Mietvertrag Wertsicherungsklausel?
Ist so eine Klausel üblich und ok im Mietvertrag? Hatte ich bisher noch nie.
Vielen Dank
3.2 Waertsicherungsvereinbarungen
Sollte sich der vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden jährlich ermittelte Verbraucherpreisindex, Basis 2010 = 100, jeweils um mehr als 5 % gegenüber dem Stand zum Mietbeginn oder nach eingetretener Mietänderung gegenüber dem Stand im Zeitpunkt der Mietänderung gestiegen oder gefallen sein, so erhöht oder ermäßigt sich die Miete im entsprechenden Verhältnis. Die Veränderung wird von dem Monatsersten an wirksam, der auf die Veränderung folgt. Einer besonderen Aufforderung bedarf es dazu nicht.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß die vorstehend vereinbarte Wertsicherungsklausel gemäß § 4 der Preisklauselverordnung (PrKV) vom 23.09.1998 (BGB1.IS.3043) als genehmigt gilt.
Sollte die vorgenannte Annahme beider Parteien unzutreffend sein, ist jeder der Vertragsparteien berechtigt, die Genehmigung der Wertsicherungsklausel durch das Bundesamt für Wirtschaft einzuholen.
Wird vorstehende Klausel, gleichgültig aus welchem Grund, vom Bundesamt für Wirtschaft nicht genehmigt oder wird während der Dauer des Mietverhältnisses dieser Index von dem Statistischen Bundesamt nicht fortgeführt, so verpflichten sich die Vertragsparteien, unverzüglich eine Regelung zu vereinbaren, die rechtlich dem am nächsten kommt, was sie wirtschaftlich mit dieser Währungsklausel gewollt haben.
3 Antworten
Ich vermute mal, es handelt sich nicht um einen Wohnraummietvertrag. Da ist eine solche Klausel absolut unüblich und wird durch die Möglichkeit der Indexmieterhöhung ersetzt.
Sie beruht zwar auch auf dem Verbraucherpreisindex, jedoch kann die Miete jedes Jahr erhöht werden, wenn sich der Index verändert hat. Die Erhöhung muss aber jeweils angekündigt werden. Es kann nicht erwartet werden, dass der Mieter von sich aus den Index Monat für Monat beobachtet und dann pünktlich nach Ablauf eines Jahres die Miete anpasst.
Also geht es Euch um einen Wohnungsmietvertrag. Kann es sein, dass es ein Uralt-Formular eines Mietvertrags ist?
Ich würde an Eurer Stelle mit dem Vermieter sprechen, dass diese Klausel in dieser Form gestrichen wird und durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Indexmietvertrag gem. §558 des BGB entspricht.
Das hätte auch für den Vermieter einen Vorteil:
Es kann Jahre dauern, bis 5 % erreicht sind. In dieser Zeit hätte der Vermieter kein Anrecht auf "Wertsicherung", also Anpassung der Miete. Mit der jährlichen Indexmietanpassung gibt es mal 0,5 %, mal 1% oder etwas mehr, aber aufgrund der langjährigen Erfahrung kann man davon ausgehen, dass es eher 1 % anstatt 2 oder gar 3 % sein werden. Aber in der Regel wird es jedes Jahr um einen geringen Betrag mehr.
Wir haben mit verschiedenen Mietern auch solche Indexmietverträge abgeschlossen und es gibt weder für uns noch für die Mieter ein Problem durch die jeweils nur minimale Steigerung pro Jahr. Manchmal 1 €, manchmal schon ganz ausgefallen und manchmal etwas mehr, aber nie so, dass man als Mieter von der Preissteigerung "erschlagen" wird. Eine kurze Ankündigung mit dem neuen Indexwert reicht aus und dieser kann von jedem leicht überprüft werden.
Sollte es wirklich zu einer sprunghaften Inflation kommen, muss man das sowieso neu verhandeln.
Der Begriff ist mir in Wohnraummietverträgen neu, bei Erbpacht üblich, dahinter verbirgt sich die Indexmiete. Steigen die Lebenshaltungskosten nach Index um 10 Punkte vom Ausgangswert bei Mietvertragsschluss, darf die Miete nach frühestens einem Jahr entsprechend erhöht verlangt werden. Die Zustimmung dazu hätte der M bereits erteilt, sie wäre nicht zu erlären.
G imager761
Ok. Danke. Können wir die Klausel dann streichen lassen?
Nein. Oder doch, aber akzeptiert ihr dieses Angebot des VM nicht, dürften die Verhandlungen und damit Mietvertragsschluss wohl gescheitert sein.
Ihr würdet mit Streichung ein neues Angebot unterbreiten, dass der VM (schlicht durch Fristablauf seiner Annahme) ablehnen darf.
Ok danke. Also sollten wir die Klausel streichen lassen?