Kein Deutschen Pass obwohl ich in Deutschland geboren bin?!?
Hey leute,
diese Seite hat mir schon oft geholfen. Nun habe ich selber mal eine Frage:
Meine Eltern sind keine Deutsche. Trotzdem bin ich in Deutschland geboren. Ich habe aber nie wirklich ein Ausweis gehabt. Immer nur ein sogenannten „Reisepass für Ausländer“ der von der Deutschen Behörde ausgestellt wurde. Darin habe ich die Staatsbürgerschaft meiner Eltern. Jedoch habe ich nie wirklich ein Ausweis von diesem Land gehabt und habe zusätzlich ein unbefristetes Aufenthaltstitel. Nun wünsche ich mir schon lange dass ich die deutsche Staatsbürgerschaft bekomme, da ich hier geboren bin und mich auch als Deutsche fühle und auch gerne Fernreisen machen möchte (ist mit dem Jetzigen nicht möglich) So bin ich also in die Ausländerbehörde gegangen. Nach über einem Jahr und eine hohen gebühr nun die Einbürgerungszusicherung von Deutschland erhalten. Damit wollte ich also zum Meldeamt und meinen Ausweis beantragen. Jetzt wurde mir aber gesagt dass ich die nicht annehmen kann weil die meine alte Staatsbürgerschaft erstmals ablegen muss. D.H ich müsste also zum entsprechendem Konsulat. Nun war ich da und wurde sehr unfreundlich empfangen und mir wurde gesagt dass ich in dem jeweiligen Land gar nicht registriert wurde weil ich ja in Deutschland geboren bin und mit dem Land nicht was zu tun hatte (ich spreche nicht mal die Sprache). Jetzt hat mir ein bekannter gesagt dass ich mich erstmals registrieren muss dann die Bürgerschaft ablegen muss und danach erst mit der „Ablege Urkunde“ zur deutschen Behörde kann um den Ausweis zu beantragen. Dieses ist mit hohen Kosten verbunden und dauert wenn’s gut läuft 2-3 Jahre. Nun ist aber die Einbürgerungszusicherung nur 1 Jahr gültig?! Was sind das bloß für Gesetzte… Weiß jemand wie ich das verkürzen kann oder diesen Gang zum Konsulat sogar ganz weglassen kann?
Lg
11 Antworten
Staatenlos ist, wer von keinem Staat nach seinem eigenen Recht als seinen Staatsangehörigen angesehen wird. Zum Nachweis genügt die Vorlage eines Reiseausweises für Staatenlose bei der Einbürgerungsbehörde.
Bei der Anspruchseinbürgerung und bei der Ermessenseinbürgerung gilt für Staatenlose im Grundsatz das Gleiche wie für andere Einbürgerungsbewerber. Allerdings haben Staatenlose keine andere Staatsangehörigkeit. Deshalb müssen Sie auch keine aufgeben. Bei der Ermessenseinbürgerung für Staatenlose werden kürzere Aufenthaltszeiten verlangt (sechs Jahre).
Für Kinder von Staatenlosen, die in Deutschland geboren wurden, gibt es darüber hinaus einen besonderen Einbürgerungsanspruch.** Liegen die Voraussetzungen vor, darf die Einbürgerung nicht versagt werden.**
und lese bitte dort..Kinder von Staatenlosen.http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/bp-b2-kinder-von-staatenlosen.html?nn=400132
Hier ist der neue Koalitionsvertrag : http://www.bild.de/media/vw-koalitionsvertrag-cdu-csu-spd-33566402/Download/1.bild.pdf
Im grunde steht drin, damit du beide Staatsbürgerschaften bekommen kannst, du brauchst dich also nicht für eine entscheiden.
Wenn deine Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft hätten, wärst du Deutsche... Alleine irgendwo geboren zu werden, bedeutet nicht, auch Bürger dieses Landes zu sein.
Deine Eltern haben versäumt, deine Geburt in ihrem Heimatland/Heimatort zu melden.
Du benötigst ein bestimmtes Alter, um die Staatsbürgerschaft annehmen zu können. Problem: Du bist zurzeit weder hier noch dort formal "existent".
ich gehe bei dir jetzt einfach mal davon aus, dass du die Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Staates hast, bei dem man die Staatsbürgerschaft auch ablegen kann.
Momentan ist es dann so, dass du zwingend die alte Staatsbürgerschaft ablegen musst, bevor du die deutsche Staatsbürgerschaft bekommst. das ganze geschieht als verwaltungsakt, was Kosten (finanziel und temporär) nach sich zieht.
Da du jedoch in Deutschland geboren und aufgewachsen bist hast du mit Ratifizierung der doppelten Staatsbürgerschaft das Recht, zu der durch Geburt erhaltenen Staatsbürgerschaft noch die deutsche Staatsbürgerschaft hinzu zu bekommen. Ab wann das mit der doppelten Staatsbürgerschaft dann gilt, kann ich dir zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht sagen.
Generel sind die Gesetze in Deutschland aber wie in fast jedem anderen Land der Welt auch. Erst ablegen der alten Staatsbürgerschaft, dann Erhalt der neuen Staatsbürgerschaft. Doppelte Staatsbürgerschaft bei vielen Ausnahmen auch möglich.
Du musst registriert sein! Frag die deutschen Behörden wo du momentan registriert bist! Sag denen auch, dass das Konsolat dir nicht weiterhilft und was du machen kannst! Die werden dir da schon weiterhelfen!
Es wurde wohl eingehend geprüft und ich bin dort nicht Registiert. Ich hatte, wie gesagt, auch nie wirklich ein richtigen Ausweis sondern immernur dieses Grause Büchlein. Die Ausländerbehörde meinte, dass sie nur für die Zusicherung zuständig sind und alles weitere über die Botschaften bzw. das Meldeamt läuft.