Kündigung, zu früh abgemeldet!?
Hallo Zusammen.
Ich habe aus gesundheitlichen Gründen am 27.07.18 meine Kündigung zu meinen
Arbeitgeber geschickt und fristgerecht zum 31.07.18 gekündigt.
27.07.2018
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrter Herr ,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und
fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung der 31.07.2018
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Beendigungsdatum
schriftlich.
Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.
Zudem mir noch die zwei letzten nicht erhaltenden Lohnabrechnung zuzusenden.
Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich.
Mit freundlichen Gruß
Ich hätte dann noch 4 Wochen kündigungsfrist aber er hat mich jetzt schon am 01.08.18 abgemeldet, was mir die Krankenkasse mitgeteilt hat.
Ich bekomme jetzt noch KG aber werde mich nächsten Monat beim A Amt melden müssen.
Da das aus meiner Sicht nicht korrekt ist habe ich jetzt einwenig Angst das ich Ärger bekomme mit dem A Amt.
Bzw. oder ist das doch korrekt?
lg
7 Antworten
Abgesehen von einem Schreibfehler in Deinen Datumsangaben beziehst Du laut eigenen Angaben derzeit doch ohnehin Krankengeld und somit dürfte m.W. vom Arbeitgeber doch ohnehin keine Beitragszahlung zur GKV ( Arbeitgeberanteil ) erfolgen.
Wenn Die Abmeldung zum 01.08.2018 erfolgte, bist Du bis 31.08.2018 noch in der GKV weiter versichert. Wenn dann ab 01.09.2018 die Arbeitsagentur übernimmt, sollte es damit keine Probleme geben.
Beachte aber eine mögliche Sperrzeit bis zu 12 Wochen bei Arbeitsaufgabe in eigener Handlung ohne wichtigen Grund. Während einer Sperrzeit würden von der Arbeitsagentur auch keine Beiträge in die GKV geleistet.
Wenn Du 4 Wochen Kündigungsfrist hast, kannst Du nicht am 27.07. zum 31.07. kündigen. Das sind nur 4 Tage.
genau
Du hast eben nicht fristgerecht gekündigt. Der AG hat die Kü trotzdem akzeptiert, das steht ihm frei. Das AA wird nicht beglückt sein. Du kannst nur versuchen entweder mit dem Chef zu reden ob du die Kü zurücknehmen kannst (oder sie richtig zu datieren) oder aber mit dem AA reden.
Ich befürchte du hast dort etwas durcheinander gebracht.
Wenn du zum 31.7. kündigst wirst du selbstverständlich zum 1.8. abgemeldet.
Aber das wären nach deiner Frage keine vier Wochen Kündigungsfrist! Wenn dein Arbeitgeber das aber so an nimmt sollte das ok sein.
allerdings hättest du dich bereits Ende Juli schon bei der Agentur für Arbeit melden müssen! Ärger bekommst du nicht, nur eben eine Sperre von drei Monaten.
ich bekomme Krankengeld. Mein Chef hat die kündigung erhalten am 27.07.18 und ich hätte diese Ihm aber schon im Juni zukommen lassen müssen, damit ich am 31.07.18 auf dem Vertrag raus bin. er hat es so aber akzeptiert.
Kann ich nicht die Kündigung einfach umdatieren?
Fristgerecht wäre zum 31.08.2017...du hast 31.07.2018 geschrieben. Vielleicht hat er das auch nicht weiter kontrolliert und einfach an die zuständige Abteilung unterschreiben weitergereicht. Versuche es mit dem Arbeitgeber zu klären.