Was ist ein Auslieferungsbeleg und wann erhalte ich diesen?
Ich habe meine Kündigung per Post als Einschreibebrief geschickt und jetzt auf der Post Webseite ist Folgendes gezeigt:
"Die Sendung wurde benachrichtigt und vom Empfänger am 30.12.2021 abgeholt. Der Auslieferungsbeleg liegt noch nicht vor."
Heißt das, dass die Kündigung beim Vermieter eingegangen ist und ich es nachweisen kann? sonst was ist Auslieferungsbeleg und wieso liegt er noch nicht vor?
4 Antworten
Du kannst erst deine Kündigung als zugestellt betrachten, wenn du die sog. Rückantwort (Abholbestätigung) erhalten hast (mit Unterschrift des Empfängers bzw. eines von diesem Beauftragten). Ersatzweise kannst du bei der Post beantragen, dass dir eine Kopie dieses Dokumentes zur Verfügung gestelllt wird. Das setzt natürlich voraus, dass der Adressat das ES-R auch abgeholt hat. Das ist wohl bei dir lt. Auskunft erfolgt. Das rosa Kärtchen dürfte also in den nächsten Tagen in deinem Briefkasten zu finden sein.
Das rosa Kärtchen gibt's zwar noch, aber es kommt darauf an, wie wie das ES-R beantragt wurde.
Ordert man ein ES-R am Schalter, wird das rosa Kärtchen von der Postfiliale aufgeklebt. Ordert man es online und lässt sich die Versandmarke zum Selbstausdrucken zusenden, gibt's den Zustellbeleg auch nur elektronisch zum abruf Download.
Die Sendung wurde benachrichtigt und vom Empfänger am 30.12.2021 abgeholt.
Dieser Satz sagt doch alles. Der Empfänger hat den Brief abgeholt und damit darfst Du auch davon ausgehen, dass er ihn gelesen hat und nun über Deine Kündigung rechtzeitig erfahren hat.
Die Sendung wurde vom Empfänger entgegen genommen und du bekommst den Auslieferungsbeleg entweder elektronisch zum Abruf oder als rosa Postkarte zugestellt
Zu Deiner Information. Die "rosa Postkarte" nennt man übrigens Rückschein.
Ein frohes neues Jahr wünsche ich Dir.
Der Empfänger musste ja die Herausgabe des Briefes bei der Post quittieren. Das ist der Beleg, den du brauchst.