Muss ich Mahngebühren zahlen, wenn diese durch Zahlungsverzögerungen durch den Eigentümer entstanden sind?
Hallo, ich bin vor einiger Zeit in eine Wohnung eingezogen. Im Mietvertrag war vereinbart, dass der Mieter (als ich) einen Vertrag mit einem Stromversorger abschließt. Diese Klausel im Mietvertrag habe ich übersehen. Durch mein Versäumnis sind nun Stromkosten beim Eigentümer der Wohnung entstanden. Diese Kosten wurden nicht rechtzeitig durch meinen Vermieter beglichen, sodass zusätzlich Mahngebühren entstanden sind.
Klar, dass ich die Stromkosten begleichen muss. Ich habe schließlich den Strom verbraucht.
Aber was ist mit den Mahngebühren, die der Stromanbieter meinem Vermieter in Rechnung gestellt hat? Kann mein Vermieter diese Mahngebühren, die durch seine verzögerte Zahlung entstanden sind, mir in Rechnung stellen?
5 Antworten
Kann mein Vermieter diese Mahngebühren, die durch seine verzögerte Zahlung entstanden sind, mir in Rechnung stellen?
Selbstverständlich fällt diese Nebenforderung des Versorgers neben dessen Hauptforderung Stromlieferung dir an :-O
Woher sollte der VM wohl gerade wegen eurer ausdrücklich gegenteiligen Vereinbarung damit rechnen, dass er überhaupt in Verzug geraten kann?
Das tat er doch nur, weil er als Verbrauchsstelleninhaber für Forderungen des Anbieters haftet, weil du als Verbraucher ohne vertragswidrig eigene Anmeldung kein Rechnungsempfänger der Stromlieferers sein konntest :-O
Nur am Rande: Dir ist schon klar, dass diese "schuldhaft nicht unerhebliche Verletzung deiner vertraglichen Pflicht" zu qualifizierter Abmahnung berechtigt meint, beim nächsten Verstoß ein berechtigtes Interesse bestünde, dir ordentliche fristwahrend i.S.d. § 573 II BGB zu kündigen?
Warum will man es da noch Öl ins Feuer giessen und läppische Mahnkosten verweigern?
G imager761
1.) Du hast übersehen...
2.) Dein Vermieter ist für dich eingesprungen, ist ja nett von ihm...
3.) Der Vermieter hätte deine Schuld also wenigstens fristgerecht zahlen sollen? Hat er nicht? Was für ein böser Vermieter!
Natürlich hast Du die zu übernehmen.
Durch mein Versäumnis sind nun Stromkosten beim Eigentümer der Wohnung entstanden.
Sie haben folglich die Hauptforderung selbst und selbstverständlich daraus folgernd, auch die durch Ihr Versäumnis ausgelösten Mahnkosten zu tragen.
Man sollte eigentlich wissen, dass der Mieter in der Regel den strom anmeldet; es sei denn es ist was anderes vereinbart.
Zahle lieber oder willst Du so ein Mietverhältnis starten?
Verursacht hast du aber den Fehler. Also bist du auch für die Kosten haftbar.