Baulast wurde verschwiegen- was kann ich jetzt tun?
Hallo, wir haben ein altes Haus gekauft. Bevor wir den Kaufvetrag unterschierben haben, haben wir nach Möglichkeiten des Anbaus gefragt. ich war in Bauamt in der Gemeinde mit den Plänen, der Vorbesizer auch hat sich informiert und es hieß kein Pronbelm wenn ich die Abstände von 2,5 m von den Nachbarn anhalten. Das war für uns Ok also haben wir uns für den Kauf entschieden. Damals hat niemand mir von Baulastenverzeichnis Bescheid gesagt,aber ich war sicher, dass der beamte, der sich die Pläne angeschaut hat und mir versichert hat dass es kein Problem ist, das auch geprüft hat, er sitzt bei uns in derGemiende seit 30 Jahren!! Jetzt kurz bevor wir den Antrag auf Baigenehmigung abgeben wollten, erfuhren wir dass auf unserem Grundstück eine Baullast (im Baulastenbuch) eingetragen ist, d.h wir müssen einen Abstand von 5m!! anahlaten Das macht natürlich unser Bauvorhaben einfach unmöglich. Angeblich diese Baulaast kann nicht gelöscht werden solande das Nachbarnhaus dasteht, 1. Was kann ich jetzt machen? Gegen dem Vorbesítzer rechtlich vorgehen? der Verkäfer müsste mit theoretisch Bescheid geben, da er wusste was wir vorhaben, aber ich vermute er hat keine Ahnung davon 2. Kann mich über den Beamten bewschweren? Wir sind verzweifelt, wir würden das haus nie kaufen wenn wir das vorher gewusst hätten. Kennt sich jemand vieleicht damit aus? Ich würde dankbar für Hilfe. Anetta
2 Antworten
Es ist Sache des Käufers, sich Grundbuch und Baulastenauszüge vorlegen zu lassen. Wenn Ihr darauf verzichtet habt seid Ihr selber Schuld.
Etwas anderes kann nur gelten, wenn Ihr den Verkäufer nachweisbar danach gefragt hat und er Euch böswillig die Eintragungen verschwiegen hat; der Nachweis dieses böswilligen Verhaltens liegt aber bei Euch.
Mündliche Auskünfte von Sachbearbeitern der Bauaufsicht sind nach den neuen Landesbauordnungen seit ca. 10 Jahtren nur noch unverbindlich. Amtshaftung gibt es nur noch für schriftliche Bescheide; Ihr hättet eine schriftliche Bauvoranfrage stellen müssen.
Und schsaut mal in den Kaufvertrag des Notars: da steht bestimmt, dass die Parteien einvernehmlich auf Einsicht ins Baulastenverzeichnis verzichtet haben. Wenn nicht, könnt ihr vielleicht gegen den Notar vorgehen!!
Der Sachbearbeiter der Behörde (das ist mit Sicherheit kein Beamter!) muss nur Auskunft geben zu konkreten Fragen. Wenn Ihr also nicht nach Baulasteintragungen gefragt habt braucht er dazu nichts zu sagen.
Aber der Verkäufer müsste natürlich von Baulasten wissen. Aber auch er muss das nur sagen, wenn er danach gefragt wird.
Das Kreisbauamt hat damit also nichts zu tun. Wenn Euch wirklich der Notar nichts gesagt hat könnt ihr vielleicht bei dem Erfolg haben, denn wenn keine ausdrücklich darauf verzichtet hat hätte er hätte vor dem Kauf das Baulastenverzeichnis genau so einsehen müssen wie das Grundbuch.
danke! wir werden damit auf jeden Fall probieren. Gruß Anetta
ich wollte nur einen kurzen feedback geben. Ich hab mich vom Anwalt (ür Baurecht) beraten lassen und leider es sieht für mich ganz schlecht aus. Gegen Notar kann ich nichts machen. Er sollte mich vielliecht daruf hinweisen aber er ist nicht dafür rechtlich verpflichtet, d.h. wenn er das nicht macht, vestößt nicht gegen seine Pflichten. Gegen Verkäufer: müsste ich beweisen, dass er davon früher gewusst hat, der Anwalt meinte: es ist fast unmöglich. Gegen Behörde auch keine Chance, da wie du schon gesagt hast, mündliche Aussagen sind unverbindlich. Super ärgerlich aber ich muss jetzt damit irgendwie klar kommen. Gruß
Der Notar ist verpflichtet, das Baulastenverzeichnis genau so einzusehen wie das Grundbuch. Er kann nur darauf verzichten, wenn beide Parteien mit dem Verzicht einverstanden sind und dies im Kaufvertrag vermerkt wird. Also seht noch mal den Kaufvertrag genau durch!
..... es hieß kein Pronbelm wenn ich die Abstände von 2,5 m von den Nachbarn anhalten.... Wer hat das gesagt, und gibt es dafür Zeugen?? Wenn ja, kann wohl vorgegangen werden. Ansonsten nochmal die Dokumente von einem Sachverständigen einsehen lassen, diesbezüglich. Kann auch Mauschelei zwischen Beamten und Verkäufer gewesen sein (damit er die Hütte loskriegt)
danke, aber ich kann nicht glauben, dass der Beamte und der Verkäufer unter einem Hut stecken. Der Verkäufer wusste von Anfang an, dass wir den Antrag auf Baugehmigung stellen also früher oder später würden wir davon erfahren und vielleicht gegen ihm vorgehen. Er wohnt auch in unserem Dorf und wir sehen und ab und zu, also denke ich nicht, dass er sich absichtlich Ärger machen wollte.
Kompletter Unsinn.Keine Ahnung von Baulasten und öffentlich-rechtlichen Verfahren, Aufgaben und Pflichten!
Danke für deine Antwort. Ich wusste nicht dass die Aussagen des Beamten unverbindlich sind. Der Verkäufer und ich waren (unabhängich voneinander) bei dem Beamten mit den Plänen und nach Möglichkeiten der Hauserweiterung gefragt. Ich hab nie von einem Baulaastenbuch gehört (ich habe gedacht alles steht im Grundbuch), deswegen auch nie danach gefragt. Aber trotzdem denke dass der beamte daran denken sollte. Er hat die Pläne für dieses Grunstück im PC geprüft und auf meinem Lageplan den Anbau mit Abständen gekennzeichnet (leider steht da nicht sein Unterschrift). Man kauft nicht ein Haus im Monat, dass man alles weiss, und wenn ein Leiter des Gemeindebauamtes mir Zusage gibt, glaube ich ihm. Aber natürlich hast du recht ich hab nichts schriftliches, Vielleicht wenn ich mit dem Vorbesitzer spreche kann er bestätigen dass der beamte ihm gegenüber auch diese Aussage gemacht hat. Das war wirchlich die Voraussetzung für den Kauf. Mein Architekt hat heute einen Termin bei dem Kreisbaumeister gemacht, wir wollen mit einer höhen Instanz darüber sprechen. Mal sehen... Danke für den Tipp bei Kaufvetrag: ich hab nachgeschaut und finde keinen einzigen Satz über Baulastenverzeichnis oder Baulasten überhaupt. Ich bin mir sicher wenn der Notar oder auch irgendjemand das Wort erwähnt hätte würde ich bestimmt naachfragen, weil ich das nicht kannte. Du meinest wenn es nichts davon steht, bedeutet alles (evtl.Lasten) wurde geprüft?