Muss Unterhalt nachgezahlt werden bei falschen Angaben?
Der noch Mann meiner Schwester hatte im letzten Jahr angegeben, dass er ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro hat. Daraus wurde errechnet, was er meiner Schwester an Unterhalt für sie und den gemeinsamen Sohn bezahlen muss. Um Streitigkeiten zu vermeiden wollte der Mann meiner Schwester finanzielle Dinge nur uber Anwälte klären. Nun hatte die Anwältin auch die Unterlagen angefordert was im letzten Jahr verdient wurde. Erst mit einer gerichtlichen Drohung kamen dann gewünschte Unterlagen. Und siehe da der Verdienst im letzten Jahr lag bei 75.000 Euro. Leider ist die Anwältin nicht besonders gut (günstig und Familienmitglied). Sie meinte der Unterhaltsanspruch müsse neu berechnet werden aber rückwirkend muss er nichts bezahlen. Was uns doch alle sehr verwundert hat. Kommt man da als Mann wirklich so einfach raus?
6 Antworten
Vorweg: Ihre Schwester hat das Recht, jedes Jahr eine neue Unterhaltsberechnung durchführen zu lassen. Der EX muß dann die Verdienste vom vorangegangenem Jahr vorlegen. Er muß aber nicht nachzahlen sondern vom Verdienst des Vorjahres neu erechneten Unterhalt des gegenwärtigen Jahres zahlen.
naja eigl. muss das alles neu errechnet werden und der betrag was sozusagen fehlt muss er nachzahlen!!! so würde ich mir das mal denken. er hat euch ja sozusagen damit veräppelt und falsche angaben gemacht!
er muss nachzahlen, wenn sich später rausstellt, dass er mehr verdient hat. es wird ja immer der verdienst der zurückliegenden 12 monate als berechnungsgrundlage genommen. sobals auskunft eingefordert wurde, ist der uh pflichtige in verzug gesetzt. wenn deine schwester wenig einkommen hat, sollte sie pkh beantragen, aber erstmal beratungsschein vom amtsgericht, dann kann sie einen anwalt ihrer wahl aussuchen.
Muss Unterhalt nachgezahlt werden bei falschen Angaben ?
Ja, zumindest ab dem Zeitpunkt, ab dem Auskunft über das Einkommen gefordert wurde.
Der noch Mann meiner Schwester hatte im letzten Jahr angegeben, dass er ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro hat.
Hierbei handelt es sich ganz streng genommen um Betrug. http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html Nur müßte man die Falschauskunft nach Möglichkeit auch beweisen können.
Hätte er keine Angaben zu seinen Einkommen gemacht und einfach einen gewissen Betrag überwiesen würde die Sache anders aussehen.
Im Endeffekt ist das aber wegen des Zugewinnausgleichs möglicherweise aber sowieso egal.
Außerdem hat die Ehefrau u.U. selbst auch einen Anspruch auf Unterhalt.
er muss nachzahlen. das linke ist allerdings: hätter er zu viel bezahlt, würde der unterhalt als "verbraucht" gelten, d. h. zurückfordern dürfte er in dem fall nichts.