Ich fühle mich durch das Amtsgericht und Oberlandesgericht ungerecht behandeln in Sachen unterhaltsberechnung?
Seit Ende august 2017 bin ich arbeitsunfähig , habe keine Anwältin , da ich mir keine leisten kann und Prozesskosten Hilfe ist abgelehnt worden.
Muss von meinem 1000€ Krankengeld 370€ Unterhalt bezahlen und das rückwirkend bis Mai 2017 nachzahlen. Eine Tochter wohnt auch bei mir, mein Konto wurde durch mein ex Mann bzw. Seiner anwätin gepfändet.
Es wurde alles abgelehnt , selbst meine Erkrankung wurde nicht berücksichtigt.
Jetzt stehe ich alleine da mit meiner 15 jährigen Tochter und weiß nicht was ich machen soll, da ich den Unterhalt mit meinem Konto nicht bezahlen kann. Und die über 3000€ Schulden kann ich auch nicht bezahlen. Ich weiß nicht mehr weiter, gibt es irgendwas was man noch tun könnte?
5 Antworten
Das Problem ist, dass man in der Tat dem jeweiligen Richter "ausgeliefert" ist, wie der die Sache sieht.
War der Prozess vor deiner Krankheit oder danach? Wenn sich dein Einkommen danach erheblich (mindestens um 10%) verändert hat, dann kann eine Abänderungsklage eingereicht werden.
Die Richter gehen davon aus, dass man alles tun muss, um den Kindesunterhalt zahlen zu können. Das beinhaltet auch, dass man sich einen Nebenjob sucht, um zahlen zu können. Wenn du 30 Stunden arbeitest, dann wäre also Luft nach oben...
Es ist die Frage ob abzusehen ist, wie lange du noch krank bist.
Du solltest auch alle Ämter abklappern um prüfen zu lassen, ob du z.B. Wohngeld oder andere Sozialleistungen beziehen kannst.
Über die Rückzahlung ist sicherlich Ratenzahlung vereinbart?!
Bei 1000 Euro Krankengeld und 370,- Unterhalt lebst du ja weit unter dem Existenzminimum :-(. Dazu noch ein Kind... Bekommst du dafür Unterhalt?
Lebst du mit Jemandem zusammen? Der muss dann zwar nicht für das Kind zahlen, aber ist dir gegenüber quasi unterhaltspflichtig, da durch das gemeinsame Wohnen ja Kosten gesenkt werden für dich.
Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass du bei 1000,- Euro Krankengeld keine Prozesskostenhilfe bekommen solltest...
Ich wünsche dir viel Erfolg und das du irgendwann wieder richtig auf die Beine kommst!
Deswegen war ich ja heute auch unter anderem beim Amtsgericht... Ich bekomme keinen Beratungsschein weil es nichts bringen wird einen Anwalt aufzusuchen. Das mit finanziellen Zuschüssen würde ich ja morgen bei der Sozialberatung erfragen. Einen Schuldenberater werde ich dann auch noch aufsuchen und fragen was ich für Möglichkeiten habe. Aber Vermögensauskunft und Privatinsolvenz... Geht das überhaupt?
Beschwerde gegen meine Anwältin wird wahrscheinlich auch nichts bringen. Glaube nicht das die den Fall wieder aufnehmen würden.
Beides geht meiner Meinung nach nicht, aber ich bin da auch nur Laie.
Aber hier kann dir die Schuldnerberatung sicherlich weiterhelfen.
https://www.schuldnerberatungen.org/privatinsolvenz-voraussetzungen/
Du hast Recht... Nachdem ich heute beim Amtsgericht war habe ich tatsächlich festgestellt was meine Anwältin mir für einen Mist erzählt und geraten hat. Trotzdem ist bei mir ganz gewaltig etwas schief gelaufen und ich kann es jetzt nicht mehr ändern. Es gab keine Frist mehr... Das Oberlandesgericht hat es abgelehnt diesen Fall zu übernehmen und meine Anwältin hatte sich dann mit den Worten schriftlich von mir verabschiedet das man jetzt nichts mehr machen kann, womit sie mal wirklich Recht hatte. Und eine Rechnung über 175 Euro hatte sie dem Schreiben auch beigefügt. Diesen Unterhaltstitel habe ich schon seit der Scheidung 2009. Mein Ex Mann hat diesen erst seit Oktober letzten Jahres. Die Unterhaltsforderungen waren absehbar da ich seit der Gerichtsverhandlung weiterhin die 131,50Euro bezahlt hatte was im September 2016 von der Beistandschaft des Jugendamtes ausgerechnet wurde. Dieses habe ich bis einschließlich Januar 2018 bezahlt und dann sagte mir meine Anwältin ich solle ab Februar gar nichts mehr bezahlen weil wenn man einige Monate im Krankengeldbezug ist wird die Unterhaltszahlung auf Null gesetzt was ja anscheinend nicht gestimmt hatte. Ich habe zahle nach wie vor keinen Unterhalt da ich von meinem Geld nur über knapp 1500Euro verfügen kann. Der Rest ist gepfändet. Ich zahle ja schon für meine Wohnung von 71 qm warm 600 Euro (sozialer Wohnungsbau). Dann kommen noch Strom, der Kredit den ich vor drei Jahren aufgenommen hatte usw. Ich habe einen Termin Anfang Mai bei der Gerichtsvollzieherin in Ihrem Büro. Bei mir zu Hause war noch niemand... Bei mir wäre auch sowieso nichts zu holen. Ich habe so gesehen Nichts! Schmuck habe ich überhaupt nicht. Ich werde die Gerichtsvollzieherin in den nächsten Tagen anrufen und mal nachfragen ob mein Ex Mann Ratenzahlung angegeben hat. Ich weiß auch noch nicht einmal ob ich dann auch noch in die Privatinsolvenz zusätzlich müsste. Dank meiner bisherigen Anwältin sind noch so viele Fragen offen. Aber diese werde ich ihr garantiert nicht mehr stellen weil ich weiß ja nicht ob die Antworten auch stimmen.
