Mutter deutsche, Vater Russe, welche Staatsangehörigkeit hat das Kind?
Die deutsche hat die deutsche Staatsbürgerschaft und der Russe hat deutsche und russische Staatsbürgerschaft ist also Mehrstaatenbürger.
Welche Staatsbürgerschaft hat das Kind? Kann es frei wählen oder ist sie deutsche?
Sie wurde in Deutschland geboren.
3 Antworten
Die deutsche auf alle Faelle. Bei der russischen gibt es aber wohl eine Besonderheit bei Auslandsgeburt, die ich nicht mehr so richtig auf dem Schirm habe.
Ah, jetzt habe ich es wieder gefunden. Dein russischer Vater kann bis zur Volljaehrigkeit des Kindes fuer dieses die russische Staatsangehoerigkeit beantragen. Die Zustimmung der Mutter ist dafuer erforderlich.
Beim Erhalt der russischen Staatsangehoerigkeit auf Antrag geht jedoch die deutsche Staatsangehoerigkeit automatisch verloren, wenn man nicht im Besitz einer gueltigen Beibehaltungsgenehmigung ist.
Wusste ich doch, dass wir das vor kurzer Zeit schon einmal hatten. User Sumi79 hat es damals sehr gut erklaert: https://www.gutefrage.net/frage/russische-staatsangehoerigkeit-2
Das Kind hat zunächst einmal automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, weil es von einer deutschen Mutter in Deutschland geboren worden ist.
Die russische Staatsbürgerschaft kann aber unter Umständen hinzu erworben werden. Dafür müsste sich aber wahrscheinlich die Mutter einbürgern lassen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Russische_Staatsb%C3%BCrgerschaft#Staatsb%C3%BCrgerschaftsgesetz_2002
Normalerweise hat das kind die staatsbürgerschaft der mutter