BvJ oder BvB wer bekommt den Unterhalt?
Meine 16 jährige Tochter macht ab dieser Woche ein BvJ oder BvB. Dafür erhält sie auch eine geringe Bezahlung . ist wohl für Fahrtkosten und Unterkunft oder Verpflegung. genau kann ich das nicht sagen. Wird dieses Geld bei der Unterhaltsberechnung mit berücksichtigt oder muß man trotzdem den vollen Unterhalt zahlen. Und dann noch eine Frage. Wer bekommt den Unterhalt in dem Fall , zahle ich den weiter an die Mutter , weil mein Kind ja noch minderjährig ist , oder zahle ich den direkt auf das Konto des Kindes. oder muß die Mutter dem Kind das Geld zukommen lassen und wenn ja, in welcher Höhe.
2 Antworten
Das Einkommen aus einen BVJ wäre als obligatorisches Einkommen zu werten. D.h. es mindert den Bedarf des Kindes. Der Bedarf kann auch durch Sachleistungen, z.B. kostenlose Verpflegung gemindert werden.
Von den Einkommen ist in der Regel ein Mehrbedarf von 90€/ Monat abzuziehen. Ein höherer Mehrbedarf wäre insgesamt nachzuweisen. Der Rest ist hälftig auf Betreuungs und Barunterhalt zu verteilen.
Wer bekommt den Unterhalt in dem Fall , zahle ich den weiter an die
Mutter , weil mein Kind ja noch minderjährig ist , oder zahle ich den
direkt auf das Konto des Kindes. oder muß die Mutter dem Kind das Geld
zukommen lassen und wenn ja, in welcher Höhe.
Sie zahlen zu Händen der Mutter, diese ist dafür verantwortlich das das Kind versorgt wird.
Solange das Kind minderjährig ist, steht dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, der Unterhalt zu. Und solange es minderjährig ist, bist du unterhaltspflichtig.