ist das Einschreiben-Rückschein angekommen '?

4 Antworten

Es war doch Pfingsten, da dauert es ja etwas länger und große Firmen haben dieses besagte Postfach und bereit gelegt ist ja noch nicht abgeholt. Behalte es im Auge und über die Sendungsverfolgung kannst Du ja sehen, wann es abgeholt wurde und dann bekommst Du auch den Rückschein.

hierbinich00 
Beitragsersteller
 10.06.2014, 10:22

ich hoffe, es dauert nicht all zu lange....

Nein. Erst nach Abholung der dort hinterlegten Info beim Postschalter und Unterschrift ist die Sendung zugestellt.

PWolff  10.06.2014, 10:37

das würde bedeuten, dass es der Empfänger in der Hand hat, ob Sendungen ins Postfach überhaupt zugehen.

jurafragen  10.06.2014, 11:14
@PWolff

Nein, das würde bedeuten, dass es der Empfänger in der Hand hat, ob er ein Einschreiben abholt, wenn die normale Briefpost ins Postfach eingelegt wird.

Das ist nicht anders, als wenn der Postbote die Benachrichtigungskatte in den Hausbriefkasten eingeworfen hätte.

Familiengerd  10.06.2014, 12:29
@jurafragen

@ jurafragen:

das würde bedeuten, dass es der Empfänger in der Hand hat, ob Sendungen ins Postfach überhaupt zugehen.

Diese Feststellung von PWolff ist schon richtig, denn so lange der Empfänger das Einschreiben nicht am Postschalter abholt mittels der Mitteilungskarte aus dem Postfach, gilt die Einschreibsendung auch nicht als zugestellt: Er hat es in der Hand - wenn er will - eine fristgerechte Zustellung dadurch zu verhindern!

jurafragen  10.06.2014, 13:04
@Familiengerd
Diese Feststellung von PWolff ist schon richtig,

Nein, da der Postfachinhaber keinen Einfluss darauf hat, was in sein Postfach eingelegt wird. Ein Einwurfeinschreiben wird ohne weiteres Zutun in das Postfach eingelegt und auch ansonsten hat der Inhaber eines Postfachs gegenüber jemandem mit Hausbriefkasten keinen Vorteil.

Und zur Not kann sich der Absender noch auf die Zugangsvereitelung durch das Nicht-Abholen berufen.

Familiengerd  10.06.2014, 13:11
@jurafragen

Es geht hier aber nicht um ein Einwurf-Einschreiben, das durch Einlegen als zugestellt gilt (da kann sich der Empfänger nicht auf die Nicht-Abholung berufen), sondern um ein Einschreiben mit Rückschein - und da ist die Situation eben anders: wenn es nicht abgeholt wird (oder ein Empfänger die Annahme verweigert), gilt es eben - anders als beim Einwurf-Einschreiben - nicht als zugestellt!

hierbinich00 
Beitragsersteller
 10.06.2014, 14:44
@Familiengerd

wieso sollte es denn verweigert werden ??? das kann ich mir nicht vorstellen.

zumal, bald die Kündigungsfrist greift. ....

jurafragen  10.06.2014, 16:01
@Familiengerd

Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben kann es aber eben sein, dass man als Empfänger an der Zustellung mitwirken muss und die Zustellung eben nicht vereiteln darf (obwohl ich das in ähnlicher Konstellation natürlich auch schon getan habe).

Familiengerd  10.06.2014, 17:44
@hierbinich00

Es geht nicht darum, ob Du Dir das "vorstellen" kannst, sondern um die Rechtssicherheit einer Zustellung!

Wenn Du kündigst, bist Du "im Ernstfall" in der Beweispflicht, dass die Kündigung unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist rechtzeitig und sicher zugestellt worden ist - und das kannst Du bei einem Einschreiben mit Rückschein eben nicht beweisen!

Wenn ein bösmeinender Arbeitgeber Dir einen "reinwürgen" will, nimmt er das Rückschein-Einschreiben nicht an - es gilt dann als nicht zugestellt!

Wesentlich sicherer (aber auch nicht 100%ig) ist das Einwurfeinschreiben; absolut sicher ist nur der Einwurf oder die Übergabe mit Bote (oder persönlich) unter Zeugen für den Inhalt den Einwurfs und den Einwurf/die Übergabe selbst (oder über Gerichtsvollzieher).

Familiengerd  10.06.2014, 17:50
@jurafragen

Bei der Zustellung der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses spielt das aber keine Rolle.

Hier kommt es für den Absender nur darauf an, das er über ein geeignetes Verfahren (siehe meinen weiteren Kommentar) die rechtzeitige Zustellung der Kündigung beweisen kann!

Im Allgemeinen gilt ein Schriftstück als zugegangen, wenn es unter normalen Umständen in den Bereich des Empfängers gelangt ist.

Bei einem Firmenpostfach würde ich sagen, am ersten Arbeitstag nach Einlegen in das Postfach. Das wäre, wenn die Sendung vor Mitternacht im Postfach liegt, in jedem Fall heute, wenn vor 06:00 Uhr mit ziemlicher Sicherheut auch noch heute, wenn ab heute mittag, vermutlich heute nicht mehr, aber in jedem Fall morgen.

jurafragen  10.06.2014, 11:15
wenn die Sendung vor Mitternacht im Postfach liegt

Die. Sendung liegt nie im Postfach. Sie kann nur gegen Unterschriftsleistung am Postschalter abgeholt werden.

Bedeutet das der Empfänger Das ES bei der Post abholen muß.

Als zugestellt gilt es wenn der Empfänger Gelegenheit hat den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen (zu lesen).

Für die Zukunft wenn schon Einschreiben, dann Einwurfeinschreiben.