In Deutschland geboren aber keinen Deutschen Pass - habe ich Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft?

5 Antworten

Theoretisch müsstest Du doch bereits seit 8 Jahren einen Perso haben...

...oder halt einen Paß  des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Du hast.

Wenn Deine Eltern seinerzeit keine andere Staatsangehörigkeit beantragt haben - müsste hier des Geburtsland - ergo Deutschland - Dein Heimatland sein..

Allerdings ist es ein Unterschied, einfach nur mit der Geburtsurkunde einen Personalausweis zu bekommen, oder die Staatsangehörigkeit 116/(1)/(2) nachzuweisen.

Du bist einfach zu früh geboren (vor 2000). Du kannst Dich aber für 255,00 € einbürgern lassen und in aller Regel Deine andere EU-Staatsbürgerschaft beibehalten. Melde Dich mal beim Amt für Staatsangehörigkeitswesen (meistens beim Ordnungsamt angesiedelt) Deiner Stadt. Die sagen Dir dann, welche Unterlagen Du mitbringen musst. Sollte kein großes Problem sein.

Ich glaub du musst nichts machen also mein Bekannter ist in Deutschland geboren und hat die Staatsbürgerschaft so bekommen nur sein Vater musste einen Einbürgerungstest machen aber bin da kein Experte kann dir leider nur sagen wies bei ihm war

patrick1310  17.04.2016, 20:18

Achso alles klar danke für die aufklärung

butz1510  17.04.2016, 19:42

Nein, so einfach ist es leider nicht. Erst ab Geburtsjahr 2000 ist man unter bestimmten Voraussetzungen automatisch auch Deutscher.

So ein riesiger Akt ist eine Einbürgerung nun auch wieder nicht. Wenn man einen deutschen Schulabschluss hat wird meist sogar auf den (ohnehin sehr einfachen) Einbürgerungstest und den Sprachtest verzichtet.

Wenn du hier geboren bist, bist du deutsche, hast du deine Geburtsurkunde? Damit aufs Amt und Pass beantragen.

PatrickLassan  17.04.2016, 19:24

Wenn du hier geboren bist, bist du deutsche,

Nicht unbedingt.Die deutsche Staatsanngehörigkeit wird grundsätzlich nach dem Abstammungsprinzip vergeben.

aetnastuermer  18.04.2016, 13:43
@PatrickLassan

Ausnahme bei Geburten in Deutschland seit 2000: Doppelte (also auch deutsche) Staatsangehörigkeit, wenn beide Elternteile Ausländer sind und diese bestimmte Voraussetzungen bezüglich ihrer Aufenthaltsdauer und ihrem ausländerrechtlichen Status in Deutschland erfüllen.