Vater zahlt Unterhalt nicht – Vorschuss beantragen oder Titel vollstrecken?
Meine Tochter ist 6 Jahre alt und ihr Vater hat bisher immer Unterhalt gezahlt. Ich habe per Zufall erfahren dass er wohl seine Arbeitsstelle verloren hat und im Zuge dessen hat er für diesen Monat keinen Unterhalt gezahlt. Meine Anwältin hat mir geraten den Unterhaltstitel vollstrecken zu lassen, was allerdings seine Zeit dauern wird, in der mir das Geld fehlt. Deshalb war meine Überlegung Unterhaltsvorschuss zu beantragen, was von der Höhe allerdings nicht an den festgelegten Betrag ran kommt. Der Herr von der Unterhaltsvorschusskasse meinte nun ich soll den Vorschuss beantragen, die fragen dann eh beim Kindsvater nach und holen sich von ihm ggf das Geld zurück. Jetzt weiß ich nicht was sinnvoller ist, die Anwältin sagt das und die von der Vorschusskasse das. Wie sind denn eure Erfahrungen diesbezüglich?
6 Antworten
Kannst du nicht evtl. sogar beides machen? Also dir erstmal den Unterhaltsvorschuss holen und gleichzeitig den Titel vollstrecken lassen.
Meine Freundin hat zum Beipiel beim Jugendamt eine Beistandschaft eingerichtet. So zahlt das Vater das Geld erst dahin und die überweisen es dann an sie. Falls das Geld bis zum letzten Tag des Monats bei denen nicht eingegangen ist, pfänden die sofort sein Konto. So ist sie immer auf der sicheren Seite!
Ach so, das wusste ich nicht! Dann drücke ich dir die Daumen!
Nein, du kannst direkt eine Beistandschaft einrichten.
Es gibt beim Jugendamt eine Stelle(Beistandschaft),die quasi das Recht des Kindes auf Unterhalt vertritt.So zum Beispiel nimmt diese Stelle Kontakt zum Vater auf,um zB wenigstens etwas Unterhalt einfordern zu können.
Sobald du aber diese Stelle beauftragt,ist es sinnvoll deiner Anwältin das Mandat auf Unterhaltseinforderung zu entziehen,weil du nicht mit zwei einfordern en Stellen gleichzeitig auf den unterhaltspflichtigen Vater losgehen kannst.
Der Weg jetzt ist folgender...zuerst versucht deine Anwältin oder eben die Beistandschaft des Jugendamtes eine außergerichtliche Einigung zu treffen.Der Vater weist nach,ob er zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig ist quasi.Unterhalt MUSS gezahlt werden.Auch wenn er Schulden hat..laut Gesetz steht die Sicherung des Kindesunterhaltes an erster Stelle.
Aufgrund des vorgelegten Einkommens des Vaters wird der Unterhalt errechnet...unter Berücksichtigung des Selbsterhaltes des Unterhaltspflichtigen.Er muss ja auch Miete usw bestreiten.Sollte er zahlungsunfähig sein,verfällt der Unterhaltsanspruch für das Kind nicht.Sondern sammelt sich an...vorausgesetzt,deine Anwältin oder die Beistandschaft hat gerichtlich einen Unterhalt festgesetzt..somit hättest du einen Titel gegen den Unterhaltspflichtigen .
In der Regel sollte man immer bedenken,dass man zwar den Unterhalt braucht,aber andererseits es nichts bringt,einen Unterhaltspflichtigen so unter Zahlungsdrucvk zu setzen,das er wirtschaftlich am Boden ist...sozusagen Ressourcen schonend eine Lösung finden,die vor allen Eurem Kind was nützt.
Derweil beantrage Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt,derzeit sind das meine ich 134 Euro mtl.,natürlich nur ein geringer Anteil von dem ,was deinem Kind zusteht,aber immerhin eine Hilfe.
Diese Unterstützung wird vom Unterhaltspflichtigen zurückgefordert,damit hast du nichts zu tun.
