Wer zahlt Gerichtskosten wegen Abänderungsklage?

4 Antworten

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Hätte der Vater Anspruch auf Abänderung des Titels, weil die Tochter keinen oder nur noch verringerten Unterhaltsanspruch hat, so wäre die Tochter (vor ihrem 18. Geburtstag ihre Mutter) verpflichtet, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.

Verweigert sie diese Auskünfte, könnte der Vater diese einklagen. Würde das Gericht feststellen, dass der Vater im Recht ist/ war, müsste voraussichtlich die Tochter für die Verfahrenskosten (und die Kosten des Anwalts des Vaters für dieses Verfahren) einstehen.

Das möglicherweise zu viel gezahlte Geld würde der Vater aber nur ab dem Zeitpunkt zurückfordern können, an dem er die Abänderung nachweislich eingeleitet hat (... die Tochter zur Auskunft aufgefordert hat) - und vermutlich auch nur, wenn er es "unter Vorbehalt" gezahlt hat. Hätte er es "freiwillig" weitergezahlt, könnte er es nicht nachträglich zurückfordern.

claudialeitert 
Beitragsersteller
 07.01.2016, 08:17

aha Danke sie ist sehr überheblich. sie denkt sie kann uns Strafen in dem sie das nicht unterschriebt. uns vor Gericht zahlt es der Staat. Es muss ja ne Lehre geben es gehen nicht jeder tun was er will.

claudialeitert 
Beitragsersteller
 06.01.2016, 20:14

die Tochter glaubt da sie nur ein bfd macht zahlt der Staat due Verhandlungskosten von ihr. stimmt das? auch wenn sie vorher die Titelverzichtserklärung verweigert. sie meint man muss den Titel nicht abgeben

DFgen  07.01.2016, 07:43
@claudialeitert

Ein BFD an sich ist keine Voraussetzung für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe - diese müsste sie erst beantragen und sie würde auch nur gebilligt, wenn das Verfahren Aussicht auf Erfolg hätte. Ansonsten müsste sie die Kosten allein tragen

Aber auch wenn sie Verfahrenskostenhilfe erhielte, würde diese nur ihre "eigenen" Kosten abdecken. Im Fall, dass sie als Verliererin aus dem Verfahren geht, müsste sie dann die gegnerischen Anwaltskosten (die des Vaters) allein tragen.

claudialeitert 
Beitragsersteller
 06.01.2016, 14:58

Na klingt zwar jetzt gemein aber hoffe ich. Nach anlügen über Einkünfte und jetzt keine Herausgabe obwohl sie kein Anspruch auf Unterhalt hat. ich rechne sogar damit das sie aus dem Titel noch klagt. Hoffe man bekommt das jetzt wieder falls sie es tut.

claudialeitert 
Beitragsersteller
 06.01.2016, 14:06

genau heisst es Titelverzichtserklärung

DFgen  06.01.2016, 14:17
@claudialeitert

Danke, wieder was dazu gelernt...!

... dann dürften die Kosten m. E. zu Lasten der Tochter gehen....

claudialeitert 
Beitragsersteller
 06.01.2016, 14:05

so nennt sich das

claudialeitert 
Beitragsersteller
 06.01.2016, 14:05

genau es geht um verzichtserklärung also Herausgabe des Jugendamtstitel.

claudialeitert 
Beitragsersteller
 06.01.2016, 12:44

Danke erstmal. Nein wir haben per Anwältin weiter gezahlt bis 18 weil wir ohnehin erst 2 Monate vor ihrem 18 Geburtstag. Die Mutter wollte uns damals keine Auskunft geben Sie macht das bfd schon seit 8 Monate und die Tochter musste man anbetteln um Auskunft. Jedenfalls hat unsere Anwältin die VERZICHTSERKLÄRUNG zu ihr geschickt und Tochter hat es ignoriert. Nun muss es vor Gericht. Wer zahlt die Kosten? Werden wir jetzt doppelt bestraft erst Anwaltskosten wegen dem schreiben und das noch Gerichtskosten. Denn die Tochter zahlt wohl nix kann ja Kostenbeihilfe beantragen oder nicht das sie das verursacht das man gerichtlich vorgehen muss.

DFgen  06.01.2016, 13:14
@claudialeitert

Ohne tatsächlich Ahnung davon zu haben, würde ich vermuten, dass der Mann dieses Verfahren zahlen müsste, denn:

Eine "Verzichtserklärung" wird ja nur verfasst, um auf einen eigentlich bestehenden Anspruch zu verzichten (kannte so etwas bisher nur bezüglich "nachehelichen Unterhalts".....).

Das wiederum würde dann ja bedeuten, dass die Tochter einen Unterhaltsanspruch hat  - und weshalb sollte sie dann in Gottes Namen freiwillig darauf verzichten??)

