Doppelte Staatsbürgerschaft als gebürtiger Deutscher
Hallo, ich habe eine Frage zur doppelten Staatsbürgerschaft: Kann man mittlerweile zwei besitzen? Es gab doch mal einen Zeit, als sich beispielsweise Bürger mit deutscher und türkischer Nationalität für einen entscheiden mussten. Wie ist das heute?
Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft, bin hier in Dt. geboren und habe eine deutsche Mutter, die auch von Geburt an Deutsche war. Mein Vater ist Nigerianer und in Nigeria geboren. Hat mittlerweile die dt. Staatsbürgerschaft und keine nigerianische. Meine Frage: Ist es in Deutschland erlaubt beide Staatsangehörigkeiten zu haben? Von Nigeria weiß ich, dass ich einen nigerianischen Pass haben darf, da mein Vater in Nigeria geboren und somit automatisch Nigerianer ist.
Ich finde im Netz bisher keine Antworten, da es meist um Ausländer geht, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber ihre vorherige nicht aufgeben möchten.
Könnt ihr mir einen Tipp geben wo ich nachschauen muss oder hat jemand ein ähnliches Anliegen?
Bin dankbar für jeden Tipp!
2 Antworten
Ich würde mich direkt ans Auswertige Amt wenden, die können dir sicher weiterhelfen.
Schreib denen doch einfach mal eine E-Mail. Vielleicht liegt da ja auch so ein Vertrag vor.
die ausländerbehörde gibt dir die genaue auskunft. das gesetz sagt, doppelte staatsbürgerschaft soll vermieden werden, d. h. für normale bürger wird die dt. staatsbürgerschaft durch einbürgerung nur dann veliehen, nachdem eine fremde abgegeben wurde. es gibt aber ausnahmen, es gibt deutsche mit einer weiteren staatsbürgerschaft, aber wie gesagt, nicht für gewöhnliche bürger. inn deinem falle ist es fraglich, ob du einen nigerianer pass bekommst, weil dein vater nicht mehr die nigerianische staatsbürgerschaft besitzt.
Hallo Amidon,
vielen Dank für deine Nachricht. Die nigerianische Staatsbürgerschaft steht mir von Geburt an zu, da mein Vater gebürtiger Nigerianer ist. Auch wenn er nun die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Es ist schon komisch, dass laut deutschem Gesetz manche die doppelte haben dürfen und andere nicht. Schade.
Hey angelcs,
vielen Dank für deine Antwort. Ich habe mal das Auswärtige Amt gegoogelt und folgendes gefunden: §25 im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG):
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.
Allerdings ist es nach nigerianischen Gesetz so, dass ich automatisch die nigerianischen Nationalität annehmen könnte. Ich komme irgendwie nicht weiter.