I Phone verkauft ohne Kaufvertrag Bitte um hilfe
Hallo miteinander,
ich habe eine rechtliche Frage:
Ich habe vor knapp einer Woche ein Inserat aufgegeben und mein altes I Phone verkauft. Es hat sich sofort ein Käufer gemeldet und wir haben uns am nächsten Tag an einem Ort ausserhalb getroffen. Er übergab mir das Geld und ich Ihm die Ware. Da ich keinen Karton für das Handy hatte,habe ich einen Karton von meinem noch älteren I phone 4 genommen,da hat dan die Serien - Identnr.nicht gepasst. Nun verlangt der Käufer einen Kaufvertrag von mir. Er droht mir mit Anwalt. Ich stelle mich um ehrlich gesagt quer einen Kaufvertrag zu erstellen Das Handy war bei Übergabe in einem einwandfreien Zustand,bin ich dazu verpflichtet Ihm einen kaufvertrag wochen später zu erstellen?? Zudem ich das Handy vor knapp 2 Monaten selber gebraucht und Privat gekauft habe.? Bitte um eure Hilfe
mir ist bekannt das ich als Privatperson sowie so keine Gewährleitung oder Garantie vergeben kann, und ich kan ja auch nicht wissen was er in der einen woche gemacht hat. Sollte ich dan notieren das Handy ist einwandfrei - und es dan doch nicht mehr so ist , steh ja ich wieder im unrecht dar.
freu mich auf eure zahlreiche Antworten....=)
6 Antworten
Nein, du bist nicht verpflichtet, einen Kaufvertrag schriftlich zu fixieren, noch eine Rechnung, noch eine Quittung über den erhaltenen Betrag auszustellen.
Aber ich habe so ein dumpfes Gefühl, dass da von dir noch ein oder zwei wichtige Details zu dieser Geschichte fehlen.
Irre ich mich?
Wenn ich das wüsste, würde ich nicht fragen.
Z.B. könnte sich der Käufer von dir übers Ohr gehauen fühlen (Gerät defekt, gestohlen, falsche Tatsachen vorgetäuscht) und braucht was schriftliches, um dich als Verkäufer belangen zu können.
Einen Kaufvertrag habt ihr geschlossen, der war nur eben nicht schriftlich. Außerdem ist der Kaufvertrag ja auch schon erfüllt, das Handy ist übereignet und das Geld hast du bekommen. Ich wüsste nicht, warum der Käufer jetzt einen schriftlichen Kaufvertrag verlangen können sollte...
Ich stimme zu.
Der Käufer hat kein Recht darauf den Kaufvertrag schriftlich zu bekommen. Das hätte er ggfs. gehabt, als ihr den Vertrag geschlossen habt (so nach dem Motto: Entweder schriftlich oder gar nicht). Aber nun nicht mehr.
Ich glaube ich würde den Käufer erstmal fragen warum er überhaupt einen schriftlichen Vertrag wünscht. Denn eigentlich braucht man den ja nur, um dem Verkäufer "ans Bein zu pinkeln"...
Der Käufer hat evtl Zweifel an der Rechtsmangelfreiheit, die der Verkäufer offenbar nicht ausgeschlossen hat (da er ja erklärtermaßen davon ausgeht, dass er eine Gewährleistung von vornherein nicht vergeben kann).
Trotzdem, bullshit.
Ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag. Allerdings, sollte mit dem Handy etwas nicht koscher sein, z.B. ein gestohlenes Gerät verkauft, dann kann es richtig Ärger mit den Behörden geben. Aber wenn mit dem Handy alles in Ordnung war und der Käufer mit der Verpackung nicht getäuscht wurde, dass heißt, dass er über die Ersatzverpackung bei der Übergabe informiert wurde, kann es keine Schwierigkeiten geben. Aber besser in Zukunft bei Verkäufen immer alles schriftlich festhalten, mündliche Absprachen sind meistens im Streitfall schwer zu beweisen.
Wie schon gesagt, wurde der mündliche Kaufvertrag bereits erfüllt. Aus welchen Gründen er nun einen schriftlichen Kaufvertrag will, erschließt sich mir nicht ganz. Ein Rechtsanspruch auf eine nachträgliche schriftliche Bestätigung des Geschäfts existiert nicht.
ich denke er will keinen KV von dir, sondern über deine Kauf des Handys. Also will er wissen, ob du das Handy geklaut hast, denn so wie du hier schreibst ist doch hier nicht alles koscher.....
welche Details meinst du?