Nach Mietvertrag schufaauskunft?

5 Antworten

Das nicht, aber evtl. fristlos kündigen, wenn Ihr nachweisbar versichert habt, dass Eure Finanzen in Ordnung sind und die Schufaauskunft nun ergibt, dass Ihr gelogen habt.

Man kann in der Schufa stehen wegen irgendwas, was lange her und inzwischen gut geregelt ist. Das muss man dann eben gut erklären. Wenn es aber was akutes ist, also Kredite oder Rechnungen, die nicht bezahlt werden, sieht es anders aus.

Entscheidenst ist aber, ob Ihr im Rahmen einer Selbstauskunft etwas zu Eurer finanziellen Situation angegeben habt, was die Vermieterin ermuntert oder nicht abgehalten hat, mit Euch den Mietvertrag zu machen.

kathrin10010 
Beitragsersteller
 26.03.2018, 11:17

Mieterauskunft wurde am Anfang abgegeben 3 Tage später hatten wir den Mietvertrag nach Vertrag Abschluss wollte sie die Unterschrift für die Schufa erst...

bwhoch2  26.03.2018, 11:49
@kathrin10010

Es ist doch gar nich die Frage, wann was passiert ist. Die Frage ist, ob das, was in der Mieterselbstauskunft abgefragt wurde, mit dem im Wesentlichen übereinstimmt, was Ihr in der Selbstauskunft angegeben habt.

Geh mal auf diesen Link:

http://pdf.immonet.de/pdf/Immonet-Mieterselbstauskunft.pdf

Da gibt es ziemlich weit unten den Abschnitt "Ich versichere..." Wenn Eure Selbstauskunft, die Ihr ausgefüllt habt identisch oder ziemlich ähnlich ist und Ihr habt auch zu 3. - 6. Punkt (bzw. ähnlichen Sätzen) guten Gewissens Eure Unterschrift geleistet, habt Ihr nichts zu befürchten.

Steht in der Schufaauskunft aber ein Vermerk, der darauf hindeutet, dass Ihr gelogen habt, dann habt Ihr nicht die weiter unten beschriebene Vorbedingung erfüllt und die Vermieterin arglistig getäuscht. Das muss sie sich nicht gefallen lassen und könnte deshalb den Mietvertrag noch vor Eurem Einzug wieder fristlos kündigen.

Ihr könnt natürlich jetzt die Schufaauskunft verweigern. Das würde das Misstrauen überdimensional anwachsen lassen und ich als Vermieter würde alles dazu tun, um mehr über Eure finanzielle Situation zu erfahren und sollte sich mein Verdacht bestätigen, würde ich Euch zur Rede stellen und ggf. direkt fristlos kündigen.

Deshalb wäre es jetzt eher angezeigt, die Schufaauskunft zu besorgen und ihr zu erklären, was es mit den Einträgen auf sich hat und dass sie deswegen keine Probleme zu befürchten hat. Nachdem der Mietvertrag schon unterschrieben ist, wäre das jetzt eine Maßnahme, die Vertrauen schaffen kann, während Verweigerung nur Vertrauen zerstört.

Nein, der Mietvertrag kann jetzt nicht mehr rückgängig gemacht oder widerrufen werden, weder von dir noch von der Vermieterin. Du hast also keinen Nachteil, wenn die Vermieterin deine Schufa Auskunft jetzt nachträglich sieht.

kathrin10010 
Beitragsersteller
 26.03.2018, 11:18

Mieterauskunft wurde am Anfang abgegeben 3 Tage später hatten wir den Mietvertrag nach Vertrag Abschluss wollte sie die Unterschrift für die Schufa erst...

Renick  26.03.2018, 11:51
@kathrin10010

Das ist durchaus sehr ungewöhnlich. Normal will ein Vermieter vorher prüfen, mit wem er einen Vertrag macht.

Einen Schuafa Eintrag zu haben bedeutet aber nicht gleichzeitig, eine schlechte Bonität zu haben. Man muss schon unterscheiden, was für eine Art Eintrag es ist.

Bei extremen Schuldenproblemen, bei denen beispielsweise auch eine Lohnpfändung läuft, wärst du verpflichtet, das dem Vermieter zu sagen, auch wenn er nicht danach fragt. Wenn du einfach nur einen Kredit laufen hast, wäre es hingegen kein Problem.

bwhoch2  26.03.2018, 10:03

Außer die neuen Mieter haben die Vermieterin im Rahmen der Selbstauskunft schwer belogen.

Der Mietvertrag ist unterschrieben und damit wirksam und muss auch eingehalten werden.

Es kann nicht nachträglich die Schufa-Auskunft zur Bedingung gemacht werden.

kathrin10010 
Beitragsersteller
 26.03.2018, 11:19

Mieterauskunft wurde am Anfang abgegeben 3 Tage später hatten wir den Mietvertrag nach Vertrag Abschluss wollte sie die Unterschrift für die Schufa erst...

das hätte die Vermieterin VOR Abschluss des Mietvertrages fordern können, jetzt jedoch nicht mehr.

kathrin10010 
Beitragsersteller
 26.03.2018, 11:18

Mieterauskunft wurde am Anfang abgegeben 3 Tage später hatten wir den Mietvertrag nach Vertrag Abschluss wollte sie die Unterschrift für die Schufa erst...

stefan1531  26.03.2018, 09:56

doch, fordern kann der Vermieter das durchaus. Macht nur keinen Unterschied - der Vertrag wird dadurch nicht ungültig und kann auch nicht angefochten werden.

peterobm  26.03.2018, 09:57
@stefan1531

fordern kann er, richtig, dem muss aber nicht nachgegangen werden

bwhoch2  26.03.2018, 10:03
@peterobm

Richtig. Aber wenn die Schufa-Auskunft verweigert wird, würde ich als Vermieter alle Hebel in Bewegung setzen, um etwas über die tatsächliche finanzielle Situation der Neumieter heraus zu finden.

Stellt sich dann heraus, dass man mich schwer belogen hat, würde ich sie gar nicht erst in die Wohnung lassen, selbst auf die Gefahr hin, dass die Wohnung einige Zeit leer steht und ich verklagt werde.

peterobm  26.03.2018, 10:05
@bwhoch2

was wurde diesbezgl. besprochen, was wurde im MV vertraglich festgehalten;

eine Lüge würde ich mal zunächst außen vorlassen

nein, wenn der Vertrag unterschrieben ist, gilt er.