Neue Heizkostenverteiler in der WEG?

4 Antworten

A) Verdunster sind m.E. nicht mehr erlaubt und

B) ETW kann es in einem Mehrfamilienhaus nicht geben.

Da kann also etwas nicht stimmen.

Und wir Verwalter sind ja für eine ordnungsgemäße Verteilung der Kosten und Lasten verantwortlich, also dürfen wir auch dürfen, das mit der Erfassung. Ist doch ganz einfach, oder?


DietmarBakel  04.02.2017, 09:03

zu A) Das stimmt so nicht. Sie werden immer noch verbaut und auf dieser Basis darf auch noch die Heizkostenberechnung (gem. Verordnung) erfolgen.

zu B) Gute Klarstellung.

Die Heizungsanlage samt Rohrverteilern / Zuleitungen bis zum HK ist m.E. zwingend Gemeinschaftseigentum. Ob dieser Austausch (den ich jetzt mal für reguläre Instandhaltung erachte) einen Beschluss der WEG erforderte oder durch den Verwaltervertrag abgedeckt ist, hängt vom Leistungsumfang und vom Verwaltervertrag ab.

anitari  03.02.2017, 13:26

Zudem könnten die aktuellen Verdunsterröhrchen welche sein die nicht mehr zulässig sind.

alaskaalarm 
Beitragsersteller
 03.02.2017, 13:45

Hallo,

ich kenne den Verwaltervertrag nicht. Es werden doch bauliche Maßnahmen in meiner ETW vorgenommen und da benötigt der HV meine Zustimmung oder liege ich da falsch?

Danke.

Mfg

FordPrefect  03.02.2017, 13:56
@alaskaalarm

Es werden doch bauliche Maßnahmen in meiner ETW vorgenommen

Der Begriff "bauliche Maßnahmen" ist ein weites Feld :-)

und da benötigt der HV meine Zustimmung

Nein. Jedenfalls dann nicht, wenn diese implizit bereits durch entsprechende Klauseln und/oder WEG-Beschluss erteilt wurde.

oder liege ich da falsch?

Ja. Tatsäclich kann sich der Eigentümer zwar weigern, genehmigte Arbeiten durchführen zu lassen, aber dann kann der Zugang notfalls einerseits gerichtlich erzwungen und andrerseits die entstandenen Mehrkosten auf selbigen umgelegt werden.

alaskaalarm 
Beitragsersteller
 03.02.2017, 14:14
@FordPrefect

In der Teilungserklärung steht doch drin, dass die Heizung Sondereigentum ist. Ich weis ja nicht mal welche HKV installiert und wie angebracht werden und welche Kosten auf mich zukommen? Also ich verstehe das nicht. Kann ich als Eigentümer über den Leistungumfang vom Hausverwaltervertrag eine Kopie verlangen?

Danke.

FordPrefect  06.02.2017, 11:39
@alaskaalarm

In der Teilungserklärung steht doch drin, dass die Heizung Sondereigentum ist.

Nein. Da steht ganz sicher, dass die HK Sondereigentum sind - aber eben weder die Zuleitungen, noch die Verteiler. Alles andere wäre auch sinnfrei, da die Heizung bei einer Zentralheizungsanlage immer zwingend Gemeinschaftseigentum sein muss.

Anders wäre es nur in dem Fall, dass in sämtlichen Einheiten Einzelheizungen verbaut wären, aber dann hätte die HV gar keinen Bedarf an entsprechenden Aufwendungen.

Ich weis ja nicht mal welche HKV installiert und wie angebracht werden und welche Kosten auf mich zukommen?

Diese Frage ist an die HV zu richten. Die musste ja ein entsprechendes Kostenangebot vorliegen haben vor Auftragsvergabe.

Kann ich als Eigentümer über den Leistungumfang vom Hausverwaltervertrag eine Kopie verlangen?

Natürlich.

Hast Du evtl. eine Eigentümerversammlung verpaßt in der dieser Beschluß einstimmig bzw. mit Stimmenmehrheit gefaßt wurde?

alaskaalarm 
Beitragsersteller
 03.02.2017, 13:24

Hallo,

Nein, ich habe keine Eigentümerversammlung verpasst. 

Mit Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung haben die Hauseigentümer die Pflich ihre Messtechik auf fernablesbare Messtechnik umzustellen.

Eine Eigentümerversammlung kann diese Verpflichtung nicht außer Kraft setzen.