Keller Nebenraum bei Erwerb von ETW nicht bekannt bekannt gekauft, was tun?
Hallo zusammen,
vor drei Jahren habe ich eine Eigentumswohnung gekauft. Zu der Wohnung wurde mir auch ein abgeschlossene Kellerabteil übergeben.
Es befinden sich acht Eigentümer in dieser Wohnobjekt und jeder Eigentümer hat noch einen extra abgeschlossene Kellerraum mit Holztrennwand als Gemeinschaftlich zur Verfügung zum Sachen abstellen.
In einem der Holztrennwände steht auch eine Nummer mit (I OG rechts), da wo ich wohne. Aber diese Abteil benutzen zwei andere Eigentümer, von meiner Seite.
Mir war vor dem Abschluss des Kaufvertrags zwar die Teilungserklärung nicht mit der Kellerplan bekannt, (er lag der Kopie der Teilungserkläung, die ich vom Wohnungsbesitzer bekam, nicht bei, sondern wurde mir nach dem Kauf vom Verkäufer zusammen mit verschiedenen Unterlagen übergeben.
Im Kaufvertrag steht lediglich, "Wohnung mit Keller", und in der Teilungserkläung ist ebenfalls nur festgehalten, dass zu jeder Wohnung ein Kellerabteil gehört. Im Kellerplan sind die Kellerräume durchnummeriert, es entspricht jedoch nicht die Nummer meines jetzigen Kellerraumes der Nummer meiner Wohnung.
In dem Kellerplan steht auch für diesen einen Raum drei Nummern eingekreist mit 2, 4 und 6, der andere Raum ist nur mit 8 markiert ,,was versteht man darunter".
Theoretisch müsste ich bei der Kellerraum mit Holztrennwand auch eine Ecke, also gemeinschaftlich zu dritt benutzen dürfen oder nicht?
Welche Vorgehen ist hier zu empfehlen: Kann ich davon ausgehen, das die Wohnung mit Keller so mein Eigentum ist und bleibt wie beim Kauf übergeben oder von Wohnungsnummer-Kellernummer (z.B. Zu Wohnung 1 OG gehört Keller I OG ) ausgegangen werden, sodas ich auch davon 1/3 Anspruch bekommen kann?
Könnte ich nach diesen 3 Jahren noch was unternehmen?
Wo kann ich das alles lesen, was alles zu dieser Wohnung gehört, im Teilungserklärung konnte ich nicht erkennen, wer hilft mir weiter?
Entschuldigt ist ein bisschen zu viel, freue mich auf eure erfahrene antworten und schöne sonnige Tage.
Gruß
2 Stimmen
4 Antworten
.... so etwas kenne ich auch, es wird einfach blind gekauft und alles ohne Besichtigung und ohne Gespräche beim Verwalter und dann gehts los.
Es gibt drei Varianten in meinem Bestand.
Entweder sind alle Kellerabteile gemeinschaftliches ET, es gibt gar keine Abstellfläche für die Wohnung, oder in der TE stehen alle notwendigen Angaben.
Und wenn Deine TE lückenhaft ist, liegt das Original in Deinem Grundbuch und kann dort eingesehen werden.
"Meine" Verwalter haben allerdings alle eine Kopie/Zweitschrift.
Dann begib dich auf die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung und frage nach den Bau-Plänen die sich auf deine Eigentumswohnung beziehen.
Für jede Eigentumswohnung müssen entsprechende Pläne vorhanden sein, woraus man entnehmen kann, welche Räumlichkeiten, Keller, Abstellplätze usw dir zur Verfügung stehen. Was ich aber schon öfters festgestellt habe, dass Mieter beim Einzug leerstehende Kellerräume verwechseln, und dann trifft man eine Absprache für die jeweilige Nutzung untereinander.
Hast du meine Antwort nicht gelesen.
Das Grundbuchamt ist beim Amtsgericht.
Ich habe mich auf Baupläne bei der Baubehörde bezogen die du bei der Stadt, oder Kreisverwaltung findest.
Maßgeblich ist allein die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan bzw. die dort vergebene Nummer in Verbindung mit dem Grundbuch. Eine Anfrage beim Grundbuchamt verschafft Klarheit.
In deinem Eigentum steht demnach der Keller, der im Aufteilungsplan dieselbe Nummer aufweist, wie die in deinem Grundbuch. Werden die Keller abweichend hiervon genutzt, ändert das nichts am Eigentum. Wenn im Grundbuch tatsächlich nichts von einem Keller steht bzw. die Nummer nicht aufgeführt wird, kann es für den Keller auch ein separates Blatt geben, es kann sich lediglich um ein Sondernutzungsrecht handeln etc.. auch hier hilft das Grundbuchamt weiter.
Du schreibst nicht, welche Wohnungsnummer und Kellernummer Dir laut Kaufvertrag verkauft wurde.
Allgemein - gehe zum Grundbuchamt und sehe/fotografiere dort den Aufteilungsplan der Kellerräume ab. Sieh Dir auch die TE/GO genau an, ggf. gibt es Nachträge, die der Eigentümer ggf. Dir nicht übergeben hat.
Relevant ist, was im Kaufvertrag steht und was beim Grundbuchamt hinterlegt ist. Du hast Anspruch auf den Kellerabteil - den Du erworben hast. Es kommt immer wieder vor, dass Eigentümer unter sich - insb. Kellerräume tauschen - und dies nicht im Grundbuch vermerken lassen.
Hast Du einen kleineren Keller - als Dir laut Aufteilungsplan zusteht, dann hast Du Anspruch auf Herausgabe - auch nach 3 Jahren.
Danke für eure Antworten,
Grundbuchamt konnte mir dabei überhaupt nicht weiterhelfen und hat mich zum Notar weitergeleitet und als ich heute mich dort mit der TE informiert habe, hat die Frau mir auch irgend etwas verzählt was ich nur Bahnhof verstanden habe und ich lieber Hausverwaltung kontaktieren soll.