Mietvertrag bei Makler schon unterschrieben?
Hallo, Am Anfang der Woche habe Ich der Marklerin wegen einer Wohnung zu gesagt, also hatte sie darauf hin Mietvertrag und alles schon fertig gemacht und ich habe ohne groß zu überlegen unterschrieben, was ich gerade sehr bereue. Der Mietvertrag, war nur schonmal vorgefertigt, falls der Vermieter sich für mich entscheidet, er kommt jetzt nächste Woche erst aus dem Urlaub wieder, kann ich doch noch absagen bevor er sich überhaupt für jemanden entscheiden konnte?
6 Antworten
Solange der Mietvertrag vom Vermieter nicht unterschrieben ist, ist er nicht wirksam.
Rufe den Makler an und sage ihm dass Du die Wohnung nicht möchtest, aber er wird nicht erfreut sein.
Wenn es Probleme gibt, biete ihm eine Aufwandsgebühr an.
Diese Frage kann Dir nur der Makler beantworten. Einen Rücktritt Deinerseits gibt es nicht, wenn Du schon unterschrieben hast. Der Makler könnte behaupten, dass er den Mietvertrag schon an den Vermieter weiter geleitet hat und nun keinen Einfluss mehr darauf hat, ob dieser ihn unterschreibt oder nicht.
Du musst wissen: Seit letztem Jahr zahlt der Vermieter den Makler. Der Makler hat nur dann Anrecht auf seine Provision, wenn es einen unterschriebenen Mietvertrag gibt. Er wird also keinesfalls daran interessiert sein, dass der Vermieter jetzt nicht unterschreibt. Im Gegenteil, denn wenn Du jetzt sofort wieder kündigst, bekommt er vermutlich gleich wieder den Auftrag neue Mieter zu suchen und hätte dann wieder Anspruch auf die Courtage. Für ihn ist es also das optimale, wenn er Deine Rücktrittsabsicht verhindert und dadurch sofort wieder einen neuen Auftrag bekommt, für den er vielleicht sogar schon Kandidaten bereit hat.
Vielleicht hast Du aber Glück und triffst auf einen gutmütigen Menschen, der so auch viel genug verdient und nicht unbedingt darauf angewiesen ist, zweimal zu kassieren.
Verträge sind rechtskräftig und müssen eingehalten werden.
Du hättest ja sicher auch nicht gerne, dass sich der Vermieter später entscheidet dich doch nicht einziehen zu lassen, oder?
Du hast eine Wohgnung gesucht und weißt sicher auch das der Markler dir einen Mietvertrag vorlegt.
Eventuell kannst du mit dem Markler sprechen, ob er die Wohnung eventuell auch an einen anderen Bewerber vermieten kann.
Dazu verpflichtet ist er allerdings nicht. Du kannst die gemietete Wohnung jetzt fristgemäß kündigen. In der Regel beträgt die Frist der ordentlichen Kündigung 3 Monate. Für diesen Zeitraum müsstest du allerdings auch die Miete zahlen.
Du hast einen Vertrag unterschrieben, an den Du gebunden bist. Wenn Du den Makler überzeugen kannst, jemanden anderen zu nehmen, dann hast Du Glück gehabt. Wenn er nicht einwilligt, dann bist Du dabei und darfst einziehen.
das kommt darauf an, wo der Vertrag jetzt ist. Wenn er - vom Mieter unterschrieben - schon wieder beim Makler ist, ist das oben von mir gesagte richtig. Wenn er noch beim Mieter ist kann der den Vertrag einfach vernichten.
Wenn er - vom Mieter unterschrieben - schon wieder beim Makler ist, ist das oben von mir gesagte richtig. Wenn er noch beim Mieter ist kann der den Vertrag einfach vernichten.
Das ist falsch.
Vertragspartner ist der Vermieter und erst wenn der unterschrieben hat, wird der Vertrag wirksam.
Nur wird der Makler nicht erfreut sein.
Der Makler könnte jedoch z.B. behaupten, der Vermieter hätte ihn unterschrieben, daher den Vorschlag in meiner Antwort, dass man eine Aufwandsentschädigung anbietet.
Dann hätte der Makler eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Wohnungseigentümers vorlegen müssen. Hier ist noch alles offen.
nur wenn die anderen Parteien das wollen. Ansonsten bist Du, wie gesagt, dabei.
Der Mietvertrag gilt erst dann, wenn BEIDE Vertragspartner unterschrieben haben.
Aber bisher nur vom Mieter unterschrieben und ist noch nicht wirksam; erst mit Unterschrift aller Parteien.