Wer kümmert sich um den Mietvertrag? Makler oder Vermieter?
Ein Makler vermietet im Auftrag eine Wohnung einer älteren Dame. Wer schreibt den Mietvertrag? Die ältere Dame, die eh keine Ahnung von der Thematik hat oder der Immobilienmakler? Gehört dass zu den Aufgaben eines Maklers, dass er sich um den Mietvertrag kümmert? Die Provision bei Abschluss des Vertrages kassiert ja auch er.
9 Antworten
Ein Makler vermietet im Auftrag eine Wohnung einer älteren Dame. Wer schreibt den Mietvertrag?
Normalerweise "schreibt" der Vermieter den Mietvertrag. Der Makler vermittelt ihn lediglich.
Wenn die alte Dame Probleme damit hat sollte sie sich einen aktuellen Vertrag bei Haus & Grund (Verband für Vermieter und Immobilieneigentümer) kaufen.
Es ist auch möglich das der Makler den Vertrag "schreibt". Zu seinen Aufgaben gehört es aber nicht.
Die Provision bei Abschluss des Vertrages kassiert ja auch er.
Meistens doch vom Mieter. Oder hat die alte Dame mit dem Makler vereinbart das sie die Provision zahlt?
Ein Makler vermietet im Auftrag eine Wohnung einer älteren Dame.
Ein Makler vermietet nicht, er vermittelt nur. Vermietet er darf er, jedenfalls vom Mieter, keine Provision verlangen.
Was ist mit einmalig gemeint? Bei Verkauf liegt die gesetzlich zulässige Provision bei 8 % zzgl. MwSt. und wird in Deutschland üblicherweise je zur Hälfte auf Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Bei Vermietungen beträgt die gesetzlich zulässige Provision bei Vermietungen an privat bei je 2 Kaltmieten vom Vermieter und Verkäufer. Ob bei beiden Parteien "kassiert" wird liegt nur an den Verhandlungen der Beteiligten. Da der Vermieter hierbei in der besseren Position ist zahlt er eher seltener.
So ist es, Anita.
Wir geben unsere auswertigen Vermietungen übrigens auch an Makler, zahlen aber die Provision immer intern an den Makler. Da hat man mehr Mietinteressenten zur Auswahl. In kleineren Städten können die Leute häufig gar nicht mehr die Provision noch zusätzl. zur Kaution und der ersten Miete , Renovierungskosten etc.. aufbringen.
Und wer als Vermieter nicht zwei Monatsmieten zahlen kann, hat wohl etwas falsch gemacht.....
was seid ihr denn für ne verwaltung
seid ihr in hamburg oder münchen?
Und wer als Vermieter nicht zwei Monatsmieten zahlen kann, hat wohl etwas falsch gemacht.....
son spruch zu mir und wäre letzt mal, dass wir geschäfte machten....
Mit der Aussage würde ich mich aber vorsichtig Vorwärtsbewegen. Nehmen wir einmal an ein Vermieter vermietet über einen Makler eine Wohnung...der Mieter solvent und will langfristig wiohnen...nach 2 monaten bekommt der ne Beförderung und will was größeres,....fein dann kann der Vermieter für die nächste Vermietung gleich nochmal 2 Kaltmieten locker machen....und passiert ein weiterer Auszug in dem Jahr sind wir schon bei 6 Kaltmieten.....das macht ein Vermieter einmalig mit....oder er hat definitiv zuviel Geld - denn rechnen wird sich das für ihn NIEMALS.
Anders wenn der Mieter die Provision zahlt, denn der überlegt sich sein"Langfristig" genau und die Gefahr das ihm die Provision wurscht ist...liegt bei 1%.
Ich schliesse mich im übrigen Butzelbaer an....son ne dreiste Aussage ist mehr als Geschäftsschädigend
klar, noch so einer der die Musik bestellt aber die Rechnung jemanden anderen bezahlen lässt.
