3 Meter Abstand des Hauses zu welcher Grundstücksgrenze (s. Bild)?
Hallo,
wir möchten auf einem vorderen Grundstück, also zur Straße, ein Haus bauen. Dahinter befindet sich ein Hinterliegergrundstück. Von der Straße, entlang unseres Grundstücks führt eine Zuwegung zum Hinterlieger. Man muss ja 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück einhalten. Die Frage ist nur, ob dieser Abstand nun zur Zufahrt, da diese ja zum Hinterlieger gehört, eingehalten werden müssen oder zum "richtigen" Nachbargrundstück.
Falls zur Zufahrt, kann man dann trotzdem weniger als drei Meter bebauen, wenn dieser Nachbar damit einverstanden ist?
Vielen Dank!
5 Antworten
dein haus, 3m, deine grundstücksgrenze
nein, das muss nicht unbedingt möglich sein, wenn der nachbar zustimmt
wenn er nicht zustimmt, geht es keinesfalls, aber auch mit zustimmung, entscheidet die stadt mit
von deinem haus aus muss der abstand zu deiner grundstücksgrenze 3m sein und schon stellen sich solche fragen nicht
3m bis zu dieser einfahrt also hier, wenn die an dein grundstück anschließt
und die einfahrt ist auch dein nachbargrundstück, weil es das grundstück ist, dass an dein grundstück angrenzt
das ist dein nachbargrundstück
und dein name ist fast so bekackt wie meiner^^
Hallo. Fragt am besten telefonisch/persönlich bei der Stadt/Gemeinde nach, die beantworten euch das 100%ig sicher... auf Aussagen hier im Forum würde ich mich nicht verbindlich verlassen. An sicht würde 3 Meter Abstand zum Nachbarsgrundstück exakt die Nachbarsgrenze bedeuten. Wenn ihr jedoch nur weniger als 3m Abstand (Garagenzufahrt) habt, braucht ihr tatsächlich das schriftliche Einverständnis des Nachbarn (Unterschrift auf Bauplan) und vorab die Genehmigung der Stadt/Gemeinde. Ihr befindet euch bei Einhaltung aller Vorgaben im Freistellungsverfahren. Wenn ihr Richtlinien NICHT einhaltet, hingegen im SONDERgenehmungungsverfahren. Dieses bedeutet Prüfung zeitintensivere Prüfung der Stadt/Gemeinde und höhere Bearbeitungskosten (~300€ wären dies bei uns gewesen). Fragt lieber persönlich Vorort mal nach. Nehmt Pläne und eure Skizze wie ihr es euch wünschen würdet mit. Fragt nach Sondergenehmigungsverfahren und entstehenden Kosten. LG
Die verfahrensart spielt hier keine Rolle. Wenn die Abstände im Vorfeld durch baulast o.ä. geregelt sind, ist auch eine Baumitteilung möglich. Vorausgesetzt die Bedingungen für eine Freistellung sind erfüllt.
Du musst von deinen grundstücksgrenzen Abstand halten. Könntest aber den Nachbarn fragen, ob er einer abstandsbaulast zustimmen würde. Dann könntest du das nachbargrundstück anrechnen. Die baulast würde im Grundbuch des Nachbarn eingetragen werden. Das Bauamt kann dich hierzu beraten.
um es kurz zu fassen: 3 m von allen umgebenden Grundstücksgrenzen, die nicht zu deinem Eigentum gehören.(außer die Straßengrenze) Den Rest kannst du nur mit der Zustimmung des Nachbarn beim Bauamt erfragen.
3 Meter wenn die Wand nicht höher als 7,50 m ist. Die Abstandsfläche von 3,00 m darf auch bei Strassen bis zu deren Mitte liegen, wenn es eine öffentliche Strasse ist. Andernfalls müßte der Eigentümer unterschreiben.