Änderung Teiligungserklärung wegen mehr Wohneinheiten
Hallo,
ich habe mir eine Neubauwohnung in einem 5 Parteienhaus gekauft. Kurz vor Rohbauvertigstellung wurde mir mitgeteilt, dass die obere Penthousewohnung in 2 kleine Wohnungen zerteilt wird, da sich die große Wohnung nicht vermarkten lies. Nun hat das Haus also 6 Parteien und anstatt einer 125 qm Wohnung 2 kleine 60-65 qm Wohnungen. Nun muss ja die Teilungserklärung geändert werden, und ich bin eigentlich nur bereit zuzustimmen, wenn sich der Bauträger auf eine Kaufpreisminderung (2.000-3000€) einlässt, da der Wohnwert der Immobilie dadaurch meines Erachtens etwas gesunken ist und ich die Wohnung in dem Glauben gekauft habe, dass dort ausschließlich große Einheiten (90-130 qm) vorhanden sind und dementsprechend wenig Fluktuation. Nun will sich der Bauträger darauf aber nicht einlassen. Kann ich gezwungen werden der Änderung der TE zuzustimmen? Kann der Bauträger die Wohnung auch ohne meine Zustimmung teilen, wenn alle anderen Eigentümer zustimmen?
Lieben Gruß
9 Antworten
Vermutlich schon.
Die WEG existiert erst (als werdende WEG), wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Kaufvertragsunterzeichnung
- Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
- Inbesitznahme der Wohnung (also Schlüsselübergabe)
Letzteres dürfte bei einem Rohbau wohl noch nicht geschehen sein.
Daher kann der Bauträger noch Aufteilen, wie er lustig ist. Allerdings hat er sich mittels Kaufvertrag verpflichtet, das Gebäude in einer bestimmten Art und Weise zu errichten und auch den der künftigen Gemeinschaft zu Grunde liegenden Vertrag (Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung). Nur aus diesem könntest du einen Schadenersatzanspruch geltend machen (bis hin zur Rückabwicklung des Kaufvertrages). Stimmst du der Änderung zu, dürften damit auch deine Ansprüche aus dem Kaufvertrag hinfällig sein.
Also das werden meine Kollegen sicher bestätigen, ob 5 oder 6 Wohnungen macht da bei einem späteren Verkauf, wertmässig keinen Unterschied. Hier sollte man sich hinsetzen und nicht alles negativ sehen (wollen). Das Richtfest als Mitteilung hat er unter Umständen ausgesucht, weil er dort im Normalfall alle Käufer persönlich antrifft und sie darauf ansprechen kann. Sicher war/ist es nicht gut, sich über begleitende Gutachter aufzuregen, wir selbst als Bauträger begrüssen das immer. Kein Bauleiter übernachtet auf der Baustelle und kein Bau wird mängelfrei erstellt. Wir sind da eher dankbar um ein zusätzliches Augenpaar, welches uns später eine zeitaufwendige Mängelbeseitigung erspart. Keine gute Reaktion von ihm, aber man sollte auch an die immense finanzielle Last des Bauträgers denken. Er war da offen und hat die schlechte Vermarktungsmöglichkeit dargelegt, inwiefern sollte man ihm das negativ anrechnen? Er hätte sicher auch gerne die grosse Wohnung verkauft, nun hat er Extrakosten, denn er muss ja nun doppelt Sanitär etc einbauen, das kostet ne ganze Stange Geld, mehr als Du von ihm forderst. Man sollte anderen auch "Luft" zu atmen lassen und nicht jede Gelegenheit suchen um Profit aus etwas zu schlagen, ein schönes Essen für Dich auf seine Kosten sollte aber dann doch noch drin sein ;-)
Hallo,
nein, das geht nur einstimmig.
Also, so einfach sehe ich das auch nicht. Es müssen ja neue Abgeschlossenheitserklärungen und ein weiteres Grundbuch her, das Stimmrecht und die Verteilung der Kosten und Lasten muß ggf. neu vereinbart werden. Ein weiterer Abstellraum muß geschaffen werden und vieles mehr. Mitstimmen bzw. beeinflussen kann m.E. nur der ET, der auch schon im Grundbuch eingeschrieben wurde. Gibt es denn überhaupt die WEG schon? Dann müssen auch alle Geldgeber zustimmen!
Das Haus befindet sich noch im Bau. Wir Käufer sind also noch NICHT als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Ein neuer Abstellraum wird wohl für die kleinste neue Wohnung nicht geschaffen,aber ein zusätzlicher Pkw Stellplatz.
Ich gehe mal davon aus, dass Du bereits als Eigentümer dieser Wohnung im Grundbuch stehst. Dann hat weder die Eigentümergemeinschaft die Entscheidung, noch der Bauträger die Möglichkeit, deine Wohnung in 2 Wohnungen umzubauen.
Dies würde ja einer Zwangsenteignung gleich kommen.
In diesem Fall, gleich zum Anwalt!
lol .... erst genau lesen, dann erst schreiben.