Ist eine Brandwand zwingend erforderlich
Hallo,
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen, bin der Verzweiflung nahe. Unser Wohnhaus wurde zu DDR-Zeiten gebaut und gewerblich genutz. Vor ca. 15Jahren nahm ich eine gewebliche Umnutzung auf Finanzamt und Gemeinde vor. Nun erhielt ich vor drei Monaten eine Anzeige vom Bauamt. Für mein Haus gibt es keine baurechtliche Nutzungsänderung. Nun habe ich einen komplett neuen Bauantrag gestellt. Dieser ist jetzt soweit in Ordnung. Doch die Wohnzimmeraußenwand mit zwei Fenstern befindet sich zu nah am Nachbargrundstück. Ich habe mein Haus und Grundstück einmessen lassen müssen(Bauantrag). Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt 2,40m, um keine Brandwand bauen zu müssen Brauch ich aber Abstand von 2,50m. Nun war ich beim Nachbarn wegen einer Baulast von 6m Länge und 10cm Breite. Nun weiß der Nachbar das wir im Zugzwang sind und stellt schon fast erpresserische Forderungen für die Baulast. Ich möchte aber auch sehr ungern die Wohnzimmerfenster zumauern müssen um die Baugenehmigung zu erhalten. Auf dem Nachbargrundstück stehen Bäume und Wiese. Ein Gebäude befindet sich nicht in unmittelbarer Nähe. Was soll/kann ich tun? Ich habe vor 15 Jahren einfach nicht an eine baurechtliche Nutzungsänderung gedacht da das Gebäund ja schon stand und ich es auch nicht von Baufläche verändert habe, nur innen Bitte hat jemand Rat...
3 Antworten
Wenn ich die Sache richtig verstehe ist das Gebäude zu DDR - Zeiten ordnungsgemäß genehmigt worden und hat Bestandsschutz.
Nur für die Nutzungsänderung ist in dem genehmigten Gebäude eine neue Baugenehmigung erforderelich, nicht aber für die alte Bausubstanz.
Bauliche Änderungen aufgrund der neuen Nutzung sind nur durchsetzbar, wenn durch die Nutzungsänderung ein deutlich erhöhtes Gefahrenpotential entsteht. Das kann auf keinen Fall durch 0,10 m Abstandsaflächenunterschreitung entstehen.
Die Sachbearbeiter der zuständigen Bauaufsicht kennen offenbar ihr Handwerk nicht oder es wurde vorher der falsche Antrag gestellt. Die Bauaufsicht muss statt sich in den in der ehemaligen DDR üblichen Formalismen zu ergehen ihr in der Bauordnung vorgeschriebenes Ermessen ordnungsgemäß ausüben; darauf hast Du einen Rechtsanspruch.
Freilich ist es schwierig, das mit den richtigen Argumenten durchzusetzen; auch nur wenige Rechtsanwälte sind im öffentlichen Baurecht so fit, diese vom Gesetzgeber eingerichteten Ermessensspielräume durchsetzen zu können.
Auf alle Fälle Widerspruch einlegen und die Argumente im Anhörungs/Widerspruchsausschuss vortragen.
Diese Aussage der Bauaufsicht ist schlicht und ergreifend rechtswidrig. Sie wurde Euch auch bestimmt nicht schriftlich gegeben. Wenn doch, muss dagegen unbedingt Widerspruch eingelegt werden; ich vermute aber, dass der Sachbearbeiter hier mit mündlichen (und somit unverbindlichen) Auskünften Volksverdummung betrieben hat!
Hallo, Habe heute nochmal mit Sachbearbeitenin vom Bauamt LRA gesprochen. Alle Anträge auf Ermessen sind bis dato beim Bauamteiter gescheitert und wohl auch vor Gericht. Wir brauchen unbedingt die baulast vom Nachbarn. Bleibt uns dann nichts anderes übrig als für so gut wie nichts viel Geld zu zahlen um unsere Fenster behalten zu können. Wenn wir vor Gericht gute Chancen hätten, hätte ich Geld lieber in Anwalt investiert. Danke für die Hilfe! Lg
Das sind ja merkwürdige Verhältnisse, schlicht und ergreifend rechtswidrig.
Und eine Baulast kann ja nur mit 0,10 m Tiefe aufs Nachbargrundstück gelegt werden, und das auch nur, wenn er selber mit genügend Abstand zur Grenze plus diese 0,10m von der Grenze weg gebaut hat.
Der Amtsleiter sollte mal eine Fortbildung machen!
Ich empfehle: Wegen der 0,10m eine Befreiung/Ausnahme beantragen und bei Ablehnung klagen. Gründe für die Klage gibt es genug; Klage ist mit Sicherheit erfolgreich.
Hallo, laut Bauamt geht der Bestandsschutz mit der Nutzungsänderung verloren. Ich habe bereits einen kompletten Bauantrag gestellt. Ich bekomme keine Genehmigung ohne diesen Abstand von 2,50 m.
Danke+Lg
Du hast Bestandsschutz. Zur Not könnte man noch Brandschutzfenster einbauen. Aber die kosten richtig Kohle und sind nicht zum öffnen.
Hallo, laut Bauamt geht der Bestandsschutz mit der Nutzungsänderung verloren. Ich habe bereits einen kompletten Bauantrag gestellt. Ich bekomme keine Genehmigung ohne diesen Abstand von 2,50 m.
Danke+Lg Entschuldigung, ich glaub hab mir gerade selber geantwortet- bin neu hier.