Mietverhältnis, Mutter in Wohnung aufnehmen?
Hallo liebe Leser, dies wird etwas kompliziert.
Ich bin Mieterin in einem Mehrfamilienhaus, UG rechts. Im 1 OG rechts zieht eine Partei (Herr R.) aus, da wurde mit dem Vermieter mündlich geklärt, meine Mutter als Nachmieter anzugeben, dies wurde auch namentlich in der Kündigung von Herrn R. vermerkt. Der Vermieter gibt sein Dienst aus gesundheitlichen Gründen an seinen Sohn weiter, welcher jetzt behauptet, es hätte weder für meine Mutter noch für Herrn R. ein OK gegeben.
Ein riesen hin und her, der Vermieter sucht jetzt einen neuen Mieter, fühlt sich von meiner Mutter und Herrn R. Auf den Schlips getreten.
Besteht für mich die Möglichkeit meine Mutter in meiner Wohnung aufzunehmen (2-Raum,ca 52 Quadratmeter), ohne das der Vermieter mir da einen Strich durch Die Rechnung machen kann??
Da ich bald mit meinem Freund zusammen ziehen will, habe ich schon einmal angefragt meine Mutter als Nachmieter für meine Wohnung anzugeben, da war Vermieter nicht abgeneigt. Jetzt will der Vermieter plötzlich Interessenten für die Wohnung im 1.OG plötzlich auch meine Wohnung zeigen (ich habe weder gekündigt, noch ist ein Auszug jetzt sofort geplant), theoretisch muss ich ihn nicht rein lassen oder??
Ich bin der Meinung, wenn der Vermieter so unmenschlich agiert, zieht meine Mutter zu mir in die Wohnung und selbst wenn ich ausziehe, die Wohnung nicht zu kündigen.
Was haltet ihr von dem affentheater?
6 Antworten
Da du zunächst weiterhin in deiner Wohnung zu verbleiben gedenkst, musst du sie anderen Mietinteressenten für die freiwerdende Wohnung nicht zeigen, warum solltest du auch.
Nun zur Mutter: Deine Wohnung ist mit 52 m² WF ausreichend für 2 Personen. Der Vermieter ist hier lediglich über den Zuzug zu informieren, seine Erlaubnis brauchst du nicht. Du musst deiner Mutter eine Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung beim EMA aushändigen. Vordruck gibt es im Netz.
Für Eltern, Kinder und Ehepartner (bzw. eingetr. Partnerschaft) gilt, dass keine Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. Es bedarf dann lediglich einer Information mit der Angabe der Personalien des Zuziehenden bzw. Zugezogenen mit dem entspr. Datum. Wie bereits mitgeteilt, musst du für Mutti die Wohnungsgeberbestätigung ausfertigen, nicht dein Vermieter, denn du bist der Wohnungsgeber.
Danke!
Gerne! Grüß Mutti vom albatros.
Das wird sie sehr beruhigen, mach ich gern 😜
Also erstmal nein. Wenn du nicht gekündigt hast musst du auch keine Nachmieter rein lassen.
Deine Mutter kann aber nicht einfach so bei dir einziehen. Wenn du glück hast merkt es keiner aber der Mietvertrag lautet auf eine Personen und ein Vermieter kann dir da durchaus was draus drehen. Das würde ich mir aber eventuell nochmal von bessere Quelle als von mir bestätigen lassen nicht das ich da was übersehe.
Wer ist den Eigentümer der Wohnung? Vermutlich nach wie vor der Vater? Wenn er das bestätigt hat ist das eigentlich schon relativ binden würde ich sagen aber da Ihr vermutlich nichts schriftlich habt könnt ihr das sowieso nicht belegen von daher ist die Absprache absolut wertlos für euch.
Aber meine Mutter zählt doch als mein nächster Angehöriger, wenn ich wieder bei ihr einziehen würde, würde da doch auch keiner etwas einwenden dürfen, oder?
In meinen Augen ist das unerheblich es ist eine zusätzliche erwachsene Personen die nicht im Mietvertrag geregelt ist. Das ist unzulässig aber wie gesagt das sollte zur Sicherheit jemand bestätigen der sich da besser auskennt.
Genau so ist es. Der Zuzug deiner Mutter bedarf keiner Genehmigung des Vermieters. Du musst ihm den Zuzug nur mitteilen (u.a. auch damit er die Nebenkosten entsprechend anpassen kann).
Wenn du allerdings ausziehst, kann deine Mutter nicht ohne Zustimmung des Vermieters dort bleiben.
Das beruhigt mich etwas. Danke!! Dann ziehe ich eben nicht aus 😜
Mietvertrag lautet auf eine Personen
Wie kommst du drauf?
Außerdem: Hier bedarf es keiner Erlaubnis des Vermieters, also nix da mit Ding drehen.
Für den Zuzug deiner Mutter ist keine Zustimmung des VM nötig. Es reicht wenn Du ihn darüber informierst.
Ich bin der Meinung, wenn der Vermieter so unmenschlich agiert, zieht meine Mutter zu mir in die Wohnung und selbst wenn ich ausziehe, die Wohnung nicht zu kündigen.
Das könnte zum Problem werden.
'Wenn Du ausziehen solltest und deine Mutter wohnen bleibt wäre das unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte. Das muß der Vermieter nicht dulden. Sprich er könnte dir dann kündigen.
Danke für deine Antwort! Wenn ich aber theoretisch gemeldet bleibe und die Wohnung nicht kündige, ändert sich doch nichts daran oder? Dann wäre es kein überlassen an Dritte, oder?
Du kannst deine Mutter einziehen lassen. Aber wenn du ausziehst, dann muss deine Mutter auch raus.
Hi JUlia2612,
Jetzt will der Vermieter plötzlich Interessenten für die Wohnung im 1.OG plötzlich auch meine Wohnung zeigen (ich habe weder gekündigt, noch ist ein Auszug jetzt sofort geplant), theoretisch muss ich ihn nicht rein lassen oder??
Du bist Mieter Deiner Wohnung. Ohne DEINER Erlaubnis darf NIEMAND in Deine Wohnung. Es sei denn, die Polizei hat einen Richterlichen Durchsuchungsbefehl und/oder es besteht Gefahr in Verzug, das ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist! Ansonsten an KEINER Ein Recht auf das betreten Deiner Wohnung und wenn es der Eigentümer Deiner Wohnung ist oder der Bundeskanzler oder sonst wer!
Wenn ein Polizist vor Deiner Tür stehen sollte und fragt: "Darf ich kurz in ihre Wohnung?" Hast Du das Recht zu sagen: "NEIN!" Fragt der Polizist: "Warum denn nicht?" Kannst Du Antworten: "Weil ich dies nicht möchte!" Kommt der Polizist allerdings mit einem Richterlichen Durchsuchungsbefehl für Deine Wohnung daher so MUSST Du die Polizei hereinlassen!
OHNE Durchsuchungsbefehl hast Du das Recht auch Polizisten den Zutritt zu Deiner Wohnung zu verbieten! Ausnahme: Richterlicher Beschluss und/oder "Gefahr in Verzug!".
Eine weitere Frage an dich lieber Albatros: Wenn mein Partner mit in den Mietvertrag eingetragen werden soll, darf bei berechtigtem Interesse dies ja nicht verweigert werden sondern "muss" zugestimmt werden.. Besteht dieses "Recht" auch bei meiner Mutter, wie in diesem Fall?