Du könntest natürlich Beschwerde gegen diese unfähige Anwältin einreichen! Aber letztendlich bringt es wohl nichts... Denn eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus :-(.
https://www.schuldnerberatung-fehse.de/gerichtsvollzieher/
Als letzte Möglichkeit bleibt die Privatinsolvenz. Das ist weniger schlimm als Manche glauben! Du solltest auch ganz dringend mit deiner Bank sprechen! Zwar kann es passieren, dass sie dir den Kredit kündigen und dir erzählen, dass du dennoch die Raten in der vereinbarten Höhe zu zahlen hast, aber wenn du denen die Stirn bietest und sie vor die Wahl stellst: entweder ich bekomme günstigere niedrigere Raten oder ich gehe ich die Privatinsolvenz, wären die schön blöd sich nicht darauf einzulassen.
Suche eine Schuldnerberatung auf, gehe zum Wohnungsamt, zum Sozialamt...
https://www.hofauer.com/anwaltshaftung/
Frage in deinem Freundes- und Bekanntenkreis nach, ob Jemand einen fähigen Familienanwalt kennt. Versuche beim Amtsgericht einen Erstberatungsschein zu bekommen und frage da auch gleich nach Anwälten, die den akzeptieren.
Ach so... Hab ich total vergessen. Ja ich war während der Gerichtsverhandlung schon krank geschrieben und auch schon im Krankengeldbezug!
Ich bin heute beim Amtsgericht gewesen...Ich habe keine Möglichkeit mehr gegen den Beschluss vorzugehen. Der Fall ist damit abgeschlossen. Ich bekomme für meine Tochter die bei mir lebt 433 Euro Unterhalt und dann halt das Kindergeld. Ich lebe alleine mit meiner Tochter. Da mein Konto ja gepfändet ist und mein Selbstbehalt so weit runtergesetzt wurde ist es halt schwer davon noch die 370 Euro Unterhalt an meine Tochter zu bezahlen. Ich bin weiterhin arbeitsunfähig und es ist noch immer nicht absehbar wann und ob ich wieder arbeiten kann. Habe ja jetzt auch den Vollstreckungsbescheid vorliegen mit der Forderung diese 3300 Euro zu bezahlen oder halt die Vermögensauskunft. Ich kann ja noch nicht einmal Ratenzahlung mit ihm vereinbaren... Denn es wird ja weiterhin von mir verlangt die 370 Euro monatlich zu bezahlen ansonsten folgt die nächste hohe Summe die sich dann wieder ansammeln wird. Ich habe morgen einen Termin bei der Sozialberatung aber nach der Niederlage heute habe ich für morgen keine Hoffnung mehr. Mir hat man heute gesagt ich müsste mit der Situation halt leben . Ich wäre ja schließlich nicht unschuldig reingeraten! Tolle Aussage.... Es zählt halt heute nichts mehr. Ob man krank ist oder nicht...Ob man noch ein Unterhaltspflichtiges minderjähriges Kind bei sich noch wohnen hat oder nicht.
Ok, das Problem an der ganzen Geschichte ist offensichtlich die fehlende gute Rechtsberatung im Vorwege gewesen.
Du hast keine Möglichkeit gegen den Beschluss vorzugehen, weil die Frist des Widerspruchs abgelaufen ist?
Es existiert jetzt ein Unterhaltstitel vom Gericht?
Die aufgelaufenen Unterhaltsforderungen waren im Vorwege nicht absehbar?
Du hast 1000 Euro Krankengeld und 194 Euro KG. Du bekommst 433,- Euro Unterhalt und zahlst 370,- . Also bleiben dir 1257,-. Davon wird monatlich was gepfändet? http://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle
Eigentlich dürfte dir null komma nix gepfändet werden!
