Schatten durch neues Nachbarhaus

3 Antworten

Ja ich würde da einfach sozusagen nochmal hingehen und sagen das du mit der Genehmigung nicht einverstanden bist, weil .... ! ja dann kommt da so ein Mann vorbei und entscheidet. weil schön ist das ja nicht wenn du nur Schatten hast.

Hallo Emil1968, mal zur Klarstellung. Bis März war das Nachbargrundstück noch unbebaut (wurde verkauft) und jetzt steht dort bereits das fertiges Haus? (also ein Fertighaus??) Wenn Dein Bauantrag mit 2,5 m Grenzabstand genehmigt war und Du entsprechend Deinen Bauplänen gebaut hast, bist Du erst einmal gegen eventuelle Negativeinflüsse abgedeckt. Wenn die neuen Nachbarn die Baugenehmigung mit einem Grenzabstand von 3,91 m erhalten haben, --- erkundige Dich mal ob das mit den Vorschriften für den Bebauungsplan übereinstimmt, Einhalten von Grenz- und Bebauungsabständen. Oder wurde sogar eine Grundschuld wegen Unterschreitung der Grenzabstände von Dir oder Deinem Nachbarn unterschrieben? Wurde Dir der Bauplan des Nachbarn vorgelegt bevor er angefangen hat und hast Du zugestimmt? (schriftlich?) Dann hast Du schlechte Karten. Auf keinen Fall unterschreibe den Nachantrag für die Bauhöhe, dann lass Deinen Nachbarn ruhig vor Gericht ziehen. Im Streifall machst Du da Deine entstehenden Mehrkosten und MInderung der Wohnqualität geltend. Viel Glück!

Hallo leider gibt es keinen Anspruch darauf, das das Nachbargrundstück nicht bebaut wird (auch wenn das so schööööön wäre) da du mit dem Abstand von 2.5m zum Nachbargrundstück bauen durftest, darf der Nachbar das natürlich auch, oder wurde auf dem Nachbargrundstück eine Baulast eingetragen, weil der heuteige Abstand beträgt meistens 3 m, (Früher waren es auch schon mal 2m dann 2.50 etc. und natürlich auch noch je nach Bundesland unterschiedlich) zusätzlich kommt noch die Begrenzung zur Höhe dazu, d.h. 40% der Höhe gleich Abstand zum Nachbarn (auch nicht immer gleich) also bei 8m Höhe = 3,20m Abstand zur Grenze. Die genaue Regelung kann natürlich auch noch örtlich durch maximale Höhen vorgegeben sein (z.Bsp. max. Traufe = 3.70m). die genauen Regelungen für dich erklärt dir sicher ein Architekt oder das örtliche Bauamt. Da du mit dem zu hohen Haus sicherlich nicht einverstanden bist muss der Nachbar evtl. sein Dach ändern (falls zumutbar), aber das er deine Solaranlage verschattet halte ich jedoch für ein bischen übertrieben (besonders im Sommer) Viel Glück beim Rausfinden was erlaubt und was möglich ist ansonsten nocmal das Bundesland angeben, dann kann ich genauer antworten Gruß Hotti

emilhugo1703 
Beitragsersteller
 02.07.2012, 13:24

Hallo Hotti, nein ich bin ja froh, daß das Grundstück nun endlich bebaut ist, es war ja vorher nur Wiese. Zum Zeitpunkt des Bau unseres Hauses waren die Abstände bei uns (BW) 2,5m, so wurde es genehmigt. Was mich nur ein wenig beunruhigt ist die Situation, von welchem Punkt aus der Abstand der Freiflächen berechnet wird. Laut Bebauungsplan soll die Fläche bis zum neuen Haus auf unserer EFH Höhe sein, das Haus selbst EFH ca 60cm EFH höher. Bei einer Höhe bis zur Dachkante von ca 5,2m ergibt sich da ein min. Abstandsmass von 4,16m (5,2x0,8), im Bauplan aber nur 3,90m!!, rechne ich aber das Abstandsmass von der vorgegebenen EFH im Bebauungsplan ergibt sich sogatrein Abstand von 4,64m. Was ist nun richtig? MfG Emilhugo