Die Vorgehensweise der Anwältin ist mir ziemlich suspekt.... 

  • Wenn die Tochter nachweislich keinen Anspruch hat, bedarf es also auch keiner "Verzichtserklärung". 
  • Sollte  es einen alten Unterhaltstitel geben, kann dessen "Herausgabe" eingefordert werden. (Ein solches Verfahren ginge bei der Verweigerung dann vermutlich zu Lasten der Tochter....)
  • Und dann gäbe es keinen Unterhaltstitel mehr - und somit auch keinen einforderbaren Unterhalt......

Der der die Klage erhebt muß die Gerichtskosten zunächst vorschießen. Am Ende trägt die Kosten in der Regel der der im Verfahren unterliegt.

Die Mutter wollte uns damals keine Auskunft geben Sie macht das bfd
schon seit 8 Monate und die Tochter musste man anbetteln um Auskunft.

Es besteht eine Auskunftsanspruch. Die Auskunft kann dabei verlangt werden, wenn die letzte Auskunft schon mind. 2 Jahre zurückliegt, oder man Veränderungen glaubhaft macht.

Wenn die Auskunft verweigert wird, sollte man eigentlich zeitnah eine Stufenklage erheben und den Unterhalt bis dahin beim Gericht hinterlegen.

Die Mutter nur auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen dürfte nämlich schwierig sein.

Diese Frage würde ich einem Anwalt stellen! Ganz sicher stehen hier nicht alle Hintergründe und die würde ich auch nicht ins Internet schreiben - weil einfach zu persönlich!

Was ich aber den wenigen Worten hier entnehmen kann, hier ist ein junger Mensch, grad 18, dieser ist dabei seinen Weg ins Berufsleben zu finden - hockt also nicht planlos zu Hause rum, sondern tut was!

Ich weiß um den "Umstand" das sonst unterhaltspflichtige Eltern, jetzt halt durch den Gesetzgeber von der Unterhaltspflicht befreit sind. Anders herum gesehen, käme es mir als Elternteil nicht in den Sinn, mein Kind im Regen stehen zu lassen! Grad volljährig, bisher fleißig und nun sieh zu wie du weiter kommst :-/

Haben wir als Eltern nicht in erster Linie auch eine menschliche Verantwortung? Und statt jetzt Gerichte, die ja immer etwas Kosten und das nicht zu knapp, zu bemühen, ist dann das Geld nicht besser beim Kind angelegt?

Ich unterstütze meine Kinder freiwillig, bis sie wirklich auf eigenen Beinen stehen. Voraussetzung ist aber, dass sie etwas dafür tun. DAS allein ist aber Grund genug für mich.....


claudialeitert 
Beitragsersteller
 07.01.2016, 15:06

Sie will kann keinen Kontakt mehr weil sie denkst sie kann Geld verdienen ohne das der Unterhalt angepasst wird. Sie hat verschwiegen das sie Einkommen hat um vom Vater noch weiter Geld zu bekommen. Und weil wir es berechnen lassen will sie kein Kontakt mehr. . .

auchmama  07.01.2016, 22:01
@claudialeitert

Nunja, wenn der leibliche Vater sich mit einem Kontaktabbruch zufrieden gibt! Wenn ein guter Umgang miteinander bestanden hätte, könnte man sicher auch vernünftig miteinander reden. Da sind Erwachsene nun mal Vorbild. Vielleicht braucht er ja seine Tochter später auch noch mal......!

Wann wurde das Mädchen denn nun genau 18? Dürfte ja noch nicht so lange her sein!? Die unterschiedliche Berechnung vom minderjährigen zum volljährigen Unterhaltsberechtigten, hast Du vermutlich richtig verstanden. Ist aber auch in den anderen Fragen hinreichend erklärt.

Alles gute für das Mädchen und möge sie schnell komplett unabhängig werden!

claudialeitert 
Beitragsersteller
 06.01.2016, 06:55

wenn man die Hintergründe nicht kennt sollte man nicht unbedingt so Schreiben. Wir bekommen keinerlei Auskünfte haben seit 8 Monaten zuviel Unterhalt weiter gezahlt und sie hat den Kontakt abgebrochen. 1 Ausbildung abgebrochen und darum das bfd durchs Arbeitsamt bekommen.

DerHans  06.01.2016, 09:59
@claudialeitert

Auch wenn ihr "zu viel" gezahlt habt, ist das Geld erst einmal weg. Wenn es tatsächlich zu viel war, könnt ihr es ja zurück fordern. Dann müsstet ihr evtl. klagen. Dafür müsst ihr dann sowohl die Anwalts- als auch Gerichtskosten als Vorschuss leisten. Sonst wird die Klage gar nicht angenommen.

auchmama  06.01.2016, 17:37
@DerHans

wenn man die Hintergründe nicht kennt sollte man nicht unbedingt so Schreiben.

