Keller Nebenraum bei Erwerb von ETW nicht bekannt bekannt gekauft, was tun?

Teilungserklärung 50%
Eigentumswohnung 50%
Kellernebenräume 0%
Wohnobjekt 0%
Kaufvertrag 0%
Wohnung mit Keller 0%

2 Stimmen

4 Antworten

Teilungserklärung

.... so etwas kenne ich auch, es wird einfach blind gekauft und alles ohne Besichtigung und ohne Gespräche beim Verwalter und dann gehts los.

Es gibt drei Varianten in meinem Bestand.

Entweder sind alle Kellerabteile gemeinschaftliches ET, es gibt gar keine Abstellfläche für die Wohnung, oder in der TE stehen alle notwendigen Angaben.

Und wenn Deine TE lückenhaft ist, liegt das Original in Deinem Grundbuch und kann dort eingesehen werden.

"Meine" Verwalter haben allerdings alle eine Kopie/Zweitschrift.

Dann begib dich auf die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung und frage nach den Bau-Plänen die sich auf deine Eigentumswohnung beziehen.

Für jede Eigentumswohnung müssen entsprechende Pläne vorhanden sein, woraus man entnehmen kann, welche Räumlichkeiten, Keller, Abstellplätze usw dir zur Verfügung stehen. Was ich aber schon öfters festgestellt habe, dass Mieter beim Einzug leerstehende Kellerräume verwechseln, und dann trifft man eine Absprache für die jeweilige Nutzung untereinander.

Ceyhun 
Beitragsersteller
 21.06.2019, 19:31

Danke für eure Antworten,

Grundbuchamt konnte mir dabei überhaupt nicht weiterhelfen und hat mich zum Notar weitergeleitet und als ich heute mich dort mit der TE informiert habe, hat die Frau mir auch irgend etwas verzählt was ich nur Bahnhof verstanden habe und ich lieber Hausverwaltung kontaktieren soll.

Unterfranke61  22.06.2019, 12:42
@Ceyhun

Hast du meine Antwort nicht gelesen.

Das Grundbuchamt ist beim Amtsgericht.

Ich habe mich auf Baupläne bei der Baubehörde bezogen die du  bei der Stadt, oder Kreisverwaltung findest.

Eigentumswohnung

Maßgeblich ist allein die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan bzw. die dort vergebene Nummer in Verbindung mit dem Grundbuch. Eine Anfrage beim Grundbuchamt verschafft Klarheit.

In deinem Eigentum steht demnach der Keller, der im Aufteilungsplan dieselbe Nummer aufweist, wie die in deinem Grundbuch. Werden die Keller abweichend hiervon genutzt, ändert das nichts am Eigentum. Wenn im Grundbuch tatsächlich nichts von einem Keller steht bzw. die Nummer nicht aufgeführt wird, kann es für den Keller auch ein separates Blatt geben, es kann sich lediglich um ein Sondernutzungsrecht handeln etc.. auch hier hilft das Grundbuchamt weiter.

Du schreibst nicht, welche Wohnungsnummer und Kellernummer Dir laut Kaufvertrag verkauft wurde.

Allgemein - gehe zum Grundbuchamt und sehe/fotografiere dort den Aufteilungsplan der Kellerräume ab. Sieh Dir auch die TE/GO genau an, ggf. gibt es Nachträge, die der Eigentümer ggf. Dir nicht übergeben hat.

Relevant ist, was im Kaufvertrag steht und was beim Grundbuchamt hinterlegt ist. Du hast Anspruch auf den Kellerabteil - den Du erworben hast. Es kommt immer wieder vor, dass Eigentümer unter sich - insb. Kellerräume tauschen - und dies nicht im Grundbuch vermerken lassen.

Hast Du einen kleineren Keller - als Dir laut Aufteilungsplan zusteht, dann hast Du Anspruch auf Herausgabe - auch nach 3 Jahren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung