Miete. Nutzungsgebühr dür Kohleofen rechtens?

5 Antworten

So eine extra Gebühr ist nicht rechtens. Aber anstatt dieser Gebühr hätte der Vermieter auch die Nettomiete einfach höher ansetzen können bei Vertragsschluss. Es besteht ja Vertragsfreiheit. Das würde für dich dann unter dem Strich keinen Unterschied machen. Daher sehe ich das weniger problematisch.

Ob du den Schornsteinfeger zahlen musst, hängt davon ab, ob im Vertrag die Umlage der Betriebskosten ordnungsgemäß vereinbart ist. Falls hierüber nichts vereinbart ist oder falls eine Pauschale vereinbart ist, dann muss der Vermieter den Schornsteinfeger zahlen.

Reparaturen musst du keinesfalls zahlen. Das ist grundsätzlich Vermietersache. Die jährliche Wartung ja, sofern wie gesagt die jährliche Abrechnung über die Betriebskosten vereinbart ist. Aber nie Reparaturen.

Ist der Kohleofen die einzige Möglichkeit zur Beheizung oder gibt es eine Heizungsanlage (zentral oder dezentral?). Wie werden die Heizkosten abgerechnet? Bitte antworte, dann melde ich mich wieder.

Ist das die einzige Möglichkeit zu heizen ( weil Du schreibst anstatt Ölheizung ) ?

Pterrordax 
Beitragsersteller
 24.04.2018, 22:28

Ich kann mir auch ne Elektroheizung holen und dick für Strom drauf zahlen, aber unabhängig davon hieß es, das der Ofen nicht abgebaut wird und man trotzdem die gebühr zahlen muss, dafür halt keine kohle und wartung(die verblombt den dann hat sie gemeint. Mit anstatt ölheizung Meinte ich nur weil öl heizung sonst das gängigste ist und der ofen somit als heizungsersatz genutzt wird

wilees  24.04.2018, 23:06
@Pterrordax

Wenn dieser Ofen die einzige Heizungsmöglichkeit der Wohnung darstellt kann sie vermutlich für diesen Ofen keine Extragebühr verlangen. Stellt sich die Frage welche Mindestanforderungen muss Wohnraum in Deinem Bundesland bieten.

Die Nutzungsgebühr für den Ofen halte ich nur dann für gerechtfertigt, wenn es Dir frei steht, diesen aus der Wohnung zu entfernen und stattdessen einen eigenen Ofen, ein Elektroheizgerät oder was auch immer zu nutzen, um die Wohnung zu beheizen.

Dennoch: Diese Gebühr steht im Vertrag so drin und Du hast mit Deiner Unterschrift zugestimmt. Im Grunde ist die Gebühr damit nichts anderes, als ein Teil der Kaltmiete.

Andersrum: Würdest Du Dich weigern, die Nutzungsgebühr weiterhin zu zahlen, würde man eben die Miete um 20 € erhöhen. Dieser Spielraum dürfte nach einem Jahr Mietdauer immer drin sein. So gesehen, ist es egal.

Zu Deinem Einwand, dass Du den Ofen in 5 Jahren finanziert hättest, kann man nur erwidern, dass genau so Vermietung jeglicher Sachen funktioniert, einschließlich Wohnungen.

Beispiel:

Jemand kauft für 100000 € eine kleine Wohnung mit 30 m² und vermietet sie für 10 € je m². Also 300 € Kaltmiete. In 28 Jahren hätte er damit den Kaufpreis wieder eingenommen und jede weitere Monatsmiete ist so gesehen sein Ertrag. In der Praxis sieht es zwar so aus, dass von den 300 € auch Rücklagen und Verwaltungskosten zu zahlen sind und außerdem auch Steuern, aber die Miete wird nicht bei 300 € bleiben, sondern im Lauf der Zeit ansteigen.

Die Frage ist auch, was nach den 30 Jahren ist: Wieviel ist die Wohnung dann noch wert. Sie kann aufgrund von Preissteigerungen viel mehr wert sein, sie kann aber auch durch die zahlreichen Renovierungen, die vielleicht anstehen, auch deutlich an Wert verloren haben.

Aus Mietersicht: Du mietest Dir Deine erste Wohnung, dann eine weitere, irgendwann die nächste und irgendwann bist Du vielleicht alt und hast 50 oder 60 Jahre lang Miete gezahlt. Unterschiedliche Wohnungen unterschiedliche Miethöhen. Betrug die durchschnittliche Miete 500 € (kalt) und Du hast 50 Jahre Miete gezahlt, hast Du 300000 € ausgegeben, wofür im Lauf der Zeit vielleicht sogar 2 eigene Wohnungen bekommen hättest und dennoch gehört Dir nichts. DAs ist Miete und Nutzungsgebühr ist nichts anderes.

Wenn das sie einzige (vermieterseitig installierte) Heizmöglichkeit in der Mietsache darstellt, frage ich mich warum nicht gleich jedes Fenster und jede Tür mit Einzelpreisen der monatlichen Nutzung angegeben wurde.

z.B. Badewanne 9,80 €/mtl, Toilette 4,20 €/mtl, Briefkasten 0,85 €/mtl, etc pp :-)

Der Sinn erschließt sich mir aus Deinem Text nicht.

Gab es da einmal eine Erläuterung?

Zu den Betriebskosten und deren Abrechnung müsste der Vertrag ja einiges Aussagen (Wartung, Schorni, Müll, etc.).

Gruß