Unterhaltszahlung bei Geschwistertrennung?
Hallo ihr Lieben!
Also es ist so, mein Partner hat zwei Kinder 12 Jahre und 15 Jahre alt. Die 15 jährige Tochter lebt bei uns und die 12 jährige bei der Mutter.
Nun ist es so das mein Partner vor kurzem von gar keinem Sorgerecht das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen bekommen hat. Davor hat er für beide Kinder Unterhalt gezahlt, sodass er auf die 1080€ Minimum gekommen ist.
Die Mutter der Kinder ist arbeitslos und hat jetzt erneut Unterhalt beantragt. Der Brief kam gestern rein, mein Partner soll 100% Unterhalt zahlen, mit den Abzügen des Kindergeldes sind das ausgerechnet 370€ laut Düsseldorfer Tabelle, so steht es auch in diesem Brief.
Somit kommt mein Partner wieder auf die 1080€. Wir stellen und jedoch die Frage ob die Berechnungen so überhaupt rechtens sind, da ja die ältere Tochter bei uns lebt und auch für sie gesorgt werden muss.
Dazu kommt das ich schwanger bin, wird das ungeborene schon mitgerechnet?
Vielen Dank für eure Antworten!
7 Antworten
Ja, das ist rechtens.
Sie sind beide unterhaltspflichtig, er hat was, sie nicht, also muss er zahlen.
Unterhalt ist nicht aufrechenbar, also kann er nicht verrechnen, er zahlt, sie kann nicht und zahlt nicht.
Gut, oder?
Das stimmt, das Amt müsste ihren Teil zahlen, aber die zahlen auch weniger, sparen sie auch wieder.
Ja aber genau das ist im Moment nicht der Fall bei denen. Der Vater zahlt für seine andere Tochter aber die Mutter nichts, und das geht so nicht.
doch natürlich geht das. sie ist nicht leistungsfähig, da sie arbeitslos ist. somit kann und muss sie nicht zahlen.
Dafür die Vorschusskasse, sie bleibt unterhaltspflichtig, sie kann nicht und deshalb streckt die Vorschusskasse es vor. Sie holen es sich irgendwann bei ihr wieder
Gut ist anders, wo bleibt da die Gerechtigkeit?
Das soll nicht gerecht sein, willst den wirklichen Grund wissen?
Der Unterhalt deines Mannes wird ihr aufs H4 angerechnet, sie bekommt dann weniger H4 und der Staat spart.
Moin
Das ist so nicht richtig.
Beide Kinder haben einen gleichwertigen Anspruch.
Wieviel verdient er? 1450,- oder mehr?
Bei 1450 hätten die Kinder Anspruch auf jeweils 370,-. Da aber nur 370,- verfügbar sind werden diese (in diesem Fall sehr einfach) aufgeteilt. Jedes Kind bekommt 185, -
Das ungeborene Kind ist noch nicht da, hat somit auch keinen Anspruch
Du als werdende Mutter hast evtl einen Anspruch, da die Kinder aber vorrangig sind und danach nichts mehr übrig bleibt, ist das irrelevant.
Wenn dann das Baby da ist hat dies einen Anspruch auf 251,-
Somit gäbe es dann einen Gesamtanspruch der Kinder von 991,-. Der ist mit 370€ natürlich nicht zu decken 370/991= 0,37 also wird jeder Anspruch mit 0,37 multipliziert. Somit bekommt dann das Baby 92,87 und die beiden großen jeweils 136,90
Hat der Vater das alleinige Sorgerecht für beide Kinder? Warum lebt dann eins bei der Mutter?
Bekommt die Mutter ALG 1 oder 2?
Auch sie hat Unterhaltsverpflichtung in Höhe von mindestens 370,-. Diese kann evtl auch von ALG 1 bedient werden. Ansonsten hat sie eine erhöhte Erwerbsobligenheit, muss sich also deutlich stärker um Arbeit bemühen.
Sofern du mit deinem Partner nicht verheiratet bist, und davon gehe ich mal aus, kann er beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen und würde dann vom Amt 273,- Unterhalt bekommen. Dieses Geld zählt natürlich nicht zu seinem Einkommen
Alles Gute
Nein, es gab sehr viele Gründe. Das alleinige zu beantragen war auch mutig, da er vorher keins hatte und unser Anwalt schon sagte das es eigentlich aussichtslos ist. Jedoch haben alle Färbung gestimmt, Jugendamt, der gerichtliche Beistand.. einfach so haben wir es nicht bekommen.
Finde ich trotzdem sehr irritierend, dass die Mutter so sehr das Kindswohl gefährdet, dass sie nichtmal wichtige Entscheidungen mitentscheiden darf - für das jüngere Kind aber komplett allein entscheidet, nichtmals das gemeinsame Sorgerecht beantragt wurde
War das angegebene Gehalt das bereinigte? Also Werbungskosten schon abgezogen? Dann wären es statt 370/991 607/991 = 0,61 also 226,63 €, die er zahlen muss
Also die Behörden haben für ihn 1687,11€ durchschnittliches Gehalt, mit Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.
Er hat nur für die große Tochter das alleinige Sorgerecht. Für die jüngere gar keins. Liegt daran das die ältere Anfang des Jahres nachdem sie in einem Heim gelebt hat (letztes Jahr lebte seine kranke Mutter noch hier, weswegen leider Platzmangel bestand und in unserer Stadt kaum größere Wohnung die bezahlbar und schnell zu finden sind) und wieder zur Mutter sollte unbedingt zum Papa wollte, weil sie es mit der Mutter nicht ausgehalten hat.
Nein wir sind nicht verheiratet. Ich nehme mal an das wenn wir das wäre mein Verdienst mit eingerechnet werden würde?
