Eltern schließen Vertrag für minderjähriges Kind, wer muss kündigen?
Hallo,
Wenn die Eltern Verträge für das minderjährige Kind abgeschlossen haben (Schützenverein und Unfallversicherung). Wer muss diese Verträge kündigen wenn das Kind mittlerweile schon über 20 ist? Verträge werden momentan weiterhin von den Eltern gezahlt allerdings weiß keiner wer genau diese Verträge kündigen muss. Das versicherte "Kind" hat ja nach dem vollendeten 18. Lebensjahr nie etwas unterschrieben. Sind die Verträge dadurch unwirksam? Gern auch mit Paragraphen, wenn es etwas in dieser Richtung gibt.
Vielen Dank im voraus! Liebe Grüße
5 Antworten
Das Kind ist vertragspartner und da nun volljährig muss er auch selber kündigen und hat natürlich auch alle Auskunftsansprüche gegen die Vertragspartner.
Wer muss diese Verträge kündigen wenn das Kind mittlerweile schon über 20 ist?
Das Kind, wenn es selber Vertragsnehmer ist, bzw. durch Volljährigkeit und Fortführung wurde.
normal müssen die Eltern die den Vertrag abgeschlossen haben auch kündigen
Oft wird es so gemacht, das das Kind den Betrag mit 18 bekommt.
Früher war das üblich das der Betrag zur Hochzeit dem Kind übergeben wurde.
Mit Gruß
Bley 1914
Die Eltern unterzeichneten den Vertrag vermutlich als gesetzliche Vertreter da das Kind (oder in der [un]mündige Minderjährige) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht geschäftsfähig war.
Wie oben schon erwähnt waren es die gesetzlichen Vertreter des Kindes, bedeutet also der Vertrag wird schon zwischen dem Kind und dem jeweiligen Geschäftspartner abgeschlossen, die Eltern segnen die Vereinbarung jedoch praktisch ab.
Ist das Kind / der Minderjährige volljährig ist es nicht mehr von Nöten die Eltern (gesetzlichen Vertreter) bei einer Vertragsveränderung / Vertragsauflösung hinzuzuziehen.
"Sind die Verträge unwirksam?" - nein die Verträge sind aufrecht.
"Schwebend unwirksam" wären sie nur dann wenn ein Kind z.B einen Kauffertrag mit einem höheren Betrag abschließt (10-jähriger kauft 800€ Rad) - In diesem Falle müsste der Verkäufer die Eltern des Kindes kontaktieren welche anschließend dem Vertrag zustimmen oder ihn ablehnen können. Melden sie sich nicht hat der Verkäufer die Möglichkeit ihnen eine Frist zu setzen. Verstreicht die Frist ohne Reaktion ist der schwebend unwirksame Vertrag völlig unwirksam.
Kommt darauf an. Sind die Eltern im Vertrag als Zahler eingetragen? - Ich kenne den Vertrag leider nicht und kann daher nichts zu den Konditionen sagen.
Sollte bezüglich der Zahlung nichts angeführt sein ist es so dass das Kind mit Eintritt der Volljährigkeit persönlich für die Erfüllung des Vertrages verantwortlich ist - was bedeutet dass es die Zahlung selbst zu tragen hat.
Was allerdings zu beachten ist: Sobald das Kind Volljährig ist, jedoch noch nicht selbstständig erwerbstätig ist (Nicht arbeitet) UND seine Ausbildung (mit Berücksichtigung seiner Fährigkeiten und Veranlagungen) noch nicht abgeschlossen ist - besteht ein Unterhaltsanspruch. Bedeutet also die Eltern haben einen Prozentsatz ihres Einkommens monatlich zu überweisen.
Lebt das volljährige Kind bei den Eltern kann man z.B vereinbaren dass kein Unterhalt bezahlt wird (Wird ja durch Unterkunft und Versorgung geleistet) und die Eltern allfällige Kosten übernehmen. (Handyrechnung, ...)
Vielen Dank für die zahlreichen Informationen!
Bedeutet das im umkehrschluss, wenn die Eltern die Zahlungen einstellen, dass das Erwachsene "Kind" die Mahnungen zahlen muss? Das "Kind" ist mittlerweile 25 und weiß von keinem der Verträge. Also auch nicht das die Verträge mit seinem Einverständnis geschlossen wurden vor mehr als 10 Jahren.
Wie sieht das ganze mit der Kündigung aus, haben Sie da auch Informationen für mich?