Ist eine Brandwand zwingend erforderlich

3 Antworten

Wenn ich die Sache richtig verstehe ist das Gebäude zu DDR - Zeiten ordnungsgemäß genehmigt worden und hat Bestandsschutz.

Nur für die Nutzungsänderung ist in dem genehmigten Gebäude eine neue Baugenehmigung erforderelich, nicht aber für die alte Bausubstanz.

Bauliche Änderungen aufgrund der neuen Nutzung sind nur durchsetzbar, wenn durch die Nutzungsänderung ein deutlich erhöhtes Gefahrenpotential entsteht. Das kann auf keinen Fall durch 0,10 m Abstandsaflächenunterschreitung entstehen.

Die Sachbearbeiter der zuständigen Bauaufsicht kennen offenbar ihr Handwerk nicht oder es wurde vorher der falsche Antrag gestellt. Die Bauaufsicht muss statt sich in den in der ehemaligen DDR üblichen Formalismen zu ergehen ihr in der Bauordnung vorgeschriebenes Ermessen ordnungsgemäß ausüben; darauf hast Du einen Rechtsanspruch.

Freilich ist es schwierig, das mit den richtigen Argumenten durchzusetzen; auch nur wenige Rechtsanwälte sind im öffentlichen Baurecht so fit, diese vom Gesetzgeber eingerichteten Ermessensspielräume durchsetzen zu können.

Auf alle Fälle Widerspruch einlegen und die Argumente im Anhörungs/Widerspruchsausschuss vortragen.

Krahlsen 
Beitragsersteller
 05.09.2012, 19:36

Hallo, laut Bauamt geht der Bestandsschutz mit der Nutzungsänderung verloren. Ich habe bereits einen kompletten Bauantrag gestellt. Ich bekomme keine Genehmigung ohne diesen Abstand von 2,50 m.

Danke+Lg Entschuldigung, ich glaub hab mir gerade selber geantwortet- bin neu hier.

Seehausen  05.09.2012, 20:56
@Krahlsen

Diese Aussage der Bauaufsicht ist schlicht und ergreifend rechtswidrig. Sie wurde Euch auch bestimmt nicht schriftlich gegeben. Wenn doch, muss dagegen unbedingt Widerspruch eingelegt werden; ich vermute aber, dass der Sachbearbeiter hier mit mündlichen (und somit unverbindlichen) Auskünften Volksverdummung betrieben hat!

Krahlsen 
Beitragsersteller
 06.09.2012, 17:27
@Seehausen

Hallo, Habe heute nochmal mit Sachbearbeitenin vom Bauamt LRA gesprochen. Alle Anträge auf Ermessen sind bis dato beim Bauamteiter gescheitert und wohl auch vor Gericht. Wir brauchen unbedingt die baulast vom Nachbarn. Bleibt uns dann nichts anderes übrig als für so gut wie nichts viel Geld zu zahlen um unsere Fenster behalten zu können. Wenn wir vor Gericht gute Chancen hätten, hätte ich Geld lieber in Anwalt investiert. Danke für die Hilfe! Lg

Seehausen  06.09.2012, 21:23
@Krahlsen

Das sind ja merkwürdige Verhältnisse, schlicht und ergreifend rechtswidrig.

Und eine Baulast kann ja nur mit 0,10 m Tiefe aufs Nachbargrundstück gelegt werden, und das auch nur, wenn er selber mit genügend Abstand zur Grenze plus diese 0,10m von der Grenze weg gebaut hat.

Der Amtsleiter sollte mal eine Fortbildung machen!

Ich empfehle: Wegen der 0,10m eine Befreiung/Ausnahme beantragen und bei Ablehnung klagen. Gründe für die Klage gibt es genug; Klage ist mit Sicherheit erfolgreich.

Hallo, laut Bauamt geht der Bestandsschutz mit der Nutzungsänderung verloren. Ich habe bereits einen kompletten Bauantrag gestellt. Ich bekomme keine Genehmigung ohne diesen Abstand von 2,50 m.

Danke+Lg

Du hast Bestandsschutz. Zur Not könnte man noch Brandschutzfenster einbauen. Aber die kosten richtig Kohle und sind nicht zum öffnen.