Hochzeits-DJ hat trotz schriftlicher Zusage eine Woche vor der Hochzeit abgesagt - Schadensersatz?
Hallo,
unser Hochzeits-DJ hat trotz schriftlicher Zusage eine Woche vor der Hochzeit abgesagt, nun wollten wir erfragen, ob uns Schadensersatz zusteht?
Hier die zeitlich Abfolge:
07.08 Angebot vom DJ per Whatsapp angenommen
09.08. der DJ hat per Whatsapp zugestimmt
12.08. Vertrag/Autfragsbestätigung vom DJ geschickt, den wir sofort unterschrieben zurückgesendet haben
12.08. Hochzeitstermin wurde vom DJ bis zum 19.08. optioniert
17.08. Absage des DJs per Whatsapp
25.08. Hochzeit
Grund der Absage: Die Location wollte 15% seiner Gage, das wollte er nicht akzeptieren, wir haben dann sofort mit der Location geklärt, dass wir die 15% übernehmen und den DJ informiert, er hat weder zurückgerufen noch unsere Whatsapp beantwortet.
Auszug - AGB des DJs:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsgegenstand
1.1 <FIRMA>(<DJ>) verpflichtet sich gegenüber dem Veranstalter/Auftraggeber die Musikveranstaltung in denen dem abgeschlossenen Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen durchzuführen; Musikbeginn, Spieldauer und andere im Vertrag geschloßenen Vereinbarungen einzuhalten.
...
Danke im Voraus!
3 Antworten
Hallo,
verstehe ich das richtig?
Der DJ hat geschrieben das bis zum 19ten noch keine feste Zusage macht?
Und hat dann am 17ten abgesagt?
Hallo,
nein, der DJ hat uns bis zum 19ten Zeit gegeben zuzusagen, wir haben schon am 07.08 das Angebot vom DJ per Whatsapp angenommen und darum gebeten, zu bestätigen, dass auch er 100%ig den Termin wahrnimmt, damit wir den anderen DJs eine Absage geben können, er hat dann auch am 09.08. per Whatsapp zugestimmt und am 12ten den Vertrrag per Email geschickt, dann aber einfach ohne mit uns zu sprechen am 17ten per Whatsapp geschrieben, dass er nun doch nicht möchte.
verstehe ich auch so
Ihr habt eine rechtsgültigen Vertrag mit dem DJ abgeschlossen. Ein Vertrag ist von BEIDEN Seiten einzuhalten.
Die Gründe fürseine Absage sind nicht nachvollziehbar, bzw sind keine Gründe, da ihr diese Kosten, die nicht bekannt waren, von euch übernommen werden. (Wobei das noch fraglich ist, ob das überhaupt zulässig ist. Ihr habt die Location gemietet: Steht dieserPassus in diesem Vertrag, dass die Location Geld vom DJ (!!) bekommt, wenn er nicht über die Location gestellt wird? Klingt mir sehr zweifelhaft! Wenn überhaupt müssten die sich an EUCH wenden.)
Der DJ ist vertragsbrüchig. Er muss entweder den Vertrag erfüllen, und auflegen, oder einen euch entstanden Schaden zahlen. Also zB die Differenz zu den Kosten für einen ERsatz, oder eine Entschädigung, wenn ihr keine Ersatz findet.
In eurem Fall ist aber auch eventuell die Location mit verantwortlich.
Zum Ablauf eines Vertrages:
Das, was allgemein "Angebot" genannt wird, ist eine unverbindliche Erklärung, eine Sache zu einem bestimmten Preis zu verkaufen.
Das Angebot im rechtlichen Sinne HIER ist EURE Erklärung, diese Absichtserklärung in Anspruch zu nehmen. Also eure Nachricht "Wir würden Sie gerne haben!"
Dieses Angebot wird angenommen, wenn der Partner zustimmt, hier "Cool! Danke, mach ich!"
Der Vertrag ist hier also bereits mit dem Austausch per WA zustande gekommen, der schriftliche Teil ist nur noch Formsache, und dient zur Absicherung.
Der DJ konnte hieralso nicht einfach den Vertrag einseitg canceln!
So ärgerlich das moralisch für euch sein mag, ersetzt wird nur tatsächlicher Schaden.
Vielen Dank für die Antwort.
Nun ist es so, dass wir einen anderen DJ verpflichtet haben, der sogar ein wenig günstiger war. Jedoch finden wir das Verhalten unentschuldbar und es hat uns ja auch Nerven gekostet, außerdem stelle man sich vor, wir hätten niemanden mehr gefunden.
Steht uns denn trotzdem etwas zu (obwohl billigeren DJ gefunden)?
Nur, wenn es einen bezifferbaren Schaden gibt.
Wie bereits gesagt, ist nur bezifferbarer Schaden ersetzbar. Aber in Zeitrn des Internets kann man dem guten Herren ja wenigstens ne gepfefferte Google Rezension hinterlassen, um andere Kunden vor seinem sprunghaften Verhalten zu warnen...
12.08. Hochzeitstermin wurde vom DJ bis zum 19.08. optioniert
Na dann passt doch alles, da er ja vor dem 19.08. dir eine Absage erteilt hat.
Nein, es ging um unsere Option, nicht um seine. (s.o.)
Du willst doch damit nicht sagen, dass du dir die Option offen gelassen hast, ihm zu diesem Datum noch absagen zu können?
Du scheinst ja ein richtig ulkiger Mensch zu sein!
Vergiss es und finde dich damit ab, dass du dir jemand anderen suchen musst.
Ich hatte gerade erklärt, dass der DJ uns die Option so gegeben hatte und wir viel früher zugestimmt haben, d.h. die Option war damit hinfällig.
Mich als ulkig dafür zu bezeichnen ist beleidigend, bitte lesen lernen.
Na denn, wenn du keine Antworten haben möchtest, werde ich es in Zukunft lassen.
Ok, Danke, schade, das mit dem beziffern würde bestimmt schwer werden, da hätten wir wohl einen Nervenzusammenbruch erleiden müssen. ;-)