Welche Steuernummer für Werkvertrag angeben?
Hallo Liebe gutefrage-Community,
ich bin Studentin und habe einen Werkvertrag mit der Hochschule über 200 Euro. Nun soll ich eine Rechnung dafür ausstellen und habe auch bereits einen Vordruck von der Hochschule bekommen.
Auf der Rechnung steht ein Bereich zum ausfüllen "Steuernummer (falls vorhanden)"
ist dies meine Steuer ID? Oder eine Steuer Nummer falls jemand ein Geschäft oder Gewerbe angemeldet hat? Trage ich dann als Privatperson überhaupt etwas ein?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
3 Antworten
> "Steuernummer (falls vorhanden)"
> ist dies meine Steuer ID?
Nein. Die SteuerID (https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerliche_Identifikationsnummer) wurde vor zehn Jahren an alle ausgeteilt, seither bekommt jeder diese bei der Geburt zugeteilt. Lebenslänglich unverändert.
Die Steuernummer bekommst Du vom Finanzamt zugeteilt, wenn Du die erste Steuererklärung abgibst. Ändert sich, wenn z.B. durch Umzug ein anderes Finanzamt zuständig wird. Oder durch gemeinsame Veranlagung mit PartnerIn.
Theoretisch wäre die ID alleine ausreichend. Praktisch scheitert dies an der unzulänglichen EDV der Finanzämter und der Steuerpflichtige muss seither sowohl die ID als auch die Steuernummer angeben :-(
Wenn Du noch nie eine Steuererklärung abgegeben hast, hast Du auch noch keine Steuernummer, die Du angeben könntest.
Du solltest Dir, auch wenn Du mangels Einnahmen keine Steuer zahlen musst, Deine Notizen zu Einnahmen und Ausgaben aufbewahren. Es kann sein, dass das Finanzamt in einigen Jahren bei Dir nachfragt - nämlich dann, wenn bei einer Betriebsprüfung Deine Rechnung irgendwie aufgefallen ist.
Danke für Deine Erklärung zum Unterschied zwischen der Steuernummer und -ID. Ich werde wie du geraten hast alle Unterlagen aufbewahren, sehr guter Hinweis!
Vielen Dank :)
Hast Du bisher jemals eine Steuererklärung eingereicht?
Mal abgesehen davon - was steht denn in dem Werkvertrag? Welche Leistung sollst Du erbringen?
Was waren denn die Leistungen des Werkvertrags?
Danke für die Antwort!
"Erstellung von Grafiken für Marketing in der Lehre" steht dort als zu erbringende Leistung. Dies habe ich auch bereits getan, es geht nur noch um die Rechnung die ich dafür ausstellen sollte.
Oder geht es um Leistungen seitens der Hochschule? Warum ist dies wichtig für die Ausstellung der Rechnung?
Hochschulen verstecken unter Werkverträgen regelmäßig normale Anstellungen. Daher die Frage.
Ich habe mir noch einmal den ganzen Vertrag genau durchgelesen und es scheint sich tatsächlich um einen reinen Werkvertrag zu handeln. Die zu erbringende Leistung ist darin festgelegt mit alleine Bedingungen und einem Termin bis wann diese zu leisten ist. Zumindest soweit ich das als absoluter Laie erkennen kann :)
Es steht zum Beispiel im Vertrag: "Die Auftraggeberin und die/der Auftragnehmer/in sind sich einig, dass sich aus diesem Werkvertrag kein Beschäftigungsverhältnis ableiten lassen soll"
Aber danke für den Hinweis, vielleicht ist das noch mal für jemanden in einer ähnlichen Situation hilfreich:)
"Die Auftraggeberin und die/der Auftragnehmer/in sind sich einig, dass sich aus diesem Werkvertrag kein Beschäftigungsverhältnis ableiten lassen soll" - jaja, diese A-löcher.
Ok, was bedeutet das denn, jetzt bin ich neugierig warum das A** Löcher sind?
Ich verstehe das so dass das kein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis ist und ich einmal diese Grafiken mache. Das ist aber auch genau was ich will, eine HiWi Stelle hab ich schon und bin auch sehr ausgelastet damit
Von welchem Stern kommst Du denn, dass Du das nicht verstehst?
Das finde ich etwas unhöflich, ich kenne mich nun einmal mit Verträgen nicht aus. Wie ich das verstehe habe ich im vorherigen Kommentar erklärt.
Ich habe eine Frage gestellt weil mich deine Sichtweise interessiert hat und du dich sehr offensichtlich sehr viel besser mit dem Thema auskennst als ich.
Ich hatte gehofft etwas zu lernen. Wenn du die Frage nicht beantworten möchtest, kannst du das auch einfach schreiben oder nicht antworten. Zu denken ich "käme von einem anderen Stern" weil ich etwas mir völlig fachfremdes anders verstehe als du, ist ziemlich grob.
Denk doch mal nach! Weshalb soll es ein Werkvertrag sein und kein Anstellunsgverhältnis? Na, machts klick???
Wahrscheinlich habe ich weniger Rechte, außerdem müssen keine Renten- oder Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Meinst du so etwas? Ich verstehe leider trotzdem nicht warum du der Meinung bist dass dich das zu Beleidigungen mir gegenüber berechtigt.
Ich bin ich dort wie oben bereits geschrieben zusätzlich angestellt. Ich habe aber für diese Grafiken massiv meine Stunden überzogen und hätte das ohne diesen Werkvertrag gar nicht bezahlt bekommen.
Deine Steuernummer sieht so aus:
xxx/xxxx/xxxx
Mit Länderkennung auch xxxx/xxxx/xxxx
Die IdNr. so:
xx xxx xxx xxx
Beide bestehen nur aus Zahlen.
Ich würde tun, was verlangt ist und nicht mehr. Also das Feld freilassen.
Du bist also Freelancer und damit kein Scheinselbständiger. Es entsteht keine Sozialversicherung. Die 200 Euro sind als Einkünfte prinzipiell einkommensteuerpflichtig, aber nach deinen Angaben bist du unter dem Grundfreibetrag für 2018 von 9.000.
Ich würde keine Einkommensteuererklärung abgeben.
Vielen Dank, das klärt genau was ich wissen wollte.
Ich werde zur Sicherheit noch bei meiner Hochschule nachfragen, ich bin sicherlich nicht die erste Studentin mit einem Werkvertrag dort.
Danke für die Antwort!
Vielen Dank für die Antwort.
Bisher habe ich noch keine Steuererklärung einreichen müssen und bleibe auch mit meinen Nebenverdiensten immer unter 500 Euro monatlich, das ist soweit ich weiß nicht zu versteuern als Studentin.
Eine Steueridentifikationsnummer habe ich aber trotzdem zugesandt bekommen.
Die Leistungen meines Werkvertrages habe ich bereits vollständig erfüllt. Ich sollte Grafiken für eine Publikation der Hochschule anfertigen.