Stimmrecht bei der ungleichen Miteigentumsanteilen?

3 Antworten

ja, das ist zulässig und so ist das jetzt auch

du kannst es durch abstimmung in der eigentümerversammlung ändern, aber er hat auch da halt 46 gegen eure 4 stimmenm, außerdem funktioniert das nur mit allstimmigkeit, jeder könnte das blockieren, er braucht nur 1 stimme

ist pech, ist jetzt einfach so, hättest du nicht kaufen dürfen

Die GmbH hat 46 von 50 Stimmen - zahlt aber auch 46/50 der Kosten.

Bis du im Hausbesitzerverein, die können dir da am besten Auskunft geben. Auch ein Fachanwalt, der auf WEG-Recht spezialisiert ist.

Andisloch 
Beitragsersteller
 22.03.2018, 16:47

Danke, die Mitgliedschaft ist nur 90€, und sie versprechen zu helfen. Danke für den Tipp noch einmal!

Andrea1964  22.03.2018, 18:22
@Andisloch

Bitte, ich hoffe die können helfen!

Andisloch 
Beitragsersteller
 21.03.2018, 20:06

Danke für die Antwort, ich bin in keinem Hausbesitzerverein. Könntest du mir eins in Mannheim/Karlsruhe empfehlen?

Andrea1964  21.03.2018, 22:38
@Andisloch

Ich bin Mitglied beim Haus- und Grundbesitzerverein Bayern. Für Mannheim gibt es doch sicherlich auch so einen Verein, kostet aber jährliche Mitgliedsgebühr. Ruf aber vorher an und erkundige dich, ob dir bei deinem Problem dort auch wirklich geholfen werden kann, oder ob das dann kostenpflichtig wird.

Ich würde mich beim Anwalt beraten lassen. Bei uns hatte jeder Eigentümer nur 1 Stimme, egal wieviel Wohnungen er hatte. Ist vielleicht Vertragssache?

Ich wünsche Euch viel Erfolg.

AdolfApfelkind  21.03.2018, 19:34

ja, das ist halt, wie die teilungserklärung ist, gibt solche und solche

ich finde das mit pro wohnung eine stimme besser

ist für uns anleger einfach besser