Der Vollstreckungsbescheid ist ja generell "lustig". Aber was will man vollstrecken von Jemandem der nichts hat?? Da kommt dann ein Vollstreckungsbeamter vorbei. Schaut in die Wohnung und findet u.U. was? Schmuck, teures Auto, Antiquitäten? Wenn nicht, dann macht der einen Vermerk und kommt in ein paar Wochen / Monaten wieder... bei ihm kannst du natürlich eine Ratenzahlung vorschlagen. 50,- Euro im Monat, mehr geht nicht... (als Beispiel). Besser der Gläubiger bekommt irgendwann das Geld als nie....
Hier kannst du mal den Wohngeldrechner testen: http://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Wohngeld.html?gclid=CjwKCAjwk9HWBRApEiwA6mKWaQmoaNhCgAP-mxHFAV1cFsF72DXvz23oYNMzCCSQzlEqhPYTFJRtiBoC7UEQAvD_BwE#Wohngeldrechner
Verstehe ich nicht so ganz...
Nach der Düsseldorfer Tabelle müsstest bei 1000 Euro Einkommen eigentlich gar nichts zahlen. Stichwort Mangelfall.
Vielen Dank für den Tipp , ich werde weiter kämpfen.
Kann ich beim Amtsgericht denn so einen Schein holen , wenn ich bis vor kurzem noch eine anwätin deswegen hatte?
Probier es...
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Voraussetzung ist das du die nötigen finanziellen Mittel zur Rechtsberatung nicht selbst tragen kannst und das scheint ja gegeben zu sein.
Nein mir kann leider keiner finanziell helfen, das ist ja mein Problem
Du brauchst eine Rechtsberatung. Kann dir keiner finanziell helfen?
Aber dafür bräuchte ich einen Anwalt , den ich mir nicht leisten kann.
Beim Amtsgericht bekommst du nach Vorlage deiner Einkünfte dann einen Beratungsschein.
Der bin ich nachgekommen, aber ich habe keinen Vollzeitjob gefunden und dadurch das mein jetziger Job keine festen Arbeitszeiten hat und ich flexibel dafür sein muss konnte ich mir auch keinen Nebenjob suchen und dann bin ich krank geworden.
Dann solltest du den Unterhalt neu berechnen lassen wenn die ganze Rechnung nicht mehr stimmt.
Bei mir sind die von einem Vollzeit Gehalt bzw Vollzeit Krankengeld ausgegangen, welches ich überhaupt nicht besitze und auch vor der Erkrankung nicht Vollzeit gearbeitet hatte sondern nur 30h pro Woche
Das klingt dann so als wärst deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen und dein Einkommen wurde dann geschätzt..?
Nennt man "fiktives Einkommen".
Hallo.
Das ist so, we auch einen Anwalt leisten kann wird es im allgemeinen so belassen.
Mir Gruß
Bley 1914 _ eigene Einschätzung_
Geh zu einer Schuldenberatung. Vielleicht kannst du eine Privatinsolvenz anstreben?
Wir sind so sehr zerstritten das wir schon seit Jahren kein Wort mehr reden.
Es tut mir so leid, aber da fällt mir leider auch nichts mehr ein. Du kannst nur versuchen, dass du irgendwelche Zuschüsse von den Behörden bekommst.
Alles Gute für dich und deine Tochter und gute und schnelle Genesung.
Nein, da das Oberlandesgericht meinen Fall abgelehnt hat mit der Begründung keine Aussicht auf Erfolg und deswegen hat sich auch meine Anwältin von mir verabschiedet
Und wenn du versuchst nochmals mit deinem Ex zu reden und mit ihm Ratenzahlung vereinbarst?
Dazu sind die Schulden nicht hoch genug.
Kannst du noch Berufung einlegen?
Und hast Du einen Antrag auf Leistungen nach SGB II gestellt?
Ja habe ich
Dann läuft bei mir etwas ganz gewaltig schief, da Krankengeld , Unterhalt und Kindergeld komplett als mein Einkommen gelten und da nichts in Abzug gebracht wird sondern das gesamte Geld pfändbar ist.
Hast Du ein Pfändungsschutzkonto ?
Habe ich schon seit Mitte Januar aber dort wurde durch ein Beschluss des Amtsgericht mein Freibetrag runter gesetzt.
Unterhalt und Kindergeld werden auch gepfändet, weil das alles bei mir zum Einkommen gehört
Kann ich nicht beantragen da das Geld sofort gepfändet wird.
Meinst du bei 1000 Euro "Einkommen" gibt es diese Leistungen noch...?
Wieso 1000€ der Unterhalt wird bei der Berechnung abgezogen.
Sicher...? Unterhalt wird bei ALG2-Bezug ja auch als Einkommen angerechnet. Und dann wird das auf der anderen Seite wieder abgezogen?
Vielen lieben Dank für die ganzen Tipps... Ich werde versuchen in die Privatinsolvenz zu gehen und die Vermögensauskunft damit abzuwenden. Somit wäre dann mein Konto auch wieder freigegeben.