Hochzeits-DJ hat trotz schriftlicher Zusage eine Woche vor der Hochzeit abgesagt - Schadensersatz?

3 Antworten

Hallo,

verstehe ich das richtig?

Der DJ hat geschrieben das bis zum 19ten noch keine feste Zusage macht?

Und hat dann am 17ten abgesagt?

Ihr habt eine rechtsgültigen Vertrag mit dem DJ abgeschlossen. Ein Vertrag ist von BEIDEN Seiten einzuhalten.

Die Gründe fürseine Absage sind nicht nachvollziehbar, bzw sind keine Gründe, da ihr diese Kosten, die nicht bekannt waren, von euch übernommen werden. (Wobei das noch fraglich ist, ob das überhaupt zulässig ist. Ihr habt die Location gemietet: Steht dieserPassus in diesem Vertrag, dass die Location Geld vom DJ (!!) bekommt, wenn er nicht über die Location gestellt wird? Klingt mir sehr zweifelhaft! Wenn überhaupt müssten die sich an EUCH wenden.)

Der DJ ist vertragsbrüchig. Er muss entweder den Vertrag erfüllen, und auflegen, oder einen euch entstanden Schaden zahlen. Also zB die Differenz zu den Kosten für einen ERsatz, oder eine Entschädigung, wenn ihr keine Ersatz findet.

In eurem Fall ist aber auch eventuell die Location mit verantwortlich.

Zum Ablauf eines Vertrages:

Das, was allgemein "Angebot" genannt wird, ist eine unverbindliche Erklärung, eine Sache zu einem bestimmten Preis zu verkaufen.

Das Angebot im rechtlichen Sinne HIER ist EURE Erklärung, diese Absichtserklärung in Anspruch zu nehmen. Also eure Nachricht "Wir würden Sie gerne haben!"

Dieses Angebot wird angenommen, wenn der Partner zustimmt, hier "Cool! Danke, mach ich!"

Der Vertrag ist hier also bereits mit dem Austausch per WA zustande gekommen, der schriftliche Teil ist nur noch Formsache, und dient zur Absicherung.

Der DJ konnte hieralso nicht einfach den Vertrag einseitg canceln!

12.08. Hochzeitstermin wurde vom DJ bis zum 19.08. optioniert 

Na dann passt doch alles, da er ja vor dem 19.08. dir eine Absage erteilt hat.