Ist der Geschäftsübergabevertrag wirksam wenn eine aufschiebende Bedingung nicht erfüllt wurde?
Folgende Situation. Mutter übergibt (vor 20 Jahren) ihre Firma an ihren Sohn im Rahmen eines Geschäftsüberlassungsvertrages. Der Geschäftsübernahmevertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Sohn mit seiner Ehefrau eine sich auf den Vertragsgegenstand beziehende Gütertrennung vereinbart. Diese Gütertrennung wurde nie vereinbart. Ebenso ist im Vertrag eine salvatorische Klausel vereinbart. Sohn ist nun verstorben, während die Mutter noch am Leben ist. Nun stellt sich die Frage, ob der Vertrag wirksam ist (und somit ins Nachlassvermögen fällt) oder nicht.
1 Antwort
Wenn die Bedingung nicht eingetreten ist, dann ist der Vertrag logischerweise auch nicht wirksam geworden. Man müsste jedoch den genauen Wortlaut prüfen. Die Übereignungen/Abtretungen hingegen können wirksam sein. Ggf. hat der Nachlass dann Ansprüche gegen den Sohn. Verjährung müsste man auch noch anschauen. Also alles ein Fall für den Rechtsanwalt, wenn es zu Streitigkeiten kommt.