Die Mutter lässt sich regelmäßig krankschreiben, somit erhält sie auch keine sperren und Sanktionen, wenn sie sich nicht an die Auflagen hält einen Job zu suchen.
Viel dank!
Dein Einkommen interessiert nicht, aber wenn ihr verheiratet seid gibt es keinen Unterhaltsvorschuss
Sorgerecht sollte er für die Kleine hälftig fordern /einklagen
Das sind bei der Großen eigentlich keine Gründe für alleiniges Sorgerecht, kurios
Richter sehen das bzgl Unterhalt deutlich strenger als das JobCenter.
Natürlich geht das Jugendamt erstmal vom besten Fall aus: das sind die 370,- Euro die er zahlen soll...
Ihr könnte dem jetzt erstmal entgegen halten: Da gibt es ein weiteres Kind, welches bei uns lebt.
Mit 2 x 370,- Euro = 740,- Euro, käme er allerdings unter seinen Selbstbehalt. Die Gegenseite wird dann argumentieren: geh mehr arbeiten! Mit 48 Stunden Arbeit die Woche - also Nebenjob, Überstunden etc. kriegt man das hin... Und da gibt es ja noch dich: Haushaltsersparnis! Dafür müsst ihr nicht mal verheiratet sein. Wenn ihr zusammen lebt, dann spart ihr ja. Wieder etwas Geld für den Unterhalt...
Wenn ihm jetzt ein bereinigtes Netto von 1687,11 Euro berechnet wurde, dann fehlen zwischen Selbstbehalt (1080) und den 740,- Euro für beide Kinder: 1687,11 - 740,- = 947,11 . Differenz zu 1080: 132,89 Euro. Machbar, wenn es möglich ist mehr zu arbeiten...
Das Ganze ändert sich schlagartig, wenn das dritte Kind auf der Welt ist. Denn hier wird er definitiv zum Mangelfall, den man sich nicht mehr "schön" rechnen kann. Und dir würde auch Unterhalt zustehen. Aber er ist da schon nicht mehr leistungsfähig den 3 vorrangigen Kindern...
Was ihr machen könnt: JA bitten den derzeitig geforderten Unterhalt zu ermäßigen und gleichzeitig die Ansprüche an die Mutter stellen, die ja dem 15 jährigen Kind ebenfalls verpflichtet ist. Sagt das Jugendamt: die kann nicht, dann greift die Unterhaltsvorschußkasse, so dass ihr nicht mehr eine so große Differenz habt.
Schlechter könnte es vor einem Gericht ausgehen: da wird ein Richter wahrscheinlich auf jeden Fall sagen: geh mehr arbeiten! Andererseits würde aber auch der Kindsmutter ein fiktives Gehalt unterstellt werden können... Ob die sich dann wirklich mit ihren Krankschreibungen rausreden kann, ist mehr als fraglich!
Das wird besonders dann interessant, wenn das dritte Kind da ist. Da dein Mann dann ein Mangelfall ist und die Kindsmutter eben nicht. Ich schätze mal, dass euer Anwalt euch da zur Klage rät, da hier die Aussichten nicht ganz so schlecht sind, dass ihr insgesamt eben nicht die vollen 370,- Euro zahlen müsst. Aber dein Mann sollte dennoch schon mal überlegen, ob es nicht einen Weg gibt durch einen Nebenjob oder so mehr Geld zu verdienen...
Ganz wichtig ist auch die Überprüfung des bereinigten Netto. Stimmt die Summe tatsächlich? Das Jugendamt und gegnerische Anwälte rechnen sich da auch gerne eine schöne Welt zusammen...
Was ihr (leider) in dieser Konstellation nicht machen solltet: heiraten! Denn damit entfällt der mögliche Unterhaltsvorschuss.
Zunächstmal ist es so, das in Deutschland Gleichberechtigung von Mann und Frau gilt. Das gilt insbesondere auch beim Unterhalt. Es ist nämlich nicht so, das der Vater an die Mutter Unterhalt zahlen muß, sondern ein Elternteil betreut das Kind und der andere muß Barunterhalt leisten. Das heißt, ihr Partner muß für das Kind bei der Mutter und die Mutter für das Kind bei ihrem Partner Barunterhalt zahlen. Der Unterhalt wird aber nicht verrechnet, da er jeweils ein Anspruch des Kindes ist.
Die Mutter der Kinder ist arbeitslos
Gegenüber minderjährigen Kindern gibt es eine gesteigerte Erwerbsobligeheit, d.h. die Unterhaltspflichtig Mutter muß sich eine Arbeit suchen. Ist sie nicht in der Lage eine Arbeit zu finden, muß sie die Unmöglichkeit beweisen. Sofern sie nicht verheiratet sind, kann ihr Partner Unterhaltsvorsschuss für das bei Ihm lebende Kind beziehen.
Bei der Berechnung des Unterhalt ist ferner zu beachten, das beide Kinder im gleichen Rang stehen. Das bedeutet, das wenn die Leistungsfähigkeit nicht reicht pro Rata auf beide Kinder verteilt wird.
ja das ist rechtens. hier muss er für das bei ihm lebende kind von der mutter unterhalt einfordern. für das andere kind bei ihr lebend muss er unterhalt zahlen. wenn die berechnung nicht rechtens ist, da er zwei kinder hat, eines bei ihm lebend, muss er gegen die berechnung widersprechen und dies seinem anwalt übergeben.
Ja, wie rufen morgen bei unserem Anwalt an, aber etwas Information schadet ja nie!
Es geht um kindesunterhalt, nicht Ehegattenunterhalt. Wenn sie nicht für das Kind zahlen kann, springt für die Mutter die Vorschusskasse ein. Das holt sich das Amt dann irgendwann bei ihr wieder