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6 Antworten

Ein Einschreiben hat leider wenig Beweiskraft. Letztendlich kannst du zwar nachweisen, dass dem Unternehmen ein Brief zugestellt wurde, der Inhalt kann jedoch nicht nachgewiesen werden. So könnte das Unternehmen nun z. B. behaupten, dass man zwar deinen Brief bekommen hat, dort aber keine Kündigung enthalten war.

Deshalb sollte man ein solches Kündigungsschreiben immer vorab per Telefax (qualifizierter Eingangsbeleg) oder E-Mail übersenden und darauf hinweisen, dass das Original in den nächsten Tagen postalisch nachgereicht wird.

Die einzige rechtssichere Variante der Zustellung ist die per Gerichtsvollzieher, was aber durchaus teuer wird...

Bezüglich der Durchsetzbarkeit der Forderung kann ich leider aufgrund der wenigen Informationen nicht sagen.

  • Wurdest du im Zuge der Anmeldung deutlich auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen?
  • Wurde die Buttonlösung eingehalten?
  • Wurdest du über dein Widerrufsrecht belehrt?
  • Hast du ggfls. Screenshots aus dem Anmeldeverfahren?

Ich würde immerwieder eine Kündigung schicken und das per Brief UND per E-Mail. Das sind nämlich eben diese Fallen.Sie sagen sie hätten diesen Brief nicht gekriegt,haben sie aber in wirklichkeit doch gekriegt.Du musst ihnen richtig auf die nerven gehen.Denn irgendwann haben sie keine Lust mehr,verstehst du.Ganz wichtig mach dir eine Kopie oder so das du es wirklich verschickt das.Ne quittung oder soo wenn du per brief schickst,also nicht einfach in den Briefkasten sondern in eine filiale,dann hast du nähmlich beweise.Wenn sie dich vor gericht zerren wollen,hast du beweise das du briefe verschickt hast,und das mehrere.Nicht zahlen!

MfG Narutostyle5

Was meint ihr? Soll ich jetzt weiter bezahlen bis die Kündigung wirklich durch ist oder es riskieren und nichts mehr zahlen? Die Zweite Mahnung habe ich bereits.

Du hast die Kündigung per Einschreiben versendet, also hast Du von der Post einen Beleg bekommen, dass das Schreiben versendet wurde. Somit kannst Du Widerspruch gegen die Mahnung einlegen und einfach eine Kopie des Beleges der Post zusenden.

Anhand des Beleges der Post kannst Du auch von der Post eine Bestätigung der Zustellung einholen.

Beim nächsten Schreiben empfehle ich Dir allerdings ein Einschreiben mit Rückschein zu versenden, dies garantiert Dir, dass es keine weiteren Probleme geben kann. Der Rückschein würde belegen, wer den Brief in Empfang genommen hat.

kevin1905  28.11.2012, 08:10

Auch ein Einschreiben mit Rückschein sagt nichts über den Inhalt des Briefes aus, Beweiskraft de facto also auch 0.

Kündigung durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Kostet zwar gut Geld ist aber 100% rechtssicher.