Grenzbebauung Wer hat Ahnung?
Wir haben ein Grundstück gekauft mit einer Breite von 16m. Das Haus wird 10m breit sonit sind 3M Abstand zu jeder Seite eingehalten. Recht soll eine Garage hin. Im Vorfeld wurde alles mit dem Architekten abgestimmt. Nun wurde der Bauantrag abgelehnt begründet das Haus wäre zu hoch. Entweder lassen wir das Haus 0,50 m niedriger als die Straße bauen oder wir kaufen 0,40 cm Grundstück nach. Nun lässt der Nachbar sich auf eine Baulast ein. Somit alles gut. Nun heißt es auf einmal das dies nicht für die Garde gilt diese soll jetzt 0,50 tiefer als das Haus gebaut werden oder wir reichen eine weitere baulast über 0,40cm ein.
Das kann doch nicht sein??? Was können wir da machen???
Der Fehler liegt eindeutig beim Architekten? Was kann man gegen ihn unternehmen?
3 Antworten
Wenn ein Architekt beauftragt wird, ein Haus zu planen, so muss er sich über örtlichen Bedingungen informieren und kann das Haus nur so planen, wie es gebaut werden darf.
Offenbar trägt der Architekt die Schuld an dem Fehler der euch einiges an Geld kostet.
Da muss man mit dem Architekten reden wie er zu dieser Sache steht. Evtl. Reduzierung des Architektenhonorars um die dir entstehen , zusätzlichen Kosten.
Wenn er da nicht mitmacht und seine Schuld nicht einsieht, dann bleibt für euch nur der Rechtsweg. Architekten sind aber auch versichert.
Am besten dann einen Anwalt für Baurecht.
Möglicherweise hat euer Architekt sich nicht entsprechend bei der Baubehörde über die örtlichen Bauvorschriften informiert.Wenn die zuständige Behörde keinen Fehler gemacht hat, haftet wahrscheinlich euer Architekt für die Planung.Informieren könntet ihr euch bei der Baubehörde, beim Bauherrnschutzbund oder einem Anwalt für Baurecht.
Gibt es für dieses Grundstück einen Bebauungsplan?