Kürzen von Bestandshecken
unser Nachbargrundstück mit einem Einfamilienhaus hat seit 3 Jahren neue Besitzer. Wir wohnen in einer Eigentumsanlage mit 17 Wohneinheiten und einem großen Gemeinschaftsgarten. Dieser wird zum Nachbargrundstück von Hecken und altem Baumbestand abgegrenzt. Der Baumbestand ist älter als unsere Anlage, die 2007 nach Abriss der alten Häuser gebaut wurde. Nun möchte der Nachbar, dass wir die aus Sichtschutz angelegten Hecken, die zur Zeit 2,50 Meter hoch sind, kürzen. Auch soll der alte Baumbestand (ca. 40 Jahre) rapide gekürzt werden. Hecke und Bäume standen, als sie vor 3 Jahren das Haus kauften. Also waren sie über die Gestaltung unserer Anlage informiert. Müssen wir nun die Hecke runterschneiden? Wenn ja, auf welches Niveau. Der Abstand zur Grünstücksgrenze beträgt 80 cm. So, wie auch der Altbaumbestand. Das Haus der Nachbarn ist ca. 25 Jahre alt. Die Vorbesitzer hat es nicht gestört. Wer kann hierzu eine Antwort geben?
5 Antworten
Es gibt in jedem Bundesland unterschiedliche so genannte Nachbarschaftsgesetze, da müsst ihr euch erkundigen.
Aber schon mal so viel: Nur weil die Hecke schon da war, heißt das nicht, dass ihr diese nicht auch mal runterschneiden müsst! Meist ist dieses im besagten Gesetz geregelt, wie hoch so ein Sichtschutz meist sein darf!
Was die Bäume angeht, kann der Nachbar solange nichts verlangen, solange sein Grundstück von diesen nicht beeinträchtigt wird, z. B. durch herüberwachsenden Ästen. Wachsen die rüber, kann er ein Zurückschneiden verlangen.
Nehmen die ihm einfach nur Licht, kann er nichts verlangen, ein Gesetz, dass genügend Licht bei ihm ankommen muss, gibt es noch nicht.
Allerdings sollte man eventuell auch bereit sein, Kompromisse einzugehen! Lebt es sich ja auch angenehmer mit Nachbarn, wenn man "gut Freund" ist!
Erkundige dich bei den örtlichen Behörden, der Stadt, in welcher Weise solche Schnittmaßnahmen erlaubt sind und wenn ja, in welcher Weise bzw. bis zu welchem Grad man diesen Forderungen nachkommen muss! Es darf z.B. auch nicht zu jeder Jahreszeit jedwede Form von Rückschnitt durchgeführt werden, wegen der Brutperiode von Vögeln! Außerdem, wenn die Hecke zu eurem Grundstück gehört, sind die Ansprüche von Anliegern wohl nicht höher zu bewerten als eure eigenen!
Es gibt in den jeweiligen Bundesländern auch evtl. unterschiedliche Vorgaben. Wenn ihr zu mehreren seid, wie ich deiner Beschreibung entnehme, würde ich an eurer Stelle eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Meine Googlesuche: https://www.google.de/search?q=heckenschnitt+nachbargrundst%C3%BCck&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=pGtPVZ-bG-ujygPi04CYBg
Vielleicht gibt es da auch noch wertvolle Informationen für dich!
Wenn die Hecken auf "Eurem" Grundstück stehen, hat der Nachbar nix zu melden. Er wusste ja bei Einzug, dass die Hecken und Bäume da sind. Man kann aber normal drüber reden. Wenn er sagt, die Hecken nehmen ihm das Licht (Sonne), dann is das ja verständlich. Da kann man sich ja dann einigen über eine Kürzung von 2,50 m auf z.B. 2 m oder au 1,80 m. Mit gutem Willen au 1,50 m. Mehr würde ich aber in keinem Fall runterschneiden.
Wenn es aber keinen triftigen Grund gibt die Hecken runterzuschneiden, dann müsst ihr das au net machen!
Wie ein User schon geschrieben hat, gelten in den Bundesländern verschiedene Regelungen. Deshalb solltet ihr euch bei der örtlichen Behörde (Naturschutzbehörde) erkundigen.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass eine Hecke mindestens 50 cm Grenzabstand bei einer Wuchshöhe von 2 Metern haben muss. Insofern dürfte euer Abstand passen.
Jetzt, zu Brutzeit, sollte/darf man Hecken gar nicht schneiden. bis zum Herbst habt ihr genug Zeit, euch schlau zu machen, was die Gemeinde/Nachbarschaftsregelung dazu sagt.
Ein 2,5m hoher Sichtschutz scheint mir aber auch übertrieben oder habt ihr viel Stelzengänger bei euch in der Gegend?