Ich habe wieder mal eine Hauskauf-Frage.
Unser Hauskauf ist "erledigt", wir haben den Kaufpreis am Mittwoch komplett bezahlt und dieser ist nachweislich am Donnerstag, also gestern, dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben worden. Im Kaufvertrag steht, dass die Besitzübergabe mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgt. Darunter verstehe ich, dass das sofort der Fall ist.
Mit dem Makler (die Verkäufer lassen den Makler immer noch alles regeln, weil sie selbst entweder keine Lust haben oder mit uns nichts zu schaffen haben wollen) ist vereinbart, dass wir noch am selben Tag der Kontogutschrift die Hausübergabe machen. Nun war das ja gestern der Fall, aber man hat nicht auf der Bank nachgesehen, werde das jedoch heute tun. ABER: Übergabe kann erst am Sonntag erfolgen, weil vorher keine Zeit ist. Angeblich arbeitsbedingt. Wir wohnen im selben Ort wie die Verkäufer, auch noch in derselben Straße und sind gestern abend geg. 20:00Uhr dort vorbeigefahren - beide Autos stehen vorm Haus, wie jeden Abend. Was soll das? Warum wird das Ganze dermaßen verzögert? Das Haus steht seit fast 2 Jahre leer, am Auszug kann´s nicht liegen.
Wir sind stinksauer, denn wir hatten fest damit gerechnet, bereits am Samstag einen Containerdienst kommen zu lassen und auch schon anzufangen mit den Entkernungsarbeiten. Es wäre wieder ein Samstag, der uns fehlt. Wir haben all unsere Pflichten im Vertrag übergenau genommen, haben pünktlichst bezahlt, haben denen sogar gestattet, bis zum Sperrmüll noch einige Sachen in der Garage zu lagern - und jetzt sowas. Ich habe dem Makler geschrieben, dass ein Termin am Sonntag für uns nicht möglich ist und dass er für heute einen vereinbaren soll... Daraufhin kam nur, dass heute nicht geht und dass wir es dann eben auf nächste Woche verschieben müssen...
Jetzt zur eigentlichen Frage. Ich habe schon das Notariat angerufen, was wir tun können, kann aber erst gegen Mittag mit dem Notar sprechen. Kennt sich hier jemand aus? Gehört das Haus rein rechtlich schon uns? Müssen die Verkäufer die sofortige Übergabe tätigen, weil es ja wie oben geschrieben im Kaufvertrag steht?
Ich danke für eure Antworten und entschuldige mich für den aufgebrachten Text - der entspricht aber genau meiner Verfassung....