Sonderkündigungsrecht bei der Tageszeitung?
Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem. Die monatlichen Kosten unseres Abonnements der regionalen Tageszeitung würde zum 1. Dezember 2020 erhöht. Die besagte Zeitung hat auch in einem kleinen Randartikel darauf hingewiesen. Nun sah ich mich als Verbraucher im Recht, da die Preise schon wieder erhöht wurden von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Die Kündigung ist dann beim Verlag auch am 26.11.2020 eingegangen, was mir per Brief bestätigt wurde.
"Leider" war man aber bei der Tageszeitung der Meinung, das man das Abo erst zum 31. März 2021 beenden kann. Begründung am Telefon: Ich hätte nicht fristgerecht 6 Wochen vorher gekündigt und hätte das jetzt so hinzunehmen.
Um mich weiterhin an das Abo zu binden, erstattet man mir jetzt gegen meinen Willen (des ausdrücklichen Kündigungswunsches) monatlich die Differenz zur Erhöhung.
Ist das alles so rechtens oder gibt es eine Möglichkeit doch noch früher das Vertragsverhältnis zu beenden?
3 Antworten
Ja, dann hat die Zeitung damit Recht.
Dann Du hast ja durch die Erstattung der Erhöhung keine Nachteile und musst die normalen Kündigungszeiten nehmen.
Du hast einen Vertrag mit einer Kündigungsfrist. Wenn Du diese nicht einhälst, ist es dein Problem und die Firma akzeptiert die Kündigung für das entsprechend spätere DAtum. Ein Sonderkündigungsrecht - davon im Zusammenhang mit Zeitung - noch nie gehört.
Die Firma ist doch kulant. Sei froh, denn sie hätte dir diese Erstattung nicht anbieten müssen.
Die haben das nur per Zeitung angekündigt?
Nicht an dich persönlich? Deine Kündigungsfrist beginnt in dem Moment wo du die Erhöhung zur Kenntnis bekommen hast