Kein Deutschen Pass obwohl ich in Deutschland geboren bin?!?

11 Antworten

Staatenlos ist, wer von keinem Staat nach seinem eigenen Recht als seinen Staatsangehörigen angesehen wird. Zum Nachweis genügt die Vorlage eines Reiseausweises für Staatenlose bei der Einbürgerungsbehörde.

Bei der Anspruchseinbürgerung und bei der Ermessenseinbürgerung gilt für Staatenlose im Grundsatz das Gleiche wie für andere Einbürgerungsbewerber. Allerdings haben Staatenlose keine andere Staatsangehörigkeit. Deshalb müssen Sie auch keine aufgeben. Bei der Ermessenseinbürgerung für Staatenlose werden kürzere Aufenthaltszeiten verlangt (sechs Jahre).

Für Kinder von Staatenlosen, die in Deutschland geboren wurden, gibt es darüber hinaus einen besonderen Einbürgerungsanspruch.** Liegen die Voraussetzungen vor, darf die Einbürgerung nicht versagt werden.**

und lese bitte dort..Kinder von Staatenlosen.http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/bp-b2-kinder-von-staatenlosen.html?nn=400132

Wenn deine Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft hätten, wärst du Deutsche... Alleine irgendwo geboren zu werden, bedeutet nicht, auch Bürger dieses Landes zu sein.

Deine Eltern haben versäumt, deine Geburt in ihrem Heimatland/Heimatort zu melden.

Du benötigst ein bestimmtes Alter, um die Staatsbürgerschaft annehmen zu können. Problem: Du bist zurzeit weder hier noch dort formal "existent".

ich gehe bei dir jetzt einfach mal davon aus, dass du die Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Staates hast, bei dem man die Staatsbürgerschaft auch ablegen kann.

Momentan ist es dann so, dass du zwingend die alte Staatsbürgerschaft ablegen musst, bevor du die deutsche Staatsbürgerschaft bekommst. das ganze geschieht als verwaltungsakt, was Kosten (finanziel und temporär) nach sich zieht.

Da du jedoch in Deutschland geboren und aufgewachsen bist hast du mit Ratifizierung der doppelten Staatsbürgerschaft das Recht, zu der durch Geburt erhaltenen Staatsbürgerschaft noch die deutsche Staatsbürgerschaft hinzu zu bekommen. Ab wann das mit der doppelten Staatsbürgerschaft dann gilt, kann ich dir zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht sagen.

Generel sind die Gesetze in Deutschland aber wie in fast jedem anderen Land der Welt auch. Erst ablegen der alten Staatsbürgerschaft, dann Erhalt der neuen Staatsbürgerschaft. Doppelte Staatsbürgerschaft bei vielen Ausnahmen auch möglich.

Du musst registriert sein! Frag die deutschen Behörden wo du momentan registriert bist! Sag denen auch, dass das Konsolat dir nicht weiterhilft und was du machen kannst! Die werden dir da schon weiterhelfen!

Alaskagirl 
Beitragsersteller
 27.11.2013, 10:23

Es wurde wohl eingehend geprüft und ich bin dort nicht Registiert. Ich hatte, wie gesagt, auch nie wirklich ein richtigen Ausweis sondern immernur dieses Grause Büchlein. Die Ausländerbehörde meinte, dass sie nur für die Zusicherung zuständig sind und alles weitere über die Botschaften bzw. das Meldeamt läuft.