einbürgerung trotz ungeklärter staatsangehörigkeit?
hallo, mein mann lebt seit 11 jahren in deutschland und besitzt einen deutschen pass. vor 13 monaten(!) haben wir einen einbürgerungsantrag gestellt, der jetzt abgelehnt werden soll mit der begründung, dass die staatsangehörigkeit ungeklärt ist. ist euch eine gesetzesgrundlage oder ein vergleichsurteil bekannt, dass die deutsche einbürgerung auch bei ungeklärter staatsangehörigkeit möglich ist oder eine entsprechende gesetzesgrundlage, die die einbürgerung aus diesem grund ausschließt? im StAG habe ich dazu keine hinweise gefunden. vielen dank für eure hilfe!
6 Antworten
krass wie sich das liest - du solltest einen Anwalt für Ausländerrecht hinzuziehen, der müsste das verstehen
schon verstanden, aber um diese Uhrzeit hier eine adäquate Antwort zu bekommen ist schwierig. Versuchs mal hier http://www.123recht.net/forumforum.asp?forumid=34
oh supi - ich glaube, dieser link kann mir auf alle fälle helfen - werde meine frage aber lieber morgen zu einer "christlicheren" zeit stellen. vielen lieben dank, du hast uns sehr geholfen!
gern geschehen
Wie bekommt man einen deutschen Pass,wenn man keine deutsche Staatsbürgerschaft hat?
wenn man einen unbefristeten aufenthaltstitel hat. in dem pass steht dann nur unter staatsangehörigkeit "ungeklärt".
Ungeklärte Staatsangehörigkeit? Wie kann es so was geben? Der Mann hat doch eine Muttersprache und ein Gedächnis oder leidet er an partieller Amnesie? Wie gross ist denn seine Bereitschaft mit den deutschen Behörden zusammen zu arbeiten? Ich habe den Eindruck, dass diese Bereitschaft fehlt oder zumindest an einem kleinen Ort ist. Die Spielchen mit den abhanden gekommenen Ausweispapieren trifft man zu oft an als dass sie noch glaubhaft sind.
hallo, mein mann hat seine staatsangehörigkeit bis in die dritte generation mit sämtlichen geburts- und sterbeurkunden etc. nachgewiesen. weil sein großvater in seiner jugend mehrere jahre in der türkei gearbeitet hat, schließt das ausländeramt nicht aus, dass er dort noch wurzeln hat, obwohl die türkische botschaft auch das mehrfach widerlegt hat! wir "arbeiten" seit vielen jahren mit den deutschen behörden zusammen, scheitern aber an der behördentretmühle! bitte nicht alle in eine schublade stecken... wir arbeiten beide und zahlen unsere steuern und sind nicht kriminell - sorry, wenn das dein bild von ausländern ins wackeln bringt.
Von hier aus ist nicht ersichtlich woran es liegt, dass der deutsche Staat sich ziert. Daher wird es das Beste sein du wendest dich an Fachleute, die Euch bei der Einbürgerung helfen können. Und nein, mein Bild von Ausländern ist nicht mit Vorurteilen und/oder Verallgemeinerungen getränkt. Daher kann da auch nichts wackeln.
tja - die fachleute sollten ja wohl in den einbürgerungsämtern sitzen... dort beißen wir leider auf granit, wie schon geschrieben. dein erster eindruck aus deinem ersten kommentar war wohl ziemlich übereilt - so ohne genaueres faktenwissen - deshalb freut es mich ja zu lesen, dass du doch nicht alle in einen pott schmeißt... :o) wenn wir nicht anders weiterkommen, müssen wir im schlimmsten fall die ablehnungsbegründung per anwalt anfechten, was wir eigentlich vermeiden wollten. wir sind eigentlich immer der meinung, dass sich alles in ruhe und mit argumenten lösen lässt, klappt leider in diesem fall nicht...
Ich persönlich kenne mich mit solchen Thematiken nicht aus. Vielleicht hilft dir/euch das beschriebene Gerichtsverfahren auf dieser Seite... http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200700020713+LB ... weiter. LG
vielen dank, habe den link eben mal überflogen. wir beziehen kein ALGII, sondern arbeiten beide, und die staatsangehörigkeit hat mein mein bis in die 3. generation vollständig nachgewiesen. also fallen diese gründe für die ablehnung ja schon mal weg :o) ist dir vielleicht eine gesetzesgrundlage außer dem stag bekannt, wo geregelt ist, ob eine einbürgerung trotz ungeklärter staatsbürgerschaft möglich ist?
Nein, leider kenne ich keine weiteren Urteile oder ähnliches, was dir/euch weiterhelfen könnte. LG
frag mal beim Verband binationaler familien und Partnerschaften in deiner Stadt (oder der nächstgelegenen) nach, die können helfen. verband-binationaler.de
einen anwalt wollen wir erst einschalten, wenn gar kein anderer weg bleibt, weil das auch wieder sehr lange dauern kann und mit höheren kosten verbunden ist. besser wäre es, eine gesetzliche grundlage zu finden, mit der wir beim einbürgerungsamt arbeiten können.