Wie lange kann die Hausverwaltung sich Zeit lassen um einen Nachmieter zu suchen?

7 Antworten

Eine Hausverwaltung ist nicht automatisch auch Vermietungsmakler. Dies liegt nur vor, wenn seitens des Vermieters (Eigentümer) ein entsprechender Vertrag vorhanden ist. Die Hausverwaltung muss aber die Kündigung dem Eigentümer dann mitteilen und dieser sich um eine erneute Vermietung kümmern. Der Glaube von 2 bis 3 Vorschlägen würden für die Nachvermietung und die Einsparung von MIete reichen, der ist im Irrtum. Kein Vermieter kann gezwungen werden einen solchen Vorschlag zu akzeptieren, auch wenn es gängige Praxis ist. Deshalb mit dem Vermieter vorher sprechen und mit ihm die Nachvermietung festlegen.

Das kommt auf den Vertrag an, den die Hausverwaltung mit dem Vermieter geschlossen hat.

Daher ist die Trödelei der Hausverwaltung nicht dein Problem. Wenn du vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen willst, kannst du dem Vermieter einen Nachmieter anbieten, um seinen Schaden zu mindern. Das bedeutet zunächst, dass du dich selbst um einen Nachmieter zu kümmern hast und nicht die Hausverwaltung. Denn diese ist dir gegenüber nicht in der Pflicht.

Der Vermieter kann den Nachmieter aber ablehnen, sofern es keine außergewöhnlichen Umstände für deine Kündigung gibt (z. B. Arbeitslosigkeit, Berufswechsel, oder die Geburt von Vierlingen - also die Wohnung überraschend zu klein ist). Liegen besondere Umstände vor, die ein Festhalten an der Wohnung unmöglich macht, bzw. für dich eine unzumutbare Härte darstellt, hat der Vermieter eine Schadenminderungspflicht und kann nicht mehr so ohne Weiteres deine Vorschläge eines Nachmieters ablehnen. Im Gegenteil muß er sich (im Rahmen der Schadensminderungspflicht) auch selbst um einen Nachmieter kümmern. Hat er mit der Hausverwaltung einen entsprechenden Vertrag geschlossen, ist diese hierzu (gegenüber dem Vermieter) verpflichtet. Unternimmt er oder die Hausverwaltung in diesem Fall nichts, oder zu spät, wird er Schwierigkeiten bekommen dir den Schaden voll und ganz in Rechnung zu stellen.

Sie müssen ja keinen Nachmitter zu sofort suchen, da Du ja vertraglich noch bis zum Vertragsende Mieter bist und die Miete auch zahlen musst. Für sie ist es nicht verschenkt, denn sie haben einen Vertrag mit Dir. Wann und wie sie das machen bleibt ihnen überlassen.

Der Eigentümer bzw. dessen beauftragter Vertreter ist nicht dazu verpflichtet, während deiner Mietzeit für einen Nachmieter zu sorgen. Wenn du vor Ablauf der Mietzeit ausziehen willst, kannst du selbst einen suchen und dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter vorstellen gehen. Wenn ich es richtig auswendig weiß, kann er nur 2 oder 3 ablehnen, dann bist raus. Bitte um Korrektur.

anitari  19.09.2012, 13:21

Wenn ich es richtig auswendig weiß, kann er nur 2 oder 3 ablehnen, dann bist raus. Bitte um Korrektur.

Korrektur, das ist ein Märchen. Und dafür auch noch DHs:-(

Immofachwirt  19.09.2012, 09:42

Na gut, wie du willst, hier eine Korrektur. ;-)

Der Vermieter muß keinen Nachmieter akzeptieren. Er kann alle ablehnen. Entscheidend hierbei ist, wie der Vertrag gekündigt wurde, also aus welchem Grund. Kann der Mieter, z. B. durch Arbeitslosigkeit die Mietzahlung nicht länger aufrecht erhalten und kündigt diesbezüglich, hat der Vermieter eine Schadenminderungspflicht.

Nur im Rahmen dieser Schadenminderungspflicht muß er seine Ablehnung eines Nachmieters begründen. Dabei kommt es darauf an, dass er objektive Gründe anführt, z. B. dass der Nachmieter selbst arbeitslos ist, Hunde oder Katzen hat, die lt. Hausordnung nicht zugelassen sind und daher zu befürchten ist, dass es Unruhe im Hause gibt.

Ja weil du musst ja die.miete bezahlen bis zu deiner Kündigung und die sind nicht verpflichtet schon früher einen nachmieter zu haben. Dann hättest du früher kündigen müssen