Mietvertrag unterschrieben, aber bessere Wohnung gefunden!
Einen schönen guten Tag an alle Helfer,
Ich habe am 21.03.2011 einen Mietvertrag unterschrieben, dieser Wohnung (1).
Seid dem ich Ihn unterschrieben hab, kam noch kein Mitvertrag an, der vom Vermieter unterschrieben wurde. Daher habe ich ein Fax geschrieben das ich von der Absicht zurücktrette. meine derzeitge Hausverwaltung sagt nun das ich trotzdem die Kündigungsfrist einhalten soll, dh. Juni, Juli und August Miete bezahlen muss + Provision. Der Mietbeginn soll der 01.06.2011 sein.
Jetzt habe ich eine bessere gefunden und würde jetzt gern in die Wohnung (2) ziehen, doch habe ich nicht Geld ohne Ende und kann mir zwei Wohnungen leisten.
Ich weiß nicht wie ich da mit einem "Blauen Auge" davon komme und trotzdem die Wohnung (2) nehmen kann.
Kann mir da einer helfen? Danke schonmal im vorraus.
4 Antworten
Du hast den Mietvertrag unterschrieben. Und damit bist Du einen Vertrag eingegangen. Eine Rücktrittsmöglichkeit gibt es nicht. Du musst die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Es sei denn, Du kannst die Wohnung anderweitig anbieten. Damit muss der Vermieter aber einverstanden sein. Er kann sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist berufen.
Deshalb sage ich immer: Schön vorher überlegen, bevor man was unterschreibt.
also bleibt mir nichts anderes übrig als doppelt und dreifach zu zahlen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Beleidigung hatte wohl einen sexuellen Hintergrund - also entsprechende verbale Ausdrücke.
Mit freundlichen Grüßen
Rene Wolfgang Backhaus
unterschrieben ist unterschrieben.
Nur wenn der vermieter nicht unerschreibt ist kein Vertrag zustande gekommen.