intermax-ag / erotikdating.com
Guten Abend
Ich weiß es gibt zu dem Thema genug lesestoff, doch leider war keine passende Antwort dabei.
Fakt ist, ich habe mich auf erotikdating.com angemeldet und bin ein Monats Abo per Lastschrift eingegangen. Ich habe vor ca. 5 Wochen fristgerecht eine schriftliche Kündigung per einschreiben verschickt. Und damit war die sache für mich erledigt. Jetzt wurde aber am 16.11 wieder abgebucht. Den betrag habe ich von meiner Bank gleich zurück überweisen lassen. Jetzt habe ich bereits die zweite Mahnung bekommen und auf meine Email hin ob die Kündigung nicht angekommen sei, sagte mann mir nur sie hätten den brief nicht bekommen. Was tun? auf die Mahnung eingehen und zahlen oder abwarten? Nochmal eine neue Kündigung schicken?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
6 Antworten
Ein Einschreiben hat leider wenig Beweiskraft. Letztendlich kannst du zwar nachweisen, dass dem Unternehmen ein Brief zugestellt wurde, der Inhalt kann jedoch nicht nachgewiesen werden. So könnte das Unternehmen nun z. B. behaupten, dass man zwar deinen Brief bekommen hat, dort aber keine Kündigung enthalten war.
Deshalb sollte man ein solches Kündigungsschreiben immer vorab per Telefax (qualifizierter Eingangsbeleg) oder E-Mail übersenden und darauf hinweisen, dass das Original in den nächsten Tagen postalisch nachgereicht wird.
Die einzige rechtssichere Variante der Zustellung ist die per Gerichtsvollzieher, was aber durchaus teuer wird...
Bezüglich der Durchsetzbarkeit der Forderung kann ich leider aufgrund der wenigen Informationen nicht sagen.
- Wurdest du im Zuge der Anmeldung deutlich auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen?
- Wurde die Buttonlösung eingehalten?
- Wurdest du über dein Widerrufsrecht belehrt?
- Hast du ggfls. Screenshots aus dem Anmeldeverfahren?
Ich würde immerwieder eine Kündigung schicken und das per Brief UND per E-Mail. Das sind nämlich eben diese Fallen.Sie sagen sie hätten diesen Brief nicht gekriegt,haben sie aber in wirklichkeit doch gekriegt.Du musst ihnen richtig auf die nerven gehen.Denn irgendwann haben sie keine Lust mehr,verstehst du.Ganz wichtig mach dir eine Kopie oder so das du es wirklich verschickt das.Ne quittung oder soo wenn du per brief schickst,also nicht einfach in den Briefkasten sondern in eine filiale,dann hast du nähmlich beweise.Wenn sie dich vor gericht zerren wollen,hast du beweise das du briefe verschickt hast,und das mehrere.Nicht zahlen!
MfG Narutostyle5
Was meint ihr? Soll ich jetzt weiter bezahlen bis die Kündigung wirklich durch ist oder es riskieren und nichts mehr zahlen? Die Zweite Mahnung habe ich bereits.
Du hast die Kündigung per Einschreiben versendet, also hast Du von der Post einen Beleg bekommen, dass das Schreiben versendet wurde. Somit kannst Du Widerspruch gegen die Mahnung einlegen und einfach eine Kopie des Beleges der Post zusenden.
Anhand des Beleges der Post kannst Du auch von der Post eine Bestätigung der Zustellung einholen.
Beim nächsten Schreiben empfehle ich Dir allerdings ein Einschreiben mit Rückschein zu versenden, dies garantiert Dir, dass es keine weiteren Probleme geben kann. Der Rückschein würde belegen, wer den Brief in Empfang genommen hat.
Auch ein Einschreiben mit Rückschein sagt nichts über den Inhalt des Briefes aus, Beweiskraft de facto also auch 0.
Kündigung durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Kostet zwar gut Geld ist aber 100% rechtssicher.