Mietvertrag unterschrieben, aber bessere Wohnung gefunden!

4 Antworten

Du hast den Mietvertrag unterschrieben. Und damit bist Du einen Vertrag eingegangen. Eine Rücktrittsmöglichkeit gibt es nicht. Du musst die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Es sei denn, Du kannst die Wohnung anderweitig anbieten. Damit muss der Vermieter aber einverstanden sein. Er kann sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist berufen.

Deshalb sage ich immer: Schön vorher überlegen, bevor man was unterschreibt.

also bleibt mir nichts anderes übrig als doppelt und dreifach zu zahlen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Die Beleidigung hatte wohl einen sexuellen Hintergrund - also entsprechende verbale Ausdrücke.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Rene Wolfgang Backhaus

unterschrieben ist unterschrieben.

Nur wenn der vermieter nicht unerschreibt ist kein Vertrag zustande gekommen.