Wichtig ist,gib alle Diskussionen um einzufordernen Unterhalt unbedingt ab.Fang keine Streitereien ums Geld mit dem Vater an.Ein Beistand tritt IMMER und AUSSCHLIESSLICH FÜR DAS UNTERHALTSRECHT deines Kindes ein.
Du als Mutter solltest keine Angst haben,diesen Weg zu wählen,denn Eines ist auch Fakt.
Du ,als Mutter ,hast auch eine gesetzliche Fürsorgepflicht,d.h.auch,daß du den Lebensunterhalt sichern musst oder zumindest alles dir Mögliche (unter Einbeziehung des Kindeswohls),was dazu nötig ist,zu tun.
...und dazu gehören auch manchmal unangenehme Wege...
P.S. Ich weiss wovon ich rede;-) ...aber es hilft wirklich..denn meist zeigen sich Unterhaltspflichtige doch sehr "hilfsbereit ", wenn andere öffenmtliche Institutionen zwischengestaltet sind.
Alles Gute für Euch
Das mit der Beistandsschaft klingt alles sehr gut und darüber wird sich sicher einiges klären lassen. Allerdings kann ich die erst beantragen wenn wir geschieden sind. Die Scheidung läuft schon, wir warten nur noch auf den Termin. Danach werde ich auf jeden Fall eine Beistandsschaft beantragen, damit in Zukunft nicht alles über den Anwalt laufen muss.
Wenn du einen Titel gegen den Kindsvater hast, besteht auch ein Anspruch auf den Unterhalt in der darin festgelegten Höhe.
Du könntest dennoch erstmal Unterhaltsvorschuss beantragen. Das ist zwar vermutlich weniger als der Unterhalt selbst, aber die Differenz zwischen Vorschuss und Unterhaltsbetrag könntest du dann nachträglich noch vom Mann einfordern.
Zwar könnte er den Unterhaltstitel im Fall seiner Arbeitslosigkeit ggf. abändern lassen, aber bis er das beantragt hat, bleibt der Anspruch in voller Höhe bestehen.
Im Übrigen kannst du natürlich trotz laufendem Vorgang parallel Unterhaltsvorschuss beantragen.Der laufende Unterhalt muss doch gewährleistet sein.
...und..
Wenn Du diesen Weg so schnell wie möglich gehst verfällt auch kein Unterhaltsanspruch.Den Gerichtsweg gehst du bzw der Rechtsbeistand erst dann,wenn das Jugendamt seitens des Vaters keinerlei Mitarbeit erwarten kann..er keine Auskünfte freiwillig erteilt oder Zahlungen ohne nachvollziehbare Begründung nicht nachgeht.
Wie wäre es erst mal mit dem Kindsvater zu sprechen, wenn er doch die letzten Jahre immer gezahlt hat? Veilleicht kann er derzeit nicht und zahlt so schnell wie möglich? Oder er sagt dir sogar, du sollst Vorschuss beantragen weil er nicht leisten kann?
Kommunikation bewirkt manchmal Wunder, man muss nicht immer direkt den Rechtsweg wählen
Kommunikation bewirkt Wunder? Bei ihm ist das aber leider nicht möglich. Er war 6 Monate bezahlt zuhause und hat mir das nicht mitgeteilt. Er weiß seid einem halben Jahr dass er eventuell nicht zahlen kann und teilt mir das aber nicht mit, sondern geht auch den Weg der Nicht-Kommunikation und zahlt halt einfach nicht.
Naja, und dann muss natürlich gleiches mit gleichem vergolten werden und jegliche noch vorhandene Basis zerstört werden....
Aber da stecke ich nun auch nicht tief genug drin. Vor einem Vollstreckungsbescheid wäre meine Empfehlung dann wirklich erst mal den Vorschuss zu beantragen.
Eine Beistandsschaft kann ich erst beantragen wenn wir geschieden sind, das dauert leider noch etwas. Aber das wird das erste sein was ich dann tun werde.