Auskunftspflicht Partnerin / Unterhaltsvorschusskasse?

4 Antworten

Ja, musst Du.

Ggf. fällt da eine Haushaltsersparnis an und der Selbstbehalt wird gesenkt.

Unterhalt geht vor Insolvenz.

Bei Deinem Gehalt - auf keinen Fall einen Titel unterschreiben. Du verdienst nicht genug, um Unterhalt zu zahlen.

Onkel75 
Beitragsersteller
 16.07.2017, 09:58

Inwieweit wird oder kann der Selbstbehalt gesenkt werden? Mein Gehalt + das meiner Partnerin ca. 1700€  wir Teilen uns die Miete und Heizkosten. Mein Anteil 400€ Warm. 

Menuett  16.07.2017, 14:03
@Onkel75

Wenn Du arbeiten gehst, hast Du einen Selbstbehalt von 1080€ im Monat.

Wenn Du mit jemandem zusammenlebst, hast Du weniger Miet- und Versorgungskosten. Da kann der Selbstbehalt bis auf 880€ gesenkt werden.

Wenn ihr in einer ehelichen Gemeinschaft lebt,  ist deine Partnerin für dich mit verantwortlich und das Einkommen auf dich mit angerechnet,  du hast dann weniger selbstbehalt.

Ab 1.7. Gibt's mehr Unterhaltsvorschuss für die Kinder und bis zum 18. Lebensjahr. Sei dir bewusst,  dass das dem Kind zusteht und deine Schulden sich dem Staat gegenüber anhäufen.

Menuett  15.07.2017, 15:00

Wenn er nachweislich zu wenig verdient, fallen überhaupt keine Schulden an.

Er verdient zu wenig, da muß er den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen, wenn er nicht so dusselig ist einen Titel zu unterschreiben.

Onkel75 
Beitragsersteller
 15.07.2017, 13:28

mir ist es durchaus bewust das es dem Kind zusteht ;) 

Da du mit der neuen Partnerin ein gemeinsames Kind hast, bildet ihr auf jeden Fall als eine Bedarfs- und Einstandsgemeinschaft.

Um deine Leistungsfähigkeit zu prüfen, muss dann natürlich euer gemeinsames Einkommen deklariert werden.

Ja natürlich musst du die Angaben machen. sonst wird geschätzt und der Unterhalt festgelegt.