Ist die kündigung fristgerecht eingegangen?
Hallo
Ich habe gestern per Post und Einschreiben eine Wohnungskündigung losgeschickt. Ich habe bis zum 03. eines Monats Zeit fristgerecht zu kündigen. Nun steht im Sendungsverlauf folgendes: Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde am 29.01.2021 zur Abholung bereitgelegt.
Kann mir wer sagen ob die Kündigung hiermit fristgerecht eingegangen ist oder habe ich jetzt ein Problem weil es an ein Postfach geschickt wurde obwohl es an eine normale Adresse geschickt wurde?
Würde mich über Hilfe freuen!
MFG
Khan
4 Antworten
Welche Art Einschreiben?
Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben + Rückschein?
Die Kündigung gilt erst als zugestellt wenn der Vermieter Gelegenheit hat sie zu lesen.
Das kann er nicht wenn sie auf der Post zur Abholung bereit und in seinem Briefkasten bzw. Postfach lediglich die Benachrichtigung liegt.
Ich habe mit Einwurf Einschreiben verschickt
Das Schreiben geht erst in dem Moment zu, in dem der Empfaenger das Postfach lehrt.
Schicke ihm das Kuendigungsschreiben zur Sicherheit noch einmal per Fax oder e-Mail und weise darauf hin, dass das Originalschreiben bereits in sein Postfach eingeworfen wurde. Holt er es dennoch erst nach dem 3. Februar ab, duerfte ein Gericht im Streitfall auf eine Zugangsvereitelung erkennen und das Schreiben dennoch als rechtzeitig zugegangen werten.
Das ist durchaus eine spannende Frage.
Diese Meinung wird zwar haeufig vertreten, doch befindet sich das Postfach ja in den Raeumen der Post und somit kaum innerhalb des Machtbereichs des Empfaengers. Er hat auch nicht jederzeit Zugriff darauf, sondern nur zu den Oeffnungszeiten der Post.
Selbst wenn er sein Postfach taeglich leert (wozu er, sofern er regelmaessig am Geschaeftsleben teilnimmt, durchaus verpflichtet sein duerfte), kann er wohl kaum dazu verpflichtet sein, dies auch noch einmal unmittelbar vor dem Ende der Oeffnungszeiten zu tun. Leert er beispielsweise regelmaessig vormittags das Postfach und das Schreiben wird dann erst mittags dort hinterlegt, kann er unter normalen Umstaenden auch nicht mehr am gleichen Tag Kenntnis vom Inhalt des Schreibens erhalten.
Ich sehe hier also eher eine Analogie zum bei der Post zur Abholung hinterlegten Einschreiben als zum Hausbriefkasten des Empfaengers. Darueber wird man aber sicher streiten koennen. Entsprechende Urteile habe ich nicht gefunden (habe aber - ehrlich gesagt - auch nicht besonders lange gesucht).
Ich bin nicht ganz sicher, wie das beim Postfach ist, aber hast du per Einwurfeinschreiben oder Übergabeeinschreiben verschickt?
Diesen Link habe ich übrigens noch dazu gefunden:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Einschreiben-mit-Rueckschein-liegt-im-Postfach--f287629.html
Ich habe mit Einwurfeinschreiben verschickt.
Das ist gut!Grundsätzlich ist das schon mal der richtige Weg. Dann hat der Vermieter jetzt die Möglichkeit, den Brief aus dem Postfach zu entnehmen. Ich denke, da kannst du jetzt entspannt sein.
Übergabeeinschreiben ist weniger geeignet: So lange der Vermieter nicht angetroffen wird zum Unterschreiben, gilt der Brief als nicht zugestellt.
Es ist fristgerecht eingegangen. Er hat ja nun die Möglichkeit es abzuholen.
Zugegangen ist die Kündigung erst wenn der VM Gelegenheit hat sie zu lesen. Das kann er nicht wenn das ES bei der Post liegt.
Danke für deine Hilfe.
Z.B wenn er das nicht abholt und nach 7 tage bekomme ich der Brief zurück was passiert dann?
normalerweise leeren Firmen ihre Briefkästen täglich.
du kannst die Kündigung zusätzlich per Fax schicken. Oder vorbei bringen und quittieren lassen.
Ist Postfach nicht gleichzusetzen mit Briefkasten?