Mietvertrag zum 1.8.2017, Wohnung (Neubau) wird aber erst Ende August fertig. Rechte für den Mieter?

4 Antworten

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Was Du vermutlich nicht wissen kannst: Was wurde im Detail zum Thema Einzugstermin vertraglich vereinbart. Hoffentlich steckt da nicht ein Haken drin, z. B. nur mit dem kleinen Wörtchen "voraussichtlich".

Sollte der Termin aber verbindlich zugesichert worden sein, steht natürlich eine Entschädigung in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens zu. Dieser muss natürlich genau ermittelt und am Ende dargestellt werden.

Freedom7877 
Beitragsersteller
 09.07.2017, 19:59

Anscheinend -Aussage Bauleitung- sind noch ned alle Brandschutztüren drin. Außerdem ist der Aussenbereich/Zugangsbereich quasi noch Baustelle.

bwhoch2  09.07.2017, 22:56
@Freedom7877

Der Außenbereich wird immer als letztes fertig gestellt.

Wenn die Brandschutztüren rechtzeitig bestellt, aber nicht rechtzeitig geliefert wurden, kann der Lieferant ggf. zur Kasse gebeten werden. Mietausfall wäre so ein Schaden.

Danke für die Auszeichnung.

Freedom7877 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 15:51

Okay!

Man sah Tag und fast auch immer nachts Handwerker dort. Von außen sieht alles schon ziemlich gut aus, auch die Wohnung ansich ist quasi fertig - die Bekannten waren vor 10 Tagen vor Ort.

Man weiß auch ned genau, an was es klemmt.

Die Vermieterin will sich diese Woche noch mit mehr Infos melden.

bwhoch2  05.07.2017, 15:53
@Freedom7877

Vielleicht ein technisches Problem, wie Wasser- oder Stromversorgung?

Freedom7877 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 15:47

Eben - das ist auch das erste Ansinnen.

Wir wollten nur mal wissen, wie es sich grundsätzlich verhält und ob jemand mit sowas schon Erfahrung(en) hatte.

bwhoch2  05.07.2017, 15:49
@Freedom7877

Selbst noch keine solchen Erfahrungen gemacht, aber schon häufig von Wohnungskäufern gehört, dass der tatsächliche Fertigstellungstermin einfach nicht gehalten werden konnte.

Wenn das Haus im März 2017 erst im Rohbau war, war Ende Juli schon ein sehr sportliches Ziel. Eigentlich gar nicht zu schaffen in einer Situation, in der die Baubranche und das Handwerk boomt.

Freedom7877 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 15:26

Im Mietvertrag unserer Bekannten steht drin, dass dieser am 1.8. beginnt, ohne etwaige Klauseln - ich habe ihn gestern gesichtet.

Sie warten nun ab, wie die Vermieterin verhält, dann entscheiden sie, ob man sich einigen kann oder ein Anwalt hinzugezogen werden muss.

bwhoch2  05.07.2017, 15:40
@Freedom7877

Dann trifft der letzte Satz zu, da der Termin keine Einschränkung enthält.

100 % Mietminderung fürs erste und dann Ankündigung von Schadensersatz. Vielleicht kann man hier schon was abschätzen.

Dann sehen, wie sich die Vermieterin verhält. Vielleicht gibt es gar keinen Grund, einen Anwalt einzuschalten.

Zunächst zahlt Ihr für dein Zeitraum keine Miete. theoretisch wäre hier sogar eine fristlose Kündigung des Vertrags möglich, da der Vermieter die Mietsache im Sinne des § 535 nicht zur Verfügung stellt.

Alle zusätzlich entstehenden Kosten, die mit dem bereits geplanten Umzug entstanden sind, können geltend gemacht werden.

Freedom7877 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 14:02

Danke für Deine Antwort👍🏻.
Es betrifft gottseidank ned uns - aber gute Bekannte😐.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wieso  man einen Mietvertrag schon abschließt, wenn sich die Wohnung noch im Rohbau befindet?

Da kann sich doch immer noch was ändern, wäre nicht das erste Mal?

Evtl. mal einen Anwalt für Mietrecht zu Rate ziehen, wegen einer Entschädigung?

Freedom7877 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 14:01

Danke für Deine Antwort.

Ich denk, dass es ned unüblich ist, auch für im Rohbau befindliche Wohnungen einen MV abzuschließen.
Man geht ja davon aus, daß der Vermieter sich sicher ist, wenn er einen MV abschließt, daß die Whg. auch fertig ist.

Wonnepoppen  05.07.2017, 14:03
@Freedom7877

Tja, aber es ist nun mal nicht der Fall u. ich hätte mich nicht darauf eingelassen!

Wäre  mir zu riskant gewesen.

bwhoch2  05.07.2017, 15:22
@Wonnepoppen

In gewissen Situationen kann man sich nicht darauf einlassen.

Freedom7877 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 15:30

Schon richtig!

Aber laut Vermieterin sollte die Wohnung am 1.8. bezugsfertig sein, auf dieses Datum wurde auch der MV datiert.