Dann frage mich nach der Farbe eines Baumes - die Antwort wäre schneller geschrieben. Hier geht es aber um Menschen, da ist die Farbpalette einer sinnvollen, vielleicht sogar geldsparenden Antwort, ganz gewiss etwas größer! 

Deine erste Frage zum Thema, ist aus Mai letzten Jahres und wenn man auch die anderen Fragen alle sehr aufmerksam liest, bekommt man schon ein wenig mehr Hintergrund, im Durcheinander mit dem Unterhalt. Ein Anwalt wurde wohl auch bereits eingeschaltet - wenn alles seine Ordnung hätte, wäre die Kuh längst vom Eis - oder der Anwalt hat keine Ahnung.......!?

Wenn keinerlei Kontakt zur "Tochter Deines Mannes" besteht, warum sucht der Vater diesen Kontakt nicht? Es ist und bleibt doch sein Kind! So kann doch keiner sagen, warum eine evtl. Ausbildung abgebrochen wurde - (werden musste?") - würdest Du es einfach akzeptieren, wenn Dein eigenes Kind den Kontakt zu Dir abbricht? Welchen Grund gibt es für sowas?

Selbst mit 18 Jahren sind nicht alle Menschen bereits so fertig, dass sie zielstrebig ihren beruflichen Weg gehen. Dieser Stress trägt aber sicher nicht zur Beruhigung der Situation bei. Mit seinen Kindern dann den Gerichtsweg zu beschreiten ist eine Sache, den menschlichen Kontakt zu suchen eine ganz andere und oft wirkungsvoller! Vielleicht resultiert ja diese Orientierungslosigkeit auch aus einem Gefühl der Hilflosigkeit heraus. Grad Trennungskinder, und die junge Dame scheint ja eins zu sein, profitieren ungemein von Aufmerksamkeit und ehrlicher Zuwendung, weil sie ja schon einiges an Enttäuschungen, in jungen Jahren wegstecken mussten......

Ist ein junger Mensch vielleicht noch psychisch Labil und findet bei der Mutter auch keine konstruktive Hilfestellung, könnte auch eine psychische Erkrankung des Mädels, eine weitere Unterhaltspflicht des Vaters, "auf unbestimmte Zeit", wieder aufleben lassen! Alles im Bekanntenkreis schon erlebt - somit kein Fantasiegebilde aus tausend und einer Nacht!

Meine Worte beruhen übrigens auch auf meiner eigenen Erfahrung als u.a. 2-fache Stiefmutter. Es gab auch bei unseren Kindern Probleme mit der Berufsfindung, die wir aber menschlich angegangen sind und alle gemeinsam, altersunabhängig gelöst haben!

Kinder bedeuten für Erwachsene Verantwortung zu übernehmen und nur weil ein Kind 18 ist und vom Gesetz her volljährig, bedeutet das ganz sicher nicht in jedem Fall, dass man sich dieser auch menschlichen Verantwortung einfach entziehen sollte bzw. kann!

Du/Ihr kennt Eure Situation in allen Einzelheiten besser, aber vielleicht denkt Ihr ja über meine Ausführungen mal ein wenig nach. Viel wichtiger als das Finanzielle, ist immer die menschliche Zuwendung! Die spart nämlich allen Beteiligten Kraft, Nerven und jede Menge Geld!

Alles Gute für Euch alle.......!

Grundsätzlich zahlt erst einmal der seinen Anwalt, der ihn beauftragt.

Wer mittellos ist, kann beim Amtsgericht einen Beratungsschein bekommen. Dafür wird natürlich das Einkommen geprüft.

Um Prozesskostenhilfe zu erhalten, muss eine Chance von 50 % bestehen, auch den Prozess zu gewinnen. Der Staat finanziert natürlich nicht, dass man "es einfach mal versucht".

Bekommt man dann Recht vor Gericht muss man die entstandenen Kosten aus der erstrittenen Summe zahlen.

claudialeitert 
Beitragsersteller
 06.01.2016, 06:59

Ja wie gesagt hatte schreiben von unseren Anwältin ignoriert die Verzichtserklärung zu unterschreiben. Sie hat derzeit kein Anspruch auf Unterhalt. Den wir eh 8 Monate Zuviel bezahlt haben weil die der Meinung waren uns die Veränderungen nicht zusagen.

DerHans  06.01.2016, 09:57
@claudialeitert

Auch wenn ihr "zu viel" gezahlt habt, ist das Geld erst einmal weg. Wenn es tatsächlich zu viel war, könnt ihr es ja zurück fordern. Dann müsstet ihr evtl. klagen. Dafür müsst ihr dann sowohl die Anwalts- als auch Gerichtskosten als Vorschuss leisten. Sonst wird die Klage gar nicht angenommen.