Muss man Unterhalt an Kind zahlen, wenn das Bafög ausgerechnet hat, dass Vater nicht zahlen muss?
Hallo, mein Mann wurde von seiner Tochter auf Unterhalt verklagt. Sie ist 23, lebt noch bei ihrer Mutter und studiert angeblich. Kontakt besteht keiner. Er hat mehrere Monate 100€ an Sie überwiesen, solange kein Bescheid vom Bafög Amt vorlag. Die Anwältin hat meinem Mann immer wieder geschrieben, dass er Bescheid bekommt, sobald das Schreiben vorliegt, dies passierte nie. Beim nachfragen beim Bafög Amt, bekam er die Aussage, dass er nichts zahlen muss. Jetzt bekam er wieder Post von der Anwältin seiner Tochter, mit einer hohen Nachzahlung und das er laut Düsseldorfer Tabelle 404€ jeden Monat zahlen soll. Kann sowas sein, obwohl ihm kein Bescheid nichts vorliegt und man ihm telefonisch ja gesagt hat, dass er nichts zahlen brauch. Wäre über antworten sehr dankbar
12 Antworten
Zunächst sollte er erst einmal den Nachweis anfordern, dass die Tochter tatsächlich studiert. Dafür kann sie ihm eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorlegen. Reicht sie die nicht ein, sollte er die Zahlung ganz einstellen.
Dann sind beide Eltern, gewichtet nach ihrem Einkommen ab Volljährigkeit für den Unterhalt eines Kindes in Schul-oder Berufsausbildung zuständig, wobei Einkünfte wie das Kindergeld auf den Unterhalt anzurechnen sind.
Verklagen kann die Tochter auch nicht einen Elternteil allein, selbst wenn sie bei der Mutter wohnt, sondern muss beide verklagen (dumme Anwältin) denn es muss die Quote ermittelt werden.
Bsp. Vater 2000,-- Euro Einkommen, Mutter 1000,-- Euro Einkommen = Quote: Vater 66,67% Mutter 33,33%.
Das vorab, wobei der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Anteil auch in Naturalleistung (Wohnung,Verpflegung und Kleidung) erbringen kann.
Lass dich nicht irritieren, die Anwältin hat einfach in die Düsseldorfer Tabelle geschaut und nicht nach Quote.
Außerdem würde ich durch die Anwältin keine Berechnung durchführen lassen, die ist einseitig.
Der Unterhaltsbedarf eines Studenten beträgt derzeit 735,--Euro - 194,-- Euro Kindergeld = 541,--Euro Restbedarf, der quotiert von beiden Eltern zu zahlen ist, je nach Leistungsfähigkeit.
anwälte schreiben auch viel, wenn der tag lang ist
so wie zb irgendwelche leute auf bafög-stellen viel reden, wenn der tag lang ist
grundsätzlich ist er vor bafög unterhaltspflichtig
er wird zahlen müssen, nehmt auch einen anwalt
nein, deine unterhaltspflicht erlischt nicht, weil das kind bafög bekommt, in welcher fantasiewelt lebst du?
Doch, Bafög vor Unterhalt. Wenn du keine Ahnung hast, halte dich raus
Du hast keine Ahnung und bist unhöflich.
http://www.kanzlei-andrae.de/bafog-hat-vorrang-beim-kindesunterhalt/
Lass dir den Bafögbescheid zeigen und ansonsten auch regelmäßige Nachweise, dass sie noch studierst.
Soweit ich weis kann sowas schon möglich sein. Die sind in sachen unterhalt generell recht kritisch diese ämter usw.
Meine tochter ist noch wesentlich jünger aber bei mir hat das amt anfangs auch nen RIESEN stress geschoben und immer ihre aussagen verändert wie sie wollten.
Letztlich hab ich mich mit meiner ex geeinigt wieviel ich zahle und fertig. Die ämter sind schlichtweg bescheuert das hat sie sogar eingesehen als ich ihr die 11 briefe oder wieviele das waren gezeigt hatte.
Aber dennoch kann er denke ich nen schriftlichen nachweis einfordern. Rein mündlich ist sone sache immer fragwürdig.
Wenn ich solche dinge höre hoff ich immer das meine tochter mal nicht solch eine undankbare dame wird und mich verklagt.
Aber das wird sich zeigen. Ich wünsch euch das beste und eine anständige lösung für alle
Beim Lesen dachte ich: "Hier gehen aber die Begriffe und Zuständigkeiten durcheinander."
Bafög beantragt der Student/Schüler selber beim Bafög-Amt. Ich verstehe das als günstigen Kredit, der zurückgezahlt wird nach dem Studium vom Studenten selber. Ob man ein Anrecht darauf hat entscheidet man nach Einkommenssitutation (auch die der Eltern). Wie das genau abläuft weiß ich nicht.
Unterhalt ist der monatliche Versorgungsbeitrag den das versorgende Elternteil von dem anderen monatlich bekommt. Nach Düsseldorfer Tabelle wird das errechnet. Bei euch sind das 404 €. Doch pack mal einem nacktem Mann in die Tasche. Wenn er nach Prüfung aber und Ermittlung des Selbstbehaltes etc. zu wenig Einkommen hat, dann kann er gar nicht die 404 € zahlen. Das bestimmt man aber nicht selber, das muß das Amt ermitteln. (Wenn er z.B. nur einen 450 €-Job hat muß er davon nicht 404 € für das Kind abgeben.) Hier entscheidet ggf. das Familiengericht.
Habe mir jetzt nochmal genau den Brief durchgelesen und in dem Bafög Bescheid, was die Anwältin mitgeschickt hat, steht eindeutig drin, dass ihr kein Bafög zusteht, weil sie die vorausgesetzten Bedingungen und Leistungen nicht erfüllt.
Deswegen will die Anwätin jetzt, dass man mein Mann für sie den kompletten Unterhalt übernehmen soll.
Die Aufgabe der Anwältin ist es das Optimum für ihre Mandantin raus zu holen. Sie verhandelt jetzt einfach mal und beginnt das mit einer Forderung, die sie auf ihre Art begründet.
Nun muß man prüfen ob sie Recht hat oder es nur behauptet. Leider ist die Rechtslage oft so unübersichtlich, dass man selber auch einen Anwalt braucht. Da hilft einem oft schon eine Beratung weiter.
Wenn gar nichts mehr geht, muß man das Gericht entscheiden lassen.
Wenn das Kind kein Bafög bekommt muß allerdings schon ein gewisses Einkommen da sein. Wenn es nicht bei euch ist, ist es bei der Mutter?
Den vollen Unterhalt zahlt er schon mal gar nicht- aber versuchen kann man es ja. Ihr solltet zu einem Anwalt für Familienrecht gehen.
Bafög ist vorrangig Unterhalt.