Anwaltskosten für volljährige aber unterhaltsfordernde Tochter?
Meine 19 jährige Tochter (in der Ausbildung) hat von ihrem Vater unterhalt verlangt ,was dieser erst nicht zahlen wollte. Vom Familienanwalt wurde gesagt sie müsse sich eine eigene Anwalt nehmen da sie Volljährig ist und ihr Unterhalt zustehen würde. Gesagt getan .Es wurde Prozesskostenhilfe beantragt. Zu einem Prozess kam es aber nicht da sich die Parteien aussergerichtlich geeinigt haben. Jetzt will die Anwältin 600 Euro von meiner Tochter haben weil es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt so vorsieht. Meine Tochter aber verdient gerade mal etwas über 300Euro, bekommt 125Euro unterhalt vom Vater die aber schon für die Zugfahrkarte drauf gehen. Von anfallenden Kosten wurde meine Tochter von der Anwältin vorher nicht informiert. Es wurde Ratezahlung angeboten. Meine Frage : Sind die Kosten gerechtfertigt
9 Antworten
Da hat die Tochter wohl nicht aufgepasst. Jetzt muss sie die Kosten für ihren Anwalt zahlen, denn es ist ja erst gar nicht zu einem Prozess gekommen. Deshalb greift auch die Prozesskostenhilfe nicht, wie der Name doch sagt. Die PKH übernimmt erst dann die Kosten, wenn es auch zu einem Prozess gekommen ist. Die Tochter hätte sich keinesfalls auf einen außergerichtlichen Vergleich einlassen dürfen.
Wenn man PKH beantragt, sollte man sowas wissen. Sie hat doch bestimmt Zeit genug gehabt, sich darüber zu informieren. Wenn man volljährig ist, sollte man nicht nur seine Rechte, sondern auch seine Pflichten kennen.
By the way: Sie hatte offensichtlich auch einen Schei* Anwalt.
Das stimmt so nicht, weil es nämlich Beratungshile und Prozesskostenhilfe gibt. Dannhat die Anwältin geschlafen und ihre mittellose Mandantin schlecht beraten. Die Beratungshilfe kann man nachträglich beantragen. Es ist sowieso schon eine Frechheit, wenn das alles nicht vorher sauber geklärt und schriftlich auf dem Tisch liegt. Die Frage ist wer hier geschlafen hat und übervorteilt wurde.
Ja, hier wäre Beratungshilfe eine gute Idee gewesen. Dass seitens des RAs nicht darauf hingewiesen wurde, wirft ein sehr schlechtes Bild auf diese Vertreterin ihres Standes, der wohl ihr eigenes Geld wichtiger zu sein scheint als die Interessen ihrer Mandantschaft.
Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit, die zuständige Anwaltskammer über den Vorgang zu unterrichten, die dann eventuell tätig wird und Maßnahmen gegen die Rechtsanwältin einleiten könnte. Dabei ginge es dann aber nicht um euer Geld, sondern ums öffentliche Interesse. Dennoch würde ich anraten, die Anwaltskammer einzuschalten.
Es wird wohl so sein. Ihr hättet mal vorher fragen sollen, was die Angelegenheit kostet.
Ach was Die Anwältin hätte mal alles fristgerecht beantragen sollen und ihre mittellose Mandatnin richtig informieren sollen. So sieht es aus.
Mal blöd gefragt, den Anwalt hat sie angefordert über einen Antrag auf Beratungshilfe? Den hätte sie ja mit 300 Euro Einkommen auf jeden Fall bewilligt bekommen. Da bezahlt man nämlich erstmal nix für einen Anwalt. Darum versteh ich nicht, warum sie jetzt 600 Euro zahlen soll. Dazu muss man nichtmal Gerichtskostenbeihilfe beantragen, erst wird doch sowieso immer versucht es außergerichtlich zu klären.
Ansonsten, wenn sie diesen Schritt übersprungne hat und sich einfach einen Anwalt genommen hat, kann die Anwältin natürlich das Geld fordern. Vermute sie wird sich auf Ratenzahlung einlassen, anders wird es wohl nicht gehen.
Wenn Prozesskostenhilfe beantragt wurde sind alle Kosten gedeckt. Hat Ihre Tochter einen Antrag ausgefüllt und unterschrieben und beim zuständigen Amtsgericht eingereicht ? Wurde die Prozesskostenilfe bewilligt ? Dazu müsste ihre Tochter ein Schreiben bekommen haben. Bitte genau nachfragen. Prozesskostenhilfe gibts nur bei einem Prozess, d.h. ihre Tochter erhält die Beratungshilfe und auch darüber sind die Kosten gedeckt. auf keinen Fall die Kosten anerkennen. Erst mal klären ! Und ggf. nachträglich die Beratungsshilfe beantragen. Möglicheweise hat die Anwältin das vergessen oder will einfach mehr Geld als ihr zusteht.