Ohgott, bitte bitte bitte nie wieder hier "Hilfe" geben. Sie haben keine Ahnung, warum schreiben Sie dann hier?! In Deutschland ist es Gesetz, dass der Vermieter sein Geld zurück fordern kann, wenn der Mieter innerhalb eines Jahres wieder auszieht. Falls dieser Fall vorkommt, dann wird der Makler kostenlos einen neuen Mieter suchen.
normalerweise schließt der Makler in dem Fall auch den Mietvertrag ab, d.h. er füllt diesen entsprechend den Vorgaben der Vermieterin aus und holt beide Unterschriften ein.
Grundsätzlich wird der Makler den Mietvertrag nicht erstellen, da er keine Rechtsberatung leisten darf. Oft ist es jedoch so, dass Makler einen Entwurf erstellen, den dann der Vermieter von einem Rechtsberater prüfen lassen kann.
Auch wieder ein fataler Irrtum. Der Maklerscheinträger der den Beruf nicht erlernt hat - darf tatsächlich keine Rechtsberatung ausüben. Immobilienkaufleute hingegen dürfen seit dem 01.08.2008 auch rechtsberatend tätig sein.
Wobei die Rechtsberatung keinerlei Auswirkung auf einen erstellten Mietvertrag hat - den dürfen Makler jederzeit erstellen. Unterschreiben dürfen Sie nicht, wenn sie gleichzietig Provision verlangen. Eine Hausverwaltung (sind auch Makler - mit spezieller Richtung) hingegen dürfte unterschreiben.
Aus meiner Sicht erstellen vernünftige Makler selber den Mietvertrag. Ich habe es auch weder anders gelernt noch kenne ich keinen Kollegen der das nicht hinbekommt oder gar drauf besteht. Die gekauften Verträge kannste zu 99% in die Tonne hauen. Wir haben einen Vertrag, den wir jedes Jahr einmal von unserem Rechtsanwalt auf neue Gesetzesänderungen prüfen lassen. Und den nutzen wir zur Vermietung. Sollte mal eine Hausverwaltung dabei sein, die ihre eigenen Verträge haben, so ist das eher die Ausnahme; die meisten Vermieter sind über die Hilfe von uns sehr froh und auch ich bin der Meinung, der Service macht sinn, bei den hohen Provisionen.
Kommt auf den Vertrag an, den der Makler mit dem Vermieter hat.
Im Allgemeinen der Makler
Ein qualifizierter Makleralleinauftrag für die Suche nach einem neuen Mieter.
nein eigentlich kann der makler den vertrag gar nicht machen
du musst ihn bevollmächtigen dafür, wenn davon nix in deinem alleinauftrag steht, kann er gar nicht den mietvertrag machen
sag ihm einfach, er soll ihn machen, das ist doch kein akt für ihn
oder such dir nen anderen makler, ist doch nciht so, dass du auf ihn angewiesen bist, er will doch geld verdienen
nein eigentlich kann der makler den vertrag gar nicht machen
Machen im Sinne von schreiben (das war die Frage) kann der Makler einen Mietvertrag schon.
Er kann ihn auch machen im Sinne von abschließen. Nur dann braucht er eine Vollmacht des Vermieters und darf, jedenfalls vom Mieter, keine Provision verlangen.
Machen darf er sie IMMER. Er darf ihn nur nicht unterschreiben, dass wiederum muss natürlich der Vermieter machen! Selbstverständlich darf der Makler, solange er nicht selber unterschreibt auch die volle Provision nehmen!
wie gesagt
Ein Makler vermietet im Auftrag, ein Makler verkauft im Auftrag, ein Makler vermittelt für beide im Auftrag - alles beschreibt den Beruf des Maklers. Der Makler darf einseitig, wie auch doppelseitig arbeiten - er darf allerdings nur einmalig die Provision kassieren.
Solange er die Verträge nicht selber unterschreibt, darf er selbstverständlich auch die volle Provsion nehmen.
Haus % Grund - Verträge sind der Graus der meisten Rechtsanwälte....wenn du den Vertrag nimmst, kannste dir auch ne Vorlage im Papierwarenladen besorgen.