Neue Heizkostenverteiler in der WEG?
Hallo
darf der Hausverwalter ohne Eigentümerbeschluss neue Heizkörperverteiler montieren lassen? Wenn ja, muss er vorher die Eigentümer vorher informieren? Ich wohne selbst in der ETW in einem Mehrfamilienhaus. In der Teilungserklärung kann ich nichts von Geinschaftseigentum bzw. Sondereigentum der HKV drin, lediglich die Heihkörper sind Sondereigentum. Ich bin ratlos weil plötzlich ein Hinweis ( Aushang ) der Heizungsfirma an der Eingangstür hängt, dass die HKL durch Neue ersetzt werden sollen. Zur Zeit sind Verdunster vorhanden. Danke.
4 Antworten
A) Verdunster sind m.E. nicht mehr erlaubt und
B) ETW kann es in einem Mehrfamilienhaus nicht geben.
Da kann also etwas nicht stimmen.
Und wir Verwalter sind ja für eine ordnungsgemäße Verteilung der Kosten und Lasten verantwortlich, also dürfen wir auch dürfen, das mit der Erfassung. Ist doch ganz einfach, oder?
zu A) Das stimmt so nicht. Sie werden immer noch verbaut und auf dieser Basis darf auch noch die Heizkostenberechnung (gem. Verordnung) erfolgen.
zu B) Gute Klarstellung.
Die Heizungsanlage samt Rohrverteilern / Zuleitungen bis zum HK ist m.E. zwingend Gemeinschaftseigentum. Ob dieser Austausch (den ich jetzt mal für reguläre Instandhaltung erachte) einen Beschluss der WEG erforderte oder durch den Verwaltervertrag abgedeckt ist, hängt vom Leistungsumfang und vom Verwaltervertrag ab.
Zudem könnten die aktuellen Verdunsterröhrchen welche sein die nicht mehr zulässig sind.
Es werden doch bauliche Maßnahmen in meiner ETW vorgenommen
Der Begriff "bauliche Maßnahmen" ist ein weites Feld :-)
und da benötigt der HV meine Zustimmung
Nein. Jedenfalls dann nicht, wenn diese implizit bereits durch entsprechende Klauseln und/oder WEG-Beschluss erteilt wurde.
oder liege ich da falsch?
Ja. Tatsäclich kann sich der Eigentümer zwar weigern, genehmigte Arbeiten durchführen zu lassen, aber dann kann der Zugang notfalls einerseits gerichtlich erzwungen und andrerseits die entstandenen Mehrkosten auf selbigen umgelegt werden.
In der Teilungserklärung steht doch drin, dass die Heizung Sondereigentum ist. Ich weis ja nicht mal welche HKV installiert und wie angebracht werden und welche Kosten auf mich zukommen? Also ich verstehe das nicht. Kann ich als Eigentümer über den Leistungumfang vom Hausverwaltervertrag eine Kopie verlangen?
Danke.
In der Teilungserklärung steht doch drin, dass die Heizung Sondereigentum ist.
Nein. Da steht ganz sicher, dass die HK Sondereigentum sind - aber eben weder die Zuleitungen, noch die Verteiler. Alles andere wäre auch sinnfrei, da die Heizung bei einer Zentralheizungsanlage immer zwingend Gemeinschaftseigentum sein muss.
Anders wäre es nur in dem Fall, dass in sämtlichen Einheiten Einzelheizungen verbaut wären, aber dann hätte die HV gar keinen Bedarf an entsprechenden Aufwendungen.
Ich weis ja nicht mal welche HKV installiert und wie angebracht werden und welche Kosten auf mich zukommen?
Diese Frage ist an die HV zu richten. Die musste ja ein entsprechendes Kostenangebot vorliegen haben vor Auftragsvergabe.
Kann ich als Eigentümer über den Leistungumfang vom Hausverwaltervertrag eine Kopie verlangen?
Natürlich.
Hast Du evtl. eine Eigentümerversammlung verpaßt in der dieser Beschluß einstimmig bzw. mit Stimmenmehrheit gefaßt wurde?
Hallo,
Nein, ich habe keine Eigentümerversammlung verpasst.
Mit Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung haben die Hauseigentümer die Pflich ihre Messtechik auf fernablesbare Messtechnik umzustellen.
Eine Eigentümerversammlung kann diese Verpflichtung nicht außer Kraft setzen.
Hallo,
ich kenne den Verwaltervertrag nicht. Es werden doch bauliche Maßnahmen in meiner ETW vorgenommen und da benötigt der HV meine Zustimmung oder liege ich da falsch?
Danke.
Mfg