Mietvertrag zum 1.8.2017, Wohnung (Neubau) wird aber erst Ende August fertig. Rechte für den Mieter?
Hallo.
Eine Frage, die sich auf Bekannte von uns bezieht.
Diese haben zum 1.8.2017 eine Wohnung gemietet, die zum Zeitpunkt des Mietvertrag-Abschlusses (März 2017) noch im Rohbau war.
Zugesichert wurde der 1.8.2017 als Einzugstermin, da beginnt auch der Mietvertrag.
Nun erfuhren Sie am Mo., 3.7.2017, von der Vermieterin, daß die Bauleitung mitteilte, dass die Wohnungen erst Ende August/Anfang Sept. zur Übergabe freigegeben sind.
Unsere Bekannten hatten alles (Urlaub, Transporter, Maler für die alte Wohnung, Helfer) auf den 1.8. fixiert.
Nun können sie zwar glücklicherweise in der bisherigen Whg. "verlängern" bis die Wohnung bezugsfertig ist.
Welchen Anspruch auf Entschädigung, etc. steht Ihnen zu, kennt sich da jemand aus, bzw. hat Erfahrungswerte?
Danke vorab.
4 Antworten
Was Du vermutlich nicht wissen kannst: Was wurde im Detail zum Thema Einzugstermin vertraglich vereinbart. Hoffentlich steckt da nicht ein Haken drin, z. B. nur mit dem kleinen Wörtchen "voraussichtlich".
Sollte der Termin aber verbindlich zugesichert worden sein, steht natürlich eine Entschädigung in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens zu. Dieser muss natürlich genau ermittelt und am Ende dargestellt werden.
Der Außenbereich wird immer als letztes fertig gestellt.
Wenn die Brandschutztüren rechtzeitig bestellt, aber nicht rechtzeitig geliefert wurden, kann der Lieferant ggf. zur Kasse gebeten werden. Mietausfall wäre so ein Schaden.
Danke für die Auszeichnung.
Okay!
Man sah Tag und fast auch immer nachts Handwerker dort. Von außen sieht alles schon ziemlich gut aus, auch die Wohnung ansich ist quasi fertig - die Bekannten waren vor 10 Tagen vor Ort.
Man weiß auch ned genau, an was es klemmt.
Die Vermieterin will sich diese Woche noch mit mehr Infos melden.
Vielleicht ein technisches Problem, wie Wasser- oder Stromversorgung?
Eben - das ist auch das erste Ansinnen.
Wir wollten nur mal wissen, wie es sich grundsätzlich verhält und ob jemand mit sowas schon Erfahrung(en) hatte.
Selbst noch keine solchen Erfahrungen gemacht, aber schon häufig von Wohnungskäufern gehört, dass der tatsächliche Fertigstellungstermin einfach nicht gehalten werden konnte.
Wenn das Haus im März 2017 erst im Rohbau war, war Ende Juli schon ein sehr sportliches Ziel. Eigentlich gar nicht zu schaffen in einer Situation, in der die Baubranche und das Handwerk boomt.
Im Mietvertrag unserer Bekannten steht drin, dass dieser am 1.8. beginnt, ohne etwaige Klauseln - ich habe ihn gestern gesichtet.
Sie warten nun ab, wie die Vermieterin verhält, dann entscheiden sie, ob man sich einigen kann oder ein Anwalt hinzugezogen werden muss.
Dann trifft der letzte Satz zu, da der Termin keine Einschränkung enthält.
100 % Mietminderung fürs erste und dann Ankündigung von Schadensersatz. Vielleicht kann man hier schon was abschätzen.
Dann sehen, wie sich die Vermieterin verhält. Vielleicht gibt es gar keinen Grund, einen Anwalt einzuschalten.
Zunächst zahlt Ihr für dein Zeitraum keine Miete. theoretisch wäre hier sogar eine fristlose Kündigung des Vertrags möglich, da der Vermieter die Mietsache im Sinne des § 535 nicht zur Verfügung stellt.
Alle zusätzlich entstehenden Kosten, die mit dem bereits geplanten Umzug entstanden sind, können geltend gemacht werden.
Danke für Deine Antwort👍🏻.
Es betrifft gottseidank ned uns - aber gute Bekannte😐.
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wieso man einen Mietvertrag schon abschließt, wenn sich die Wohnung noch im Rohbau befindet?
Da kann sich doch immer noch was ändern, wäre nicht das erste Mal?
Evtl. mal einen Anwalt für Mietrecht zu Rate ziehen, wegen einer Entschädigung?
Danke für Deine Antwort.
Ich denk, dass es ned unüblich ist, auch für im Rohbau befindliche Wohnungen einen MV abzuschließen.
Man geht ja davon aus, daß der Vermieter sich sicher ist, wenn er einen MV abschließt, daß die Whg. auch fertig ist.
Tja, aber es ist nun mal nicht der Fall u. ich hätte mich nicht darauf eingelassen!
Wäre mir zu riskant gewesen.
In gewissen Situationen kann man sich nicht darauf einlassen.
Schon richtig!
Aber laut Vermieterin sollte die Wohnung am 1.8. bezugsfertig sein, auf dieses Datum wurde auch der MV datiert.
http://www.mietminderung.org/mietminderung-wohnung-nicht-fertig-zum-einzug/
Einfach da mal schlau machen...
Danke😊
Anscheinend -Aussage Bauleitung- sind noch ned alle Brandschutztüren drin. Außerdem ist der Aussenbereich/Zugangsbereich quasi noch Baustelle.