Hochzeits-DJ hat trotz schriftlicher Zusage eine Woche vor der Hochzeit abgesagt - Schadensersatz?
Hallo,
unser Hochzeits-DJ hat trotz schriftlicher Zusage eine Woche vor der Hochzeit abgesagt, nun wollten wir erfragen, ob uns Schadensersatz zusteht?
Hier die zeitlich Abfolge:
07.08 Angebot vom DJ per Whatsapp angenommen
09.08. der DJ hat per Whatsapp zugestimmt
12.08. Vertrag/Autfragsbestätigung vom DJ geschickt, den wir sofort unterschrieben zurückgesendet haben
12.08. Hochzeitstermin wurde vom DJ bis zum 19.08. optioniert
17.08. Absage des DJs per Whatsapp
25.08. Hochzeit
Grund der Absage: Die Location wollte 15% seiner Gage, das wollte er nicht akzeptieren, wir haben dann sofort mit der Location geklärt, dass wir die 15% übernehmen und den DJ informiert, er hat weder zurückgerufen noch unsere Whatsapp beantwortet.
Auszug - AGB des DJs:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsgegenstand
1.1 <FIRMA>(<DJ>) verpflichtet sich gegenüber dem Veranstalter/Auftraggeber die Musikveranstaltung in denen dem abgeschlossenen Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen durchzuführen; Musikbeginn, Spieldauer und andere im Vertrag geschloßenen Vereinbarungen einzuhalten.
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Danke im Voraus!
3 Antworten
Hallo,
verstehe ich das richtig?
Der DJ hat geschrieben das bis zum 19ten noch keine feste Zusage macht?
Und hat dann am 17ten abgesagt?
Ihr habt eine rechtsgültigen Vertrag mit dem DJ abgeschlossen. Ein Vertrag ist von BEIDEN Seiten einzuhalten.
Die Gründe fürseine Absage sind nicht nachvollziehbar, bzw sind keine Gründe, da ihr diese Kosten, die nicht bekannt waren, von euch übernommen werden. (Wobei das noch fraglich ist, ob das überhaupt zulässig ist. Ihr habt die Location gemietet: Steht dieserPassus in diesem Vertrag, dass die Location Geld vom DJ (!!) bekommt, wenn er nicht über die Location gestellt wird? Klingt mir sehr zweifelhaft! Wenn überhaupt müssten die sich an EUCH wenden.)
Der DJ ist vertragsbrüchig. Er muss entweder den Vertrag erfüllen, und auflegen, oder einen euch entstanden Schaden zahlen. Also zB die Differenz zu den Kosten für einen ERsatz, oder eine Entschädigung, wenn ihr keine Ersatz findet.
In eurem Fall ist aber auch eventuell die Location mit verantwortlich.
Zum Ablauf eines Vertrages:
Das, was allgemein "Angebot" genannt wird, ist eine unverbindliche Erklärung, eine Sache zu einem bestimmten Preis zu verkaufen.
Das Angebot im rechtlichen Sinne HIER ist EURE Erklärung, diese Absichtserklärung in Anspruch zu nehmen. Also eure Nachricht "Wir würden Sie gerne haben!"
Dieses Angebot wird angenommen, wenn der Partner zustimmt, hier "Cool! Danke, mach ich!"
Der Vertrag ist hier also bereits mit dem Austausch per WA zustande gekommen, der schriftliche Teil ist nur noch Formsache, und dient zur Absicherung.
Der DJ konnte hieralso nicht einfach den Vertrag einseitg canceln!
12.08. Hochzeitstermin wurde vom DJ bis zum 19.08. optioniert
Na dann passt doch alles, da er ja vor dem 19.08. dir eine Absage erteilt hat.