Pflegegeld anrechenbar bei Kindesunterhalt?
Wir bekommen Pflegegeld (Stufe 1) für unseren Sohn (8). Mein Mann hat eine Tochter (16) aus erster Ehe. Die Tochter wohnte knapp 1,5 Jahre bei uns. Wir haben von der Mutter nie Unterhalt bekommen da der Unterhaltstitel nur fiktiv berechnet wurde da ihr Einkommen zu niedrig war.
Da die Tochter derzeit beim zweiten Stiefvater wohnt (er bekommt kein Unterhalt und kein Geld vom Jugendamt da auf Freiwilligenbasis) aber sie wohl demnächst zurück zur Mutter geht, wird der Unterhalt bald neu berechnet werden müssen.
Sie geht noch bis Juni 2017 zur Schule. Ob dann eine Ausbildung angestrebt oder eine weitere Schule besucht werden soll, wissen wir noch nicht da der Kontakt seit 5 Monaten wegen Streitereien weitgehendst abgebrochen ist und nur über das Jugendamt läuft.
Weiß jemand, ob das Pflegegeld, welches unser Sohn bekommt, als "unser" Einkommen für die Unterhaltsberechnung angerechnet wird? Oder ob es nicht angerechnet werden darf wegen Mehrbedarf?
2 Antworten
Das Einkommen der Eltern und Ehegatten ist maßgeblich für die Ermittlung des Unterhaltsbetrages und des Kindesunterhalts aus der Düsseldorfer Tabelle. Dieses Unterhaltsrechtliche Einkommen umfasst nicht nur das tatsächlich geflossene Geld aus sämtlichen Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (EStG) sondern auch die geldwerten Vorteile oder gar fiktive Einkünfte darüber hinaus.
Als Einkommen werden folgende Sozialleitungen angesehen:
Pflegegeld hingegen kann als Einkommen zugerechnet
werden, wenn und soweit nicht nachweisbar ist, dass das gewährte Pflegegeld nicht in vollem Umfang für die erbrachte Pflege auch tatsächlich verbraucht wird.
Pflegegeld ist KEIN Einkommen und wird und darf auch nicht als Einkommen angerechnet werden.
Jedoch versuchen es bestimmte Ämter immer wieder Leistungen zu kürzen und das Pflegegeld anzurechnen.
Das Pflegegeld steht rechtlich dem Pflegebedürftigen zu und nicht der Pflegeperson. Somit hat die Pflegeperson kein "Einkommen".
Ist diese Pflegeperson Unterhaltspflichtig gegenüber Dritten, so darf das Pflegegeld welches das Pflegebedürftige Kind erhält, nicht als einkommen angerechnet werden.
Ihr solltet diese Frage besser mit einem Fachanwalt für Familien und Sozialrecht stellen, da ihr zur Berechnung des Unterhaltes so oder so ohne fachanwalt nicht auskommen wertet.
Selbst wenn der Zeitaufwand wtl. mehr als 2 Stunden beträgt bekommst du kein Extra Geld oder Entlohnung von der Pflegekasse.
Das was du meinst, sind die Rentenbeiträge, die die Pflegekasse auf dein Rentenkonto einzahlen würde, wenn die wtl. Pflege inkl. Hauswirtschaft 14 Stunden überschreiten würde und du im berufsfähigem Alter bist und Hausfrau, Teilzeit ( nicht mehr als wtl. 30 Std. oder einem Minijob nachgehst.)
Rechtlich steht das Pflegegeld dem Pflegebedürftigen zu und stellt somit keine Einkünfte für die Person dar die die Pflege übernimmt.
Danke für die Antwort. Natürlich müssen wir zum Anwalt für die genaue Berechnung. Hatte nur die Hoffnung, das jemand vllt schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Das Geld ist ja für unseren Sohn. Ich als Pflegende Person bekomme kein Geld weil der Zeitaufwand in der Woche 2 Std zu gering ist. Nur er als pflegebedürftiger bekommt Pflegegeld. Kann und will mir auch nicht vorstellen das es angerechnet werden darf weil andere ja sonst auch von der Krankheit eines Halb-Geschwister Kindes "profitieren" würden.
Bin gespannt! Wie gesagt, hatte Hoffnung das jemand eine ähnliche Situation hat!
Die Antwort macht zumindest Hoffnung!