Vertrag mit vorlegen einer Duldungs Bescheinigung?
Wenn ich z.B. einen Handyvertrag abschließen möchte werde ich vorher nach meinem Personalausweis gefragt (da ich mich ausweisen muss). Jetzt meine Frage kann eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ (Duldung) zum Ausweisen dienen?
VG und danke schon mal im voraus!
1 Antwort
Das wird kein Mobilfunkanbieter akzeptieren, erst recht nicht, wenn Bestandteil des Vertrages die Lieferung eines subventionierten Telefons ist. Die Duldung ist genau das, was man ihr auch entnehmen kann: Die zeitlich befristete Aussetzung einer Abschiebung und gerade kein Aufenthaltstitel.
Nein. Man kann seine Identität beispielsweise durch einen ausländischen Pass oder durch deutsche Passersatzdokumente gem. § 4 Aufenthaltsverordnung nachweisen, seinen Wohnsitz kann man ggf. durch eine Meldebescheinigung nachweisen.
Wäre es rein rechtlich denn bei so etwas ein Ersatz zum Ausweisen anstelle des Personalausweises?