I Phone verkauft ohne Kaufvertrag Bitte um hilfe

6 Antworten

Nein, du bist nicht verpflichtet, einen Kaufvertrag schriftlich zu fixieren, noch eine Rechnung, noch eine Quittung über den erhaltenen Betrag auszustellen.

Aber ich habe so ein dumpfes Gefühl, dass da von dir noch ein oder zwei wichtige Details zu dieser Geschichte fehlen.

Irre ich mich?

mnbvcxyyyyy 
Beitragsersteller
 28.01.2014, 14:44

welche Details meinst du?

Kleinalrik  28.01.2014, 15:27
@mnbvcxyyyyy

Wenn ich das wüsste, würde ich nicht fragen.

Z.B. könnte sich der Käufer von dir übers Ohr gehauen fühlen (Gerät defekt, gestohlen, falsche Tatsachen vorgetäuscht) und braucht was schriftliches, um dich als Verkäufer belangen zu können.

Einen Kaufvertrag habt ihr geschlossen, der war nur eben nicht schriftlich. Außerdem ist der Kaufvertrag ja auch schon erfüllt, das Handy ist übereignet und das Geld hast du bekommen. Ich wüsste nicht, warum der Käufer jetzt einen schriftlichen Kaufvertrag verlangen können sollte...

Grinzz  28.01.2014, 14:03

Ich stimme zu.

Der Käufer hat kein Recht darauf den Kaufvertrag schriftlich zu bekommen. Das hätte er ggfs. gehabt, als ihr den Vertrag geschlossen habt (so nach dem Motto: Entweder schriftlich oder gar nicht). Aber nun nicht mehr.

Ich glaube ich würde den Käufer erstmal fragen warum er überhaupt einen schriftlichen Vertrag wünscht. Denn eigentlich braucht man den ja nur, um dem Verkäufer "ans Bein zu pinkeln"...

Droitteur  28.01.2014, 14:31
@Grinzz

Der Käufer hat evtl Zweifel an der Rechtsmangelfreiheit, die der Verkäufer offenbar nicht ausgeschlossen hat (da er ja erklärtermaßen davon ausgeht, dass er eine Gewährleistung von vornherein nicht vergeben kann).

Trotzdem, bullshit.

Ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag. Allerdings, sollte mit dem Handy etwas nicht koscher sein, z.B. ein gestohlenes Gerät verkauft, dann kann es richtig Ärger mit den Behörden geben. Aber wenn mit dem Handy alles in Ordnung war und der Käufer mit der Verpackung nicht getäuscht wurde, dass heißt, dass er über die Ersatzverpackung bei der Übergabe informiert wurde, kann es keine Schwierigkeiten geben. Aber besser in Zukunft bei Verkäufen immer alles schriftlich festhalten, mündliche Absprachen sind meistens im Streitfall schwer zu beweisen.

Wie schon gesagt, wurde der mündliche Kaufvertrag bereits erfüllt. Aus welchen Gründen er nun einen schriftlichen Kaufvertrag will, erschließt sich mir nicht ganz. Ein Rechtsanspruch auf eine nachträgliche schriftliche Bestätigung des Geschäfts existiert nicht.

ich denke er will keinen KV von dir, sondern über deine Kauf des Handys. Also will er wissen, ob du das Handy geklaut hast, denn so wie du hier schreibst ist doch hier nicht alles koscher.....