Doppelte Staatsbürgerschaft möglich (deutsch/spanisch)?
Hallo,
ich bin umgezogen und habe auf dem Bürgerbüro beim Ummelden erfahren, dass ich wohl deutsch/spanisch als Staatsbürgerschaft eingetragen habe.
Nun bin ich 1993 (24 Jahre alt) in Deutschland geboren.
Bei meiner Geburt waren meine Eltern verheiratet. Mein Vater Deutscher und meine Mutter spanische Staatsbürgerin. Sie wurde erst 1998 eingebürgert.
Kann ich nun noch eine doppelte Staatsbürgerschaft für Spanien beantragen?
Oder gibt es hierfür fristen?
Welches Amt kann mir diese Fragen beantworten und wo beantrage ich falls möglich die doppelte Staatsbürgerschaft?
Vielen Dank.
4 Antworten
Die spanische Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn ein leiblicher Elternteil Spanier ist. So ergibt es sich aus dem derzeit geltenden Staatsangehörigkeitsrecht. Ob dies 1993 schon so der Fall war, kannst du bei einem spanischen Konsulat in Deutschland erfahren.
Ist dies der Fall, hast du 2 Staatsangehörigkeiten durch Geburt erworben und kannst beim spanischen Konsulat einen spanischen Reisepass erwerben. Diese Konstellation ist unbefristet, gilt also lebenslänglich, es sei denn, du legst auf deinen Antrag hin eine Staatsangehörigkeit ab. Dass deine Mutter 1998 hier eingebürgert und aus der spanischen Staatsangehörigkeit entlassen wurde, dürfte keine Auswirkung haben; allein der Zeitpunkt deiner Geburt ist für dich ausschlaggebend.
Stimmt genau? Warum sollst Du die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Du schon (durch die Abstammung von einer damals noch Spanierin) schon immer (seit Deiner Geburt) spanischer Staatsbürger warst und bis heute bist.
Ja, ist möglich. Aber nur, wenn Du die spanische Staatsbürgerschaft bereits hast (von der Mutter vererbt). Ob das so ist, ergibt sich aus dem spanischen Recht, kann man nicht mehr beeinflussen, muss man im spanischen Konsulat nachfragen. Wenn Du sie nicht hast, verlangt Spanien bei Einbürgerung die Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft. Deutschland lässt doppelte Staatsbürgerschaft mit EU-Ländern zu.
Eine doppelte Staatsbürgerschaft mit Spanien ist nicht möglich. Und zwar von beiden Seiten nicht. Warum das bei dir eingetragen wurde ist mir schleierhaft.
Spanien
Nicht möglich. Ausnahme: Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist möglich, wenn es sich bei der weiten um die Staatsbürgerschaft folgender Länder handelt: Bolivien, Chile, Ecuador, Costa Rica, Guatemala, Nicaragua, Paraguay, Peru, Dominikanische Republik, Argentinien, Honduras.
Deutschland
Nicht möglich. Ausnahmen: Deutsche, die im Ausland die dortige Staatsangehörigkeit annehmen wollen, können auf Antrag die deutsche behalten, dies muss aber genehmigt werden. Kinder binationaler Ehen. Kinder deutscher Eltern, die im Ausland geboren wurden und die dortige Staatsangehörigkeit erhalten haben. Seit Januar 2000 können Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 23. Lebensjahr eine doppelte Staatsbürgerschaft haben. Mit einigen Ländern ist die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft vertraglich geregelt. Dies sind: Griechenland, Großbritannien, Irland, Portugal, Belgien, Italien, Niederlande (eingeschränkt für bestimmte Personengruppen, hier Ehepartner), seit dem EU-Beitritt: Ungarn, Polen, Slowakei, Slowenien (eingeschränkt für bestimmte Personengruppen)
Das ist ein großes Irrtum.
Deutschland lässt die Mehrstaatigkeit nur mit den EU-Staaten, welche die Mehrstaatigkeit mit Deutschland ebenso zulassen.
Das betrifft allerdings nur die Einbürgerung. Das Abstammungsprinzip bzw. Geburtsortprinzip bleibt davon unberührt.
Spanien lässt die Mehrstaatigkeit mit Deutschland aber generell nicht zu. Folglich kann der Fragesteller keine doppelte Staatsbürgerschaft mit Spanien haben.
Deutschland lässt die Mehrstaatigkeit nur mit den EU-Staaten, welche die Mehrstaatigkeit mit Deutschland ebenso zulassen.
Mit Verlaub, aber das ist absoluter Blödsinn.
Deutschland lässt eine doppelte Staatsangehörigkeit bei allen EU-Staaten zu.
So ist es in § 25 StAG geregelt.
Ok. Vielleicht bin ich nicht ganz up to date, aber das war vor ein paar Jahren definitiv der Fall.
Würde scheinbar inzwischen geändert. Dennoch schreiben verschiedene Seiten noch die alte Regelung.
"Außerdem müssen Mitglieder der Europäischen Union ihre ausländische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Sie können auf Dauer eine doppelte Staatsbürgerschaft behalten, wenn ihr Heimatland bei der Einbürgerung von Deutschen ebenso verfährt – also wenn auch Deutsche in diesem Land zusätzlich zur ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit behalten dürfen."
http://www.einbuergerungstest.biz/sonderregelungen/sonderregelung-unionsbuerger
EU-Ausländer können bei der Einbürgerung in Deutschland ihre Staatsangehörigkeit behalten, wenn auch ihr Land bei der Einbürgerung von Deutschen die doppelte Staatsangehörigkeit hinnimmt. Mit diesem Urteil entschied der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig im April 2004 zu Gunsten eines griechischen Psychotherapeuten. Der Kläger hatte in Bayern seine Einbürgerung beantragt, wollte aber auch seine griechische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben (BVerwG 1 C 13.03).
http://www.eu-info.de/eu-familienrecht/staatsbuergerschaft-eu/7505/
Das ist seit 2007 so, da hat Deutschland eine Richtlinie der EU umgesetzt.
Ok. Vielen Dank für die Info.!
Ist höchstwahrscheinlich möglich, ja. An die spanische Botschaft würde ich mich da wenden.
Nein, nicht sehr wahrscheinlich, sondern eher sehr unwahrscheinlich.
Deutschland lässt doppelte Staatsbürgerschaft mit EU-Ländern zu. Wenn die spanische Staatsbürgerschaft von der Mutter vererbt ist, dann ist sie schon vorhanden.