Wenn man in Kasachstan geboren wird, bekommt man dann automatisch kasachische Staatsangehörigkeit?
Hallo. Meine Eltern hatten früher die kasachische Staatsangehörigkeit, jetzt deutsche. Ich bin in Deutschland geboren und hab deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn ich jetzt ein Kind in Kasachstan bekommen würde, würde dann das Kind kasachische Staatsangehörigkeit haben oder nicht???
4 Antworten
In Deutschland wird die Staatsbürgerschat nicht nach dem Geburtsprinzip, sondern nach dem Abstammungprinzip vergeben. D.h. wenn mindestens ein Elternteil bei der Geburt die deutsche Staastbürgerschaft hat, bekommt das Kind sie auch. Die einzige, andere Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen, ist, sie zu beantragen, z.B. weil man mit einem Deutschen verheiratet ist oder weil man schon lange im Land lebt oder aus anderen Gründen.
Du hast also nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, weil du in DE geboren bist, sondern aus einem der o.g. Gründen. Wenn du ein Kind bekommst, egal in welchem Land, wird das Kind immer auch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.
Es gibt aber Länder, wo die Staatsbürgerschaft nach dem Geburtsprinzip vergeben wird. Die USA gehören dazu. Würde dein Kind dort geboren, würde zur deutschen auch die Amerikanische Staatbügerschaft angeboten bekommen. Wie das in Kasachstan geregelt ist, weiß ich nicht. Frag deine Eltern.
und unter welchen Vorraussetzungen?
Diese:
Voraussetzungen
Zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes muss mindestens ein Elternteil: •sich seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufhalten und •ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz haben.
Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben z.B.: •Personen mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, •freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bzw. gleichgestellte Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein oder Norwegen sowie deren Familienangehörige und Lebenspartner, •türkische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Familienangehörige, die ein Aufenthaltsrecht aufgrund des Assoziationsrechts der Europäischen Union mit der Türkei haben.
Quelle:http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/gp-a1-voraussetzungen.html?nn=400188
Danke!
Danke für den Stern!
Das sagt das Auswärtige Amt dazu: "Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutsche Mutter oder deutscher Vater am oder nach dem 01.01.2000 (Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsrechtsreform) im Ausland geboren wurden, erwerben grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn die deutschen Eltern oder der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt (§ 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG)."
Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html
Heißt es ja oder nein??? Ich versteh irgendwie den Text nicht, ist voll komisch formuliert.............
D.h das Kind bekommt den Kasachischen Pass, solltest du die Geburt nicht bei den dt, Behörden anzeigen.
das man die Geburt anzeigen muß, damit das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt, wenn es im Ausland geboren wird. Innerhalb eines Jahres. Es sei denn, das Kind hätte dann gar keinen Pass. Wenn es also in deinem Fall die kasachische Staatsbürgerschaft nicht bekäme. Anzeigen muß man aber die Geburt ja in jedem Fall. Entweder in DE. oder, wenn man im Ausland lebt, eben bei der Botschaft.
@porp1: Das Kind bekommt nur einen kasachischen Pass, wenn die Kasachen zustimmen, bzw. wenn es dort gesetzlich so geregelt ist. Warum sollten die Kasachen automatisch einem Kind von deutshcen Eltern, die vielleicht gar nicht im Land leben, eine Staatsangehörgkeit zusprechen. Jedes Land regelt die Vergabe der Staatsbürgerschaft anders.
Aloha Gehirnlose
Ein Kind hat Anspruch auf einen Pass, des Landes, in dem es geboren wurde. Ein Bekannter von mir wurde im Flugzeug über Kanada geboren und erhielt deswegen einen Kanadischen Pass. Wichtig ist allerdings, dass dieser Pass schnellstmöglich beantragt wird. Kenne auch einen Fall wo einem Kind der Pass verweigert worden ist, weil er zu spät beantragt wurde.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
mfg kivi
Nein, das hat es nicht. In DE wird die Staatsbürgerschaft nach dem Abstammungsprinzip vergeben, nicht nach dem Geburtsprinzip. Soviel sollte man als Staatsbürger eigentlich wissen.
Nach dem Geburtsprinzip vergeben meist die typischen Einwanderungsländer, wie USA, Kanada, Australien etc.
Soviel sollte man als Staatsbürger eigentlich wissen.
Wer sagt denn, dass ich deutscher Staatsbüerger bin, bzw. dass ich überhaupt in Deutschland wohne?...
Ja, hast du nicht gemerkt, dass viele Promis nach USA fliegen, um das Kind zur Welt zu bringen ?
In den USA ist das tatsächlich so geregelt, in Frankreich ebenfalls, aber nicht in jedem Land.
Ja USA ist ja was anderes als Kasachstan............
Schau mal:"Kinder von Ausländern erwerben bei Geburt in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie müssen sich allerdings